Tatsächliche Nutzung Musterklauseln

Tatsächliche Nutzung. Die Verpflichtung zur Zah- lung der vereinbarten Vergütung für die Plattform ist – soweit nichts anderes ausdrücklich geregelt ist – unabhängig von der tatsächlichen Nutzung der Plattform. Die Zahlungspflicht entsteht und be- steht unabhängig davon, ob und in welchem Um- fang Sie die verfügbaren Leistungen oder User Ac- counts tatsächlich in Anspruch nehmen. Dies gilt auch, wenn Sie aus in Ihrem Verantwortungsbe- reich liegenden Gründen nicht in der Lage sind, die verfügbaren Dienste zu nutzen, z.B. weil Sie das Projekt beenden, oder wenn wir Ihren Zugang zur Plattform oder zu den Diensten in Übereinstim- mung mit der Vereinbarung gesperrt oder ausge- setzt haben.
Tatsächliche Nutzung. Für die Vertragsarten „Base + Klick“ und „All-In“ gilt folge Preisanpassungsklausel: H&G kann die tatsächliche Toner- / Tintennutzung regelmäßig überprüfen und die Klick-Gebühren für die Zukunft anpassen, wenn der tatsächliche Seitendeckungsgrad 20% mehr als der ursprüngliche angenommene Seitendeckungsgrad beträgt. DIN A4 Seiten werden mit einer Klick-Gebühr pro Ausdruck abgerechnet, DIN A3 Seiten mit zwei Klick- Gebühren und Duplex-Seiten mit der zweifachen Klick-Gebühr entsprechend dem jeweiligen Papierformat abgerechnet.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den im OGAW bzw. in einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. der Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „ausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW bzw. der Anteilsklasse können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen