Common use of Tatsächlichkeitsdossier, Auszahlungsvereinbarung und Darlehensvertrag Clause in Contracts

Tatsächlichkeitsdossier, Auszahlungsvereinbarung und Darlehensvertrag. Die Filmstiftung stellt eine Auszahlungsvereinbarung (Entwicklung und Auswertung) oder einen Darlehensvertrag (Herstellung) aus, wenn die antragstellende Person oder Firma innerhalb der Gül- tigkeitsdauer der Finanzierungszusage ein Tatsächlichkeitsdossier einreicht und darin belegt, dass: a. Die Finanzierung des Projekts zu mindestens 90% tatsächlich gesichert ist; b. Die massgeblichen, für die Projektphase relevanten Verträge (Drehbuch, Regie, Koproduktion, Rechteabtretungen, Hauptrollen, leitende Funktionen in der Equipe, Einverständnis von Perso- nen, deren Persönlichkeitsrechte betroffen sind etc.) vorliegen; c. Bei Projekten mit einem Herstellungsbudget ab CHF 500'000 mindestens ein:e Stagiaire (Prak- tikant/in in Schlüsselposition) zu angemessenen Bedingungen beschäftigt wird; d. Bei Projekten mit einem Herstellungsbudget ab CHF 2 Mio. (Fiction) und CHF 800’000 (Nonfic- tion) ein:e Green Consultant gemäss Berufsbeschreibung SSFV beschäftigt wird und eine Soll/Ist-CO2-Bilanzierung gemacht wird; e. Und eine ausreichende Versicherung von Projekt oder Produktionsfirma gegen Risiken abgeschlossen worden ist. Handelt es sich bei der antragstellenden Firma um die minoritäre Partnerin einer internationalen Ko- produktion, so ist mit dem Tatsächlichkeitsdossier zudem eine (provisorische) Anerkennung durch das BAK vorzulegen. Haben sich zwischen der Finanzierungszusage und dem Finanzierungsnachweis die in der Förder- zusage erwähnten Elemente des Projekts wesentlich geändert, prüft die Geschäftsstelle die weitere Förderberechtigung. Auszahlungsvereinbarungen und Darlehensverträge regeln die projektspezifischen Auszahlungs- bedingungen und Rückerstattungspflichten (notwendige Belege, Ratenzahlungen etc.) sowie wei- tere Rechte und Pflichten. Dabei sind die in der jeweiligen Fördermassnahme definierten Besonderheiten zu berücksichtigen und eine Konventionalstrafe von 10% der Fördersumme festzu- legen. Auszahlungsvereinbarungen oder Darlehensverträge müssen spätestens 30 Tage nach Ablauf der befristeten Finanzierungszusage abgeschlossen werden.

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Samples: Reglement Für Die Selektive Und Automatische Förderung, Reglement Für Die Selektive Und Automatische Förderung

Tatsächlichkeitsdossier, Auszahlungsvereinbarung und Darlehensvertrag. Die Filmstiftung stellt eine Auszahlungsvereinbarung (Entwicklung und Auswertung) oder einen Darlehensvertrag (Herstellung) aus, wenn die antragstellende Person oder Firma innerhalb der Gül- tigkeitsdauer der Finanzierungszusage ein Tatsächlichkeitsdossier einreicht und darin belegt, dass: a. Die Finanzierung des Projekts zu mindestens 90% tatsächlich gesichert ist; b. Die massgeblichen, für die Projektphase relevanten Verträge (Drehbuch, Regie, Koproduktion, Rechteabtretungen, Hauptrollen, leitende Funktionen in der Equipe, Einverständnis von Perso- nen, deren Persönlichkeitsrechte betroffen sind etc.) vorliegen; c. Bei Projekten mit einem Herstellungsbudget ab CHF 500'000 mindestens ein:e Stagiaire (Prak- tikant/in in Schlüsselposition) zu angemessenen Bedingungen beschäftigt wird; d. Bei Projekten mit einem Herstellungsbudget ab CHF 2 Mio. (Fiction) und CHF 800’000 (Nonfic- tion) ein:e Green Consultant gemäss Berufsbeschreibung SSFV beschäftigt wird und eine Soll/Ist-CO2-Bilanzierung gemacht wird; e. Und eine ausreichende Versicherung von Projekt oder Produktionsfirma gegen Risiken abgeschlossen worden ist. Handelt es sich bei der antragstellenden Firma um die minoritäre Partnerin einer internationalen Ko- produktion, so ist mit dem Tatsächlichkeitsdossier zudem eine (provisorische) Anerkennung durch das BAK vorzulegen. Haben sich zwischen der Finanzierungszusage und dem Finanzierungsnachweis die in der Förder- zusage erwähnten Elemente des Projekts wesentlich geändert, prüft die Geschäftsstelle die weitere Förderberechtigung. Auszahlungsvereinbarungen und Darlehensverträge regeln die projektspezifischen Auszahlungs- bedingungen und Rückerstattungspflichten (notwendige Belege, Ratenzahlungen etc.) sowie wei- tere Rechte und Pflichten. Dabei sind die in der jeweiligen Fördermassnahme definierten Besonderheiten zu berücksichtigen und eine Konventionalstrafe von 10% der Fördersumme festzu- legen. Auszahlungsvereinbarungen oder Darlehensverträge müssen spätestens 30 Tage nach Ablauf der befristeten Finanzierungszusage abgeschlossen werden.

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Samples: Reglement Für Die Selektive Und Automatische Förderung

Tatsächlichkeitsdossier, Auszahlungsvereinbarung und Darlehensvertrag. Die Filmstiftung stellt eine Auszahlungsvereinbarung (Entwicklung und Auswertung) oder einen Darlehensvertrag (Herstellung) aus, wenn die antragstellende Person oder Firma innerhalb der Gül- tigkeitsdauer Gültigkeitsdauer der Finanzierungszusage ein Tatsächlichkeitsdossier einreicht und darin belegt, dass: a. Die a) die Finanzierung des Projekts zu mindestens 90% tatsächlich gesichert ist; b. Die b) die massgeblichen, für die Projektphase relevanten Verträge (Drehbuch, Regie, KoproduktionKopro- duktion, Rechteabtretungen, Hauptrollen, leitende Funktionen in der Equipe, Einverständnis von Perso- nenPersonen, deren Persönlichkeitsrechte betroffen sind etc.) vorliegen; c. Bei c) bei Projekten mit einem Herstellungsbudget ab CHF 500'000 mindestens ein:/e Stagiaire (Prak- tikantPraktikant/in in Schlüsselposition) zu angemessenen Bedingungen beschäftigt wird; d. Bei Projekten mit einem Herstellungsbudget ab CHF 2 Mio. (Fictiond) und CHF 800’000 (Nonfic- tion) ein:e Green Consultant gemäss Berufsbeschreibung SSFV beschäftigt wird und eine Soll/Ist-CO2-Bilanzierung gemacht wird; e. Und eine ausreichende der Nachweis einer ausreichenden Versicherung von Projekt oder Produktionsfirma gegen Risiken abgeschlossen worden erbracht ist. Handelt es sich bei der antragstellenden Firma um die minoritäre Partnerin einer internationalen Ko- produktionKoproduktion, so ist mit dem Tatsächlichkeitsdossier zudem eine (provisorische) Anerkennung durch das BAK vorzulegen. Haben sich zwischen der Finanzierungszusage und dem Finanzierungsnachweis die in der Förder- zusage Förderzusage erwähnten Elemente des Projekts wesentlich geändert, prüft die Geschäftsstelle die weitere Förderberechtigung. Auszahlungsvereinbarungen und Darlehensverträge regeln die projektspezifischen Auszahlungs- bedingungen Auszahlungsbedingungen und Rückerstattungspflichten (notwendige Belege, Ratenzahlungen etc.) sowie wei- tere weitere Rechte und Pflichten. Dabei sind die in der jeweiligen Fördermassnahme definierten Besonderheiten zu berücksichtigen und eine Konventionalstrafe von 10% der Fördersumme festzu- legenfestzulegen. Auszahlungsvereinbarungen oder Darlehensverträge müssen spätestens 30 Tage nach Ablauf der befristeten Finanzierungszusage abgeschlossen werden.

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Samples: Reglement 3.1.0