Fahrpreise. Die Fahrpreise für die einzelnen Fahrausweisangebote und die jeweilige Preisstufe ergeben sich aus der aktuell gültigen Fahr- preistabelle. Die für Kinder angegebenen ermäßigten Fahrpreise gelten für Kinder ab 6 Jahre bis einschließlich 14 Jahre (Kinderfahr- schein). Ein zahlender Fahrgast, der das 10. Lebensjahr voll- endet hat, kann bis zu 4 Kinder unter 6 Jahre unentgeltlich mitnehmen. Bei der Benutzung der 1. Wagenklasse sind die Bestimmungen der Ziffer 3.7.1 zu beachten.
Fahrpreise. Die Fahrpreise für Tickets ergeben sich aus der VRR-Fahrpreistabelle (siehe Anlage 4 zum VRR-Tarif).
Fahrpreise. Freifahrtberechtigte Xxxxxxx im Linienverkehr gem. § 42 PBefG
1. freifahrtberechtigtes Kind einer Familie 12,00
2. freifahrtberechtigtes Kind einer Familie 6,00 ab dem 3. freifahrtberechtigten Kind einer Familie 0,00 Freifahrtberechtigte Xxxxxxx mit Hilfe zum Lebens- unterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch / SGB XII: 0,00 Volljährige freifahrtberechtigte Kinder einer Familie zahlen grund- sätzlich 12,00 Euro und bleiben bei der Staffelung der Eigenan- teile unberücksichtigt. Eine Freifahrtberechtigung gem. Schülerfahrkostenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen liegt beispielsweise vor, wenn der Schulweg in der Sekundarstufe 1 (Klassen 5 – 10) mehr als 3,5 km und in der Sekundarstufe II (ab Klasse 11) mehr als 5 km beträgt oder als besonders gefährlich eingestuft wird. Die Ent- scheidung, ob eine Anspruchsberechtigung eines Schülers vor- liegt, obliegt ausschließlich dem Schulträger. Auszug aus der Schülerfahrkostenverordnung des Landes Nord- rhein-Westfalen: „Besuchen mehrere anspruchsberechtigte min- derjährige Kinder einer Familie Schulen im Sinne des § 97 Abs. 1 und 2 Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen können Ei- genanteile höchstens für zwei dieser Kinder erhoben werden und zwar in der Reihenfolge des Alters dieser Kinder bis 12,- € für das erste und bis zu 6,- € für das zweite Kind. Für volljährige Kinder der Familie (vgl. § 123 Abs. 2 SchulG) kann jeweils ein Eigenan- teil von bis zu 12,- € erhoben werden “ Als Geschwisterkinder i.S. dieser Regelung gelten Geschwister- kinder an weiterführenden Schulen sowie in Vollzeitform geführ- ten Berufsfach- oder Fachoberschulen im Verbundgebiet des VRS, an welchen das SchülerTicket eingeführt ist. Nicht freifahrtberechtigte Xxxxxxx im Linienverkehr gem. § 42 PBefG Erfolgt die Beförderung der Xxxxxxx im so genannten Schülerspe- zialverkehr (d.h. nicht im öffentlichen Linienverkehr gem. § 42 PBefG), zahlen Freifahrtberechtigte Xxxxxxx einheitlich 12,00 Nicht freifahrtberechtigte Xxxxxxx (Selbstzahler) 24,50 (ab 01.08.10) 25,30
Fahrpreise. Der Preis des Jobtickets entspricht dem bei Vertragsabschluss gültigen Tarif des Verkehrsunternehmens. Im Fahrpreis ist die gültige Mehrwertsteuer enthalten. Die Bezahlung des Jobtickets durch den Vertragspartner erfolgt als einmalige Zahlung des Gesamtfahrpreises vor Vertragsbeginn entsprechend des vereinbarten Vertragszeitraumes. Die Vergütung ist von einer Änderung der Beförderungstarife innerhalb der Laufzeit des Vertrages/Vertragsverlängerung nicht betroffen. Für die Rückerstattung von Beförderungsentgelt gilt als Berechnungszeitraum immer der Kalendermonat. Ausfallzeiten, wie z. B. Dienstreisen, Urlaub und Krankheit sind im Preis des Jobtickets berücksichtigt.
Fahrpreise. (1) Eine Übersicht über die Preise der Fahrkarten enthält Anlage 2.
(2) Bei der Benutzung von Einzel- und 6er-Karten, Tageskarten, Tageskarten Gruppe sowie Monatskarten sowie bei den zonengebundenen Fahrkarten im Sozialtarif S richtet sich der Fahrpreis nach den Tarifzonen, die befahren werden. Zonen, die nach ihrem Verlassen nochmals befahren werden, sind nicht erneut zu zählen. Für Fahrten innerhalb von Gemeindegrenzen gilt für Einzel-, 6er-, Tageskarten und Tageskarten Gruppe sowie Tages- karten S höchstens der entsprechende Zonenpreis. Gleiches gilt auch dort, wo Verkehrslinien Gemeindegrenzen mehr- fach überfahren, die gleichzeitig Tarifzonengrenzen sind. Voraussetzung ist, dass Start- und Zielhaltestelle in derselben Tarifzone liegen.
