Taschengeldjobs. Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht von mitversi- cherten minderjährigen Kindern aus der Ausübung von Hilfstätigkeiten (Einkaufen gehen, Ausliefern von Waren/Zeitungen zu Fuß oder mit dem Fahrrad, Babysitter, Rasen mähen) für Dritte gegen geringes Entgelt Der Versicherungsschutz besteht Subsidiär, eine etwaig anderweitig be- stehende Haftpflichtversicherung (Privat- und/oder Betriebshaftpflicht- versicherung des Auftraggebers) geht dieser Versicherung in jedem Falle vor. Kein Versicherungsschutz besteht, soweit für die Tätigkeit ein Ge- werbe angemeldet werden muss. Die Versicherungssumme für jeden Schaden richtet sich nach den im Vertrag vereinbarten Deckungssummen für Personen und Sachschäden.
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Taschengeldjobs. Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht von mitversi- cherten minderjährigen mitversicherten min- derjährigen Kindern aus der Ausübung von Hilfstätigkeiten (Einkaufen gehen, Ausliefern von Waren/Zeitungen zu Fuß oder mit dem Fahrrad, BabysitterBabysitten, Rasen Ra- sen mähen) für Dritte gegen geringes Entgelt Entgelt. Der Versicherungsschutz besteht Subsidiärsubsidiär, eine etwaig etwaige anderweitig be- stehende bestehende Haftpflichtversicherung (Privat- und/oder Betriebshaftpflicht- versicherung Betriebshaftpflichtversicherung des AuftraggebersAuf- traggebers) geht dieser Versicherung in jedem Falle vor. Kein Versicherungsschutz Versicherungs- schutz besteht, soweit für die Tätigkeit ein Ge- werbe Gewerbe angemeldet werden muss. Die Versicherungssumme für jeden Schaden richtet sich nach den im Vertrag vereinbarten Deckungssummen für Personen Personen- und Sachschäden.
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Taschengeldjobs. Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht von mitversi- cherten minderjährigen mitversicherten min derjährigen Kindern aus der Ausübung von Hilfstätigkeiten (Einkaufen gehen, Ausliefern Aus liefern von Waren/Zeitungen zu Fuß oder mit dem Fahrrad, BabysitterBabysitten, Rasen mähenmä hen) für Dritte gegen geringes Entgelt Entgelt. Der Versicherungsschutz besteht Subsidiärsubsidiär, eine etwaig etwaige anderweitig be- stehende bestehende Haftpflichtversicherung (Privat- Privat und/oder Betriebshaftpflicht- versicherung Betriebshaftpflichtversicherung des AuftraggebersAuf traggebers) geht dieser Versicherung in jedem Falle vor. Kein Versicherungsschutz Versicherungs schutz besteht, soweit für die Tätigkeit ein Ge- werbe Gewerbe angemeldet werden muss. Die Versicherungssumme für jeden Schaden richtet sich nach den im Vertrag vereinbarten ver einbarten Deckungssummen für Personen Personen und Sachschäden.
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Taschengeldjobs. Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht von mitversi- cherten mitversicherten minderjährigen Kindern aus der Ausübung von Hilfstätigkeiten Xxxxx- tätigkeiten (Einkaufen gehen, Ausliefern von Waren/Zeitungen zu Fuß oder mit dem Fahrrad, BabysitterBabysitten, Rasen mähen) für Dritte gegen geringes Entgelt Entgelt. Der Versicherungsschutz besteht Subsidiärsubsidiär, eine etwaig etwaige anderweitig be- stehende bestehende Haftpflichtversicherung (Privat- und/oder Betriebshaftpflicht- versicherung Be- triebshaftpflichtversicherung des Auftraggebers) geht dieser Versicherung in jedem Falle vor. Kein Versicherungsschutz besteht, soweit für die Tätigkeit ein Ge- werbe Gewerbe angemeldet werden muss. Die Versicherungssumme für jeden Schaden richtet sich nach den im Vertrag vereinbarten Deckungssummen für Personen Personen- und Sachschäden.
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Samples: www.heilwesen-fairsicherung.de
Taschengeldjobs. Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht von mitversi- cherten minderjährigen mitversicherten min- derjährigen Kindern aus der Ausübung von Hilfstätigkeiten (Einkaufen gehen, Ausliefern Aus- liefern von Waren/Zeitungen zu Fuß oder mit dem Fahrrad, BabysitterBabysitten, Rasen mähenmä- hen) für Dritte gegen geringes Entgelt Entgelt. Der Versicherungsschutz besteht Subsidiärsubsidiär, eine etwaig etwaige anderweitig be- stehende bestehende Haftpflichtversicherung (Privat- und/oder Betriebshaftpflicht- versicherung Betriebshaftpflichtversicherung des AuftraggebersAuf- traggebers) geht dieser Versicherung in jedem Falle vor. Kein Versicherungsschutz Versicherungs- schutz besteht, soweit für die Tätigkeit ein Ge- werbe Gewerbe angemeldet werden muss. Die Versicherungssumme für jeden Schaden richtet sich nach den im Vertrag vereinbarten ver- einbarten Deckungssummen für Personen Personen- und Sachschäden.
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