Technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit. (1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber zur Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen, die zur Einhaltung der anzuwendenden Datenschutzvorschriften erforderlich sind. (2) Für den Fall, dass der Auftragnehmer die Wartung und Pflege von IT-Systemen für den Auftraggeber auch außerhalb der Geschäftsräume des Auftraggebers durchführt, stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Beschreibung der von ihm getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO in geeigneter Weise zur Verfügung. Dies beinhaltet auf Aufforderung des Auftraggebers auch Nachweise über das nach Art. 32 Abs. 1 lit. d) einzurichtende Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung.
Appears in 2 contracts
Samples: Auftragsverarbeitung, Datenschutzvereinbarung
Technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit. (1) . Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber zur Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen, die zur Einhaltung der anzuwendenden Datenschutzvorschriften erforderlich sind.
(2) . Für den Fall, dass der Auftragnehmer die Wartung und Pflege von IT-Systemen für den Auftraggeber auch außerhalb der Geschäftsräume des Auftraggebers durchführtdurchführt (z.B. auch im Falle der Fernwartung), stellt hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Beschreibung der von ihm getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO dem Auftraggeber in geeigneter Weise zur VerfügungVerfügung zu stellen. Dies beinhaltet auf Aufforderung des Auftraggebers auch Nachweise über das nach Art. 32 Abs. 1 lit. d) DSGVO einzurichtende Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung.
Appears in 1 contract
Technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit. (1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber zur Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen, die zur Einhaltung der anzuwendenden Datenschutzvorschriften erforderlich sind.
(2) Für den Fall, dass der Auftragnehmer die Wartung und Pflege von IT-Systemen für den Auftraggeber auch außerhalb der Geschäftsräume des Auftraggebers durchführtdurchführt (z.B. auch im Falle der Fernwartung), stellt der sind vom Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Beschreibung der zwingend die von ihm getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO in geeigneter Weise zur Verfügungals ANLAGE zu diesem Vertrag zu dokumentieren. Dies beinhaltet auf Aufforderung des Auftraggebers auch Nachweise über das nach Art. 32 Abs. 1 lit. d) einzurichtende Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung.
Appears in 1 contract
Technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit. (1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber zur Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen, die zur Einhaltung der anzuwendenden Datenschutzvorschriften erforderlich sind.
(2) Für den Fall, dass der Auftragnehmer die Wartung und Pflege von IT-Systemen für den Auftraggeber auch außerhalb der Geschäftsräume des Auftraggebers durchführtdurchführt (z.B. auch im Falle der Fernwartung), stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber hat er eine Beschreibung der von ihm getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO dem Auftraggeber in geeigneter Weise zur VerfügungVerfügung zu stellen. Dies beinhaltet auf Aufforderung des Auftraggebers auch Nachweise über das nach Art. 32 Abs. 1 lit. d) einzurichtende Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung.
Appears in 1 contract
Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag (Avv)