Teilnahme an der Auktion. 4.1 Das Ersteigern von angebotenen Objekten erfolgt grundsätz- lich durch die persönliche Teilnahme an der Versteigerung im Auktionssaal von KASTERN in Hannover. 4.2 Die Teilnehmerzahl im Auktionssaal kann von KASTERN begrenzt werden, sofern dies aus Sicherheitsgründen bzw. zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs der Auktion notwendig ist. 4.3 Weiterhin kann der Kunde per Brief oder Telefax (schrift- liches Gebot), fernmündlich (telefonisches Gebot), E-Mail (elektronisches Gebot) oder im Rahmen der Live-Auktion über das Benutzerkonto (vgl. „5.“) auf der Website von KASTERN an der Auktion teilnehmen. Durch diese Art der Gebotsabgabe beauftragt der Kunde KASTERN dazu, für diesen Gebote abzugeben und bei Zuschlag einen Kaufvertrag zwischen dem Kunden und dem Einlieferer (Fremdware) bzw. KASTERN (Eigenware) für den Kunden abzuschließen. KASTERN wird von dem Kunden insoweit bevollmäch- tigt, als Stellvertreter für ihn Gebote abzugeben und den durch den Zuschlag entstehenden Kaufvertrag abzuschlie- ßen. KASTERN wird durch den Kunden bei dieser Art der Gebotsabgabe von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Teilnahme an der Auktion. 4.1 Das Ersteigern von angebotenen Objekten erfolgt grundsätz- lich durch die persönliche Teilnahme an der Versteigerung im Auktionssaal von KASTERN in Hannover.
4.2 Die Teilnehmerzahl im Auktionssaal kann von KASTERN begrenzt werden, sofern dies aus Sicherheitsgründen bzw. zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs der Auktion notwendig ist.
4.3 Weiterhin kann der Kunde per Brief oder Telefax (schrift- schrih- liches Gebot), fernmündlich (telefonisches Gebot), E-Mail (elektronisches Gebot) oder im Rahmen der Live-Auktion über das Benutzerkonto (vgl. „5.“) auf der Website von KASTERN an der Auktion teilnehmen. Durch diese Art der Gebotsabgabe beauftragt beauhragt der Kunde KASTERN dazu, für diesen Gebote abzugeben und bei Zuschlag einen Kaufvertrag zwischen dem Kunden und dem Einlieferer (Fremdware) bzw. KASTERN (Eigenware) für den Kunden abzuschließen. KASTERN wird von dem Kunden insoweit bevollmäch- tigt, als Stellvertreter für ihn Gebote abzugeben und den durch den Zuschlag entstehenden Kaufvertrag abzuschlie- ßen. KASTERN wird durch den Kunden bei dieser Art der Gebotsabgabe von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
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