Technik. 2.1 Brandmeldezentrale (BMZ), Übertragungseinrichtung (ÜE), Feuerwehrbedienfeld (FBF), Feuerwehranzeigetableau (FAT)
2.2 Feuerwehrschlüsseldepot (FSD), Feuerwehrschlüsseltresor (FST), Blitz- leuchte
Technik. 2.1 Brandmeldezentrale, Übertragungseinrichtung, Feuerwehrbedienfeld, Feuerwehranzeigetableau
2.2 Feuerwehrschlüsseldepot, Feuerwehrschlüsseltresor, Blitzleuchten
Technik. 2.4.1 Der Veranstalter stellt PA wie auch das Tontechniker-Team am jeweiligen Veranstal- tungsort kostenlos bereit und sorgt für die volle Funktionsfähigkeit der PA. Die PA ent- spricht den technischen Spezifikationen im Anhang dieses Vertrags, der einen integrie- renden Bestandteil dieses Vertrags bildet.
2.4.2 Der Transport der (technischen) Ausrüstung und der Instrumente des Musikers erfolgt auf Kosten und Risiko des Veranstalters. Der Veranstalter gewährleistet die Betriebsbereit- schaft sowohl der (technischen) Ausrüstung als auch der Instrumente spätestens ............. Minuten vor festgeschriebenem Beginn des jeweiligen Soundchecks2 auf der je- weiligen Bühne. Der Auf- und Abbau der technischen Ausrüstung und Instrumente erfolgt durch einen von den Vertragsparteien gemeinsam bestimmten Backline-Roadie auf Ko- sten und Risiko des Veranstalters. Den Musiker trifft allerdings die Verpflichtung, techni- sche Ausrüstung und Instrumente transportgerecht (Flight-Cases oder andere Transport- koffer) zu verpacken und dem Veranstalter eingangs der Tournee eine detaillierte Liste der von ihm im Rahmen der Tournee verwendeten Ausrüstungsgegenstände zur Verfü- gung zu stellen.
2.4.3 Als technischen Verantwortlichen macht der Tournee-Veranstalter folgende Person nam- haft: .........................................................................Z (Name) ............................................................................ (Adresse) ............................................................................ (Telefonnummer)3
Technik. Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, Verwaltungsvorschriften u.a. bezüglich der technischen Richtlinien sind vom Aussteller stets zu beachten. Dies betrifft insbesondere auch baurechtliche Vorschriften und dergleichen mehr. Für die Einholung evtl. notwendiger Genehmigungen ist alleine der Aussteller verantwortlich. Ebenso müssen alle von ihm eingebrachten Anschlüsse, Maschinen, Geräte etc. den einschlägigen Bestimmungen, insbesondere den DIN-Normen und den VDI- bzw. VDE-Vorschriften entsprechen. Sämtliche Installationen bis zum jeweiligen Stand dürfen nur durch die von der DG zugelassenen Fachfirmen, wenn auch im Auftrage und auf Kosten des Ausstellers, durchgeführt werden. Lediglich innerhalb des Standes können Installationen auch von anderen Fachfirmen ausgeführt werden, welche der DG unaufgefordert zu benennen sind. Die DG ist zur Kontrolle der diesbezüglichen Installationen berechtigt, aber nicht verpflichtet. Die DG ist berechtigt, Anschlüsse, Maschinen, Geräte, etc., die den einschlägigen Bestimmungen nicht entsprechen, auf Kosten des Ausstellers entfernen zu lassen, sofern dieser einer Aufforderung zur Entfernung nicht unverzüglich nachkommt. Entsprechendes gilt auch für die Einrichtungen etc., deren Verbrauch höher als zuvor angegeben ist. Insbesondere beim Auf- und Abbau ist vom Aussteller das strikte Gebot der wechselseitigen Rücksichtnahme auf andere Aussteller zu beachten, insbesondere sind andere Aussteller nicht bei ihren Arbeiten zu behindern oder gar zu blockieren.
Technik. Der Technische Rider des Künstlers ist fester Bestandteil des Vertrages und ist vom Veranstalter gemeinsam mit dem Vertrag unterschrieben an livekonzepte zurückzusenden. VP stellt unentgeltlich eine komplette Tonanlage sowie eine Lichtanlage laut Technischer Bühnenanweisung/ Rider. VP hat diese im Vorfeld erhalten und erkundigt sich selbstständig beim zuständigen Techniker (siehe BA) oder bei livekonzepte (lk[at]xxxxxxxxxxxx.xx) nach Up- Dates. VP nimmt von sich aus mit dem Techniker des Künstlers Kontakt auf
Technik. 1. Zur technischen Durchführung der virtuellen Veranstaltungen nutzt Tech Data externe Videokonferenz Anbieter, wie Zoom, MS Teams, Cisco Webex, Google Meet oder andere Dienste.
2. Tech Data behält sich das Recht vor, Live Online-Sessions aufzuzeichnen, damit Tech Data die Fragen und Antworten auch On-Demand zur Verfügung stellen kann. Bei der Aufzeichnung sind die Teilnehmer weder mit Bild noch mit Ton zugeschaltet. Sofern eine Aufzeichnung stattfindet, wird spätestens in der Session vorab darüber informiert. Der Teilnehmer hat dann die Möglichkeit, die Online Session zu verlassen oder durch Bestätigung seine Einwilligung zu erteilen.
3. Tech Data ist jederzeit berechtigt, technische Änderungen vorzunehmen und den Funktionsumfang der „Digital World“ im Rahmen von Weiterentwicklungen, Verbesserungen und Updates zu ändern/anzupassen, sowie den Betrieb der Digital World einzustellen. Zudem ist Tech Data jederzeit berechtigt Wartungsarbeiten (auch Updates) und/oder andere technische Arbeiten zur Fehlerbehebung oder Fehlervermeidung auszuführen. Ansprüche aufgrund solcher Arbeiten bestehen nicht.
Technik. Sofern die Buchung einer Technikfirma nicht über den KV erfolgt, wird dem Veranstalter eine Strompauschale in der Höhe von € 200,-netto verrechnet. Der Plan für den Aufbau des technischen Equipments ist bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn bekannt zu geben. Für Gegenstände, die von der Technikfirma eingebracht werden, haftet der KV nicht. Für den Fall, dass seitens des KV leihweise Leitern und Gerüstmaterial zur Verfügung gestellt werden und bei Benützung dieses Materials Unfälle entstehen, haftet der KV nicht für die daraus allenfalls entstandenen Schäden, auch wenn die Ursache auf Fehler oder Mängel durch die Bedienung an Leitern und Gerüstmaterial zurückzuführen ist.
Technik. Die Benützung der Technik und Musikinstrumente ist nur nach Absprache und unter Kostenfolge möglich.
Technik. Wir arbeiten mit Segway® Personal Transportern® der neuesten Generation, Modellbezeichnung i2 mit allen zulassungsbedingten Modifikationen und mit angebrachtem Versicherungskennzeichen; die Fahrzeuge können stufenlos in der Endgeschwindigkeit gedrosselt werden („Turtle-Mode“); Höchstgeschwindigkeit 20 km/h; im Parcours und bei der technischen Einweisung kann nach Ermessen des Instruktors auf 8 - 11 km/h gedrosselt werden.
Technik. Der Teilnehmer verpflichtet sich zum pfleglichen Umgang mit der von der WBS zur Verfügung gestellten technischen Ausstattung.