Technik Musterklauseln

Technik. 2.1 Brandmeldezentrale, Übertragungseinrichtung, Feuerwehrbedienfeld, Feuerwehranzeigetableau 2.2 Feuerwehrschlüsseldepot, Feuerwehrschlüsseltresor, Blitzleuchten
Technik. 2.1 Brandmeldezentrale (BMZ), Übertragungseinrichtung (ÜE), Feuerwehrbedienfeld (FBF), Feuerwehranzeigetableau (FAT) 2.2 Feuerwehrschlüsseldepot (FSD), Feuerwehrschlüsseltresor (FST), Blitz- leuchte
Technik. 2.4.1 Der Veranstalter stellt PA wie auch das Tontechniker-Team am jeweiligen Veranstal- tungsort kostenlos bereit und sorgt für die volle Funktionsfähigkeit der PA. Die PA ent- spricht den technischen Spezifikationen im Anhang dieses Vertrags, der einen integrie- renden Bestandteil dieses Vertrags bildet. 2.4.2 Der Transport der (technischen) Ausrüstung und der Instrumente des Musikers erfolgt auf Kosten und Risiko des Veranstalters. Der Veranstalter gewährleistet die Betriebsbereit- schaft sowohl der (technischen) Ausrüstung als auch der Instrumente spätestens ............. Minuten vor festgeschriebenem Beginn des jeweiligen Soundchecks2 auf der je- weiligen Bühne. Der Auf- und Abbau der technischen Ausrüstung und Instrumente erfolgt durch einen von den Vertragsparteien gemeinsam bestimmten Backline-Roadie auf Ko- sten und Risiko des Veranstalters. Den Musiker trifft allerdings die Verpflichtung, techni- sche Ausrüstung und Instrumente transportgerecht (Flight-Cases oder andere Transport- koffer) zu verpacken und dem Veranstalter eingangs der Tournee eine detaillierte Liste der von ihm im Rahmen der Tournee verwendeten Ausrüstungsgegenstände zur Verfü- gung zu stellen. 2.4.3 Als technischen Verantwortlichen macht der Tournee-Veranstalter folgende Person nam- haft: .........................................................................Z (Name) ............................................................................ (Adresse) ............................................................................ (Telefonnummer)3
Technik a) Xxxxx Xxxxxxxxxxx ist verpflichtet, die ICT-Weisung der SBW Haus des Lernens AG einzuhalten. Darin ist die Benutzung der technischen Geräte geregelt. b) Der Umgang mit mobilen elektronischen Geräten ist in einem separaten Reglement geregelt. c) Pro Jahr stehen jedem Lernpartner Fr. 20.- als Kopierguthaben zur Verfügung. Wenn das Guthaben aufgebraucht ist, können die Jugendlichen den Chip auf eigene Rechnung aufladen.
Technik. Der Veranstalter stellt die Ton- und Lichtechnik, das Techniker-Team und Stagehands am jeweiligen Veranstaltungsort kostenlos bereit und sorgt für die volle Funktionsfähigkeit der Technik. Der Musiker ist verpflichtet, seine technischen Bedürfnisse umgehend nach Vertragsabschluss dem Veranstalter schriftlich per E-Mail bekannt zu geben. Der Transport der für die Auftritte notwendigen technischen Ausrüstung und Instrumente des Musikers erfolgt auf Kosten und Risiko des Musikers.
Technik. 5.1 Der Umgang mit der Technik erfolgt sorgsam und fachgerecht. 5.2 Defekte und Beschädigungen sind umgehend der Standortleitung mitzuteilen. 8.3 Termin- sowie Kursänderungen und allgemeine Bekanntmachun- gen werden an den jeweiligen Klassenräumen oder Informations- wänden ausgehängt und sind somit bindend.
Technik. Wärme- und Kälteversorgung
Technik. Sofern die Buchung einer Technikfirma nicht über den KV erfolgt, wird dem Veranstalter eine Strompauschale in der Höhe von € 200,-netto verrechnet. Der Plan für den Aufbau des technischen Equipments ist bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn bekannt zu geben. Für Gegenstände, die von der Technikfirma eingebracht werden, haftet der KV nicht. Für den Fall, dass seitens des KV leihweise Leitern und Gerüstmaterial zur Verfügung gestellt werden und bei Benützung dieses Materials Unfälle entstehen, haftet der KV nicht für die daraus allenfalls entstandenen Schäden, auch wenn die Ursache auf Fehler oder Mängel durch die Bedienung an Leitern und Gerüstmaterial zurückzuführen ist.
Technik. Die i45 stellt das PA zur Verfügung, welches ausschliesslich vom hauseigenen Tontechnik- Personal bedient werden darf. Details zum PA sind auf der Website ersichtlich (xxx.x00.xx). Sofern zusätzliches technisches Equipment benötigt wird, ist dies mindestens zwei Wochen vor der VA mit der Tontechnikerin der i45 zu besprechen. Diese Mehrkosten werden der Mieterin zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Beleuchtungstechnik wird in der Regel von der hauseigenen Tontechnikerin bedient, kann aber bei Bedarf nach einer Einführung, durch eine von der Mieterin bestimmte Person, übernommen werden. Die Technical Riders aller Bands sind bis zwei Wochen vor der VA der i45 zuzustellen.
Technik. Die Benützung der Technik und Musikinstrumente ist nur nach Absprache und unter Kostenfolge möglich.