(3) Die Fahrpreise sind jeweils kaufmännisch auf die erste Nachkommastelle gerundet. Anlage 1: GVH Plan Plan des Tarifgebietes, der Tarifzonen, der Verkehrslinien und der Regionaltarif-Strecken Der GVH Plan enthält die Darstellung des Tarifgebietes, der Tarifzonen für GVH Fahrkarten (A, B und C) sowie die Ver- kehrslinien im Tarifgebiet des GVH und die Regionaltarif-Strecken zu Bahnhöfen und Haltepunkten in den Außenringen (Tarifzonen D, E und F) – vgl. Xxxxxx 0. – außerhalb des GVH Tarifgebietes. Er enthält weiter die Darstellung der Busver- kehrslinien, die über das GVH Tarifgebiet hinausgehen und auf denen gleichzeitig der GVH Tarif oder einzelne GVH Fahr- karten anerkannt werden. Anlage 2: Fahrpreisübersicht (Stand: 01.01.2023) (alle Angaben in €; Fahrpreise sind dort, wo notwendig, kaufmännisch auf die erste Nachkommastelle gerundet, bei der Berechnung der Einzelpreise bei den 6er-Karten auf die zweite Nachkommastelle)
1. GVH Einzel- und Tageskarten A, B oder C AB oder BC ABC Tageskarte 6,40 8,00 9,80 Tageskarte Gruppe 11,90 14,80 17,90 Tageskarte Kind 2,60 Tageskarte Gruppe Kind 20,80 6er-Tageskarte (6 Karten á 5,12 EUR für eine Tarifzone 6 Karten á 6,40 EUR für zwei Tarifzonen 6 Karten á 7,83 EUR für drei Tarifzonen) 30,70 38,40 47,00 Einzelkarte 3,20 4,00 4,90 6er-Einzelkarte (6 Karten á 2,83 EUR für eine Tarifzone 6 Karten á 3,53 EUR für zwei Tarifzonen 6 Karten á 4,33 EUR für drei Tarifzonen) 17,00 21,20 26,00 Kurzstreckenkarte 1,70 Einzelkarte Kind 1,30 Tageskarte S [Anteil Berechtigte] 3,10 4,00 4,90 Tageskarte S [Anteil Region Hannover] 2,92 3,52 4,31 Tageskarte S Kind [Anteil Berechtigte] 1,30 Tageskarte S Kind [Anteil Region Hannover] 1,14
2. GVH Monats-/Jahreskarten A B oder C AB BC ABC Monatskarte 71,80...
Fahrpreise. 9.1 Der SchülerTicket-Preis beträgt 12,20 € (ab 01.08.10: 12,60 €) je Xxxxxxx und Kalendermonat (100%-Regelung) einschl. MwSt. Bei einem Ticketbezug durch 100% der Xxxxxxx der Schule be- trägt der Preis des Tickets den oben genannten Betrag. Ent- schließen sich nicht 100% der Schule zur Abnahme, dann wird die Differenz zwischen dem Gesamtpreis, der sich bei 100%- Abnahme ergibt, und dem Gesamtpreis, der sich bei Multiplikati- on der Zahl der tatsächlich teilnehmenden Xxxxxxx mit dem oben aufgeführten Preis ergibt, auf die tatsächlich teilnehmenden Xxxxxxx umgelegt und dem Preis des einzelnen Tickets zuge- schlagen. Der monatliche Preis für das Abonnement errechnet sich je Schuljahr nach folgender Formel: Punkt 3) x Ticketpreis Anzahl der Xxxxxxx der besuchten Schule, die ein Ticket bestellen Sobald dem Vertragsverkehrsunternehmen die für die Preiser- mittlung notwendigen Angaben der Schule über die Schülerzah- len vorliegen, wird der neue Preis des Schuljahres ermittelt und monatlich in Rechnung gestellt. Solange diese Angaben noch nicht vorliegen, wird ein vorläufiger Preis auf Basis der Xxxxxxx- zahlen des vergangenen Schuljahres mit dem jeweiligen aktuel- len SchülerTicket-Preis berechnet.
9.2 Der SchülerTicket-Preis erhöht sich außerhalb der Städte Bonn und Köln um einen Zuschlag von monatlich bis zu 5,10 € je Xxxxxxx, sofern nachweisbar ein oder mehrere Zusatzfahrzeuge erforderlich werden.
Fahrpreise. Die Fahrpreise sind in der Anlage 4 dargestellt. IV. Tarifanwendung
Fahrpreise. Die Fahrpreise sind der Anlage 2 zu entnehmen. Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt.
Fahrpreise. Anlage 1: Übergangstarif (ÜTSt) Helgoland und Neuwerk einfache Fahrt Anteil START UE einf. Fahrt in einer Rundreise mit Katamaran, Fähre sowie einmaligem Bustransfer zwischen Bahnhof und Anleger in Cuxhaven nach Neu- werk oder Helgoland (brutto) Hin- und Rückfahrt Anteil START UE Hin- u. Rückfahrt am gleichen Tage, zweimaliger Bustransfer zwischen Bahnhof und Anleger in Cuxhaven, dazu H/R Fähre von Cuxhaven nach Neuwerk oder Helgoland (brutto) Anteil START UE Hin- u. Rückfahrt an unterschiedlichen Tagen (Rückfahrt maximal binnen 14 Tagen), zweimaliger Bustransfer zwischen Bahnhof und An- leger in Cuxhaven, dazu H/R Fähre von Cuxhaven nach Neuwerk oder Helgoland (brutto)
Fahrpreise. Die Fahrpreise enthält der Tarif. Er ist an besetzten Bahnhöfen und Auskunftsstellen zur Einsicht bereitzuhalten.