Common use of Teilnahme Clause in Contracts

Teilnahme. 2 Teilnehmende Hausärzte a) niedergelassene Vertragsärzte, die an der hausärztlichen Versorgung nach § 73 SGB V teilnehmen, b) durch Vertragsärzte angestellte Hausärzte, c) ermächtigte Hausärzte nach § 24 Abs. 3 der Zulassungsverordnung, d) Hausärzte in zugelassenen Einrichtungen gemäß § 311 Abs. 2 SGB V und medi- zinischen Versorgungszentren gemäß § 95 SGB V, die ihre Teilnahme an diesem Vertrag erklärt haben (Hausärzte). (1) Ein Arzt im Sinne von § 2 kann die Teilnahme an der HzV durch Abgabe der Teil- nahmeerklärung nach Anlage 1 schriftlich erklären. (2) Die Teilnahme ist über den Hausärzteverband an die LKK zu richten. Hierzu ü- bermittelt der Hausärzteverband quartalsweise eine Datei (Name, Vorname, Pra- xisanschrift, Abrechnungsnummer) der am Vertrag teilnehmenden Hausärzte an die LKK. (3) Das Vorliegen der Teilnahmevoraussetzungen ist gegenüber dem Hausärztever- band nachzuweisen. Der Fortbestand der Teilnahmevoraussetzungen kann stichprobenartig überprüft werden. (4) Die Teilnahme des Arztes wird durch den Hausärzteverband im Namen aller Ver- tragspartner frühestens zum Beginn des Quartals, in dem die Teilnahmeerklä- rung des Arztes beim Hausärzteverband eingegangen ist, bestätigt. (5) Die Beendigung der Teilnahme kann in schriftlicher Form mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Quartals über den Hausärzteverband gegenüber der LKK erklärt werden. (6) Bei Teilnahme eines angestellten Arztes gemäß § 2 ist die Teilnahmeerklärung sowohl durch den angestellten Arzt als auch durch den anstellenden Arzt zu un- terzeichnen. Neben den administrativen Daten des anstellenden Arztes sind auch die administrativen Daten des angestellten Arztes (Name, Vorname) aufzu- führen. (7) Voraussetzungen für die Vertragsteilnahme sind: a) Der Hausarzt hat die Eigenschaften gemäß § 2 zu erfüllen. b) Der Hausarzt muss diese apparative Mindestausstattung erfüllen: - Blutzuckermessgerät - EKG - Spirometer mit FEV1-Bestimmung, auch in Kooperation mit anderen Hausärzten. c) Der Hausarzt muss über ein Faxgerät (Computerfax oder Faxgerät) verfü- gen. d) Der Hausarzt muss die Service-Standards nach § 7 einhalten. e) Der Hausarzt muss seine Patienten über das Hausarztprogramm der LKK aktiv informieren. (8) Die Vertragspartner werden alle potenziell teilnehmenden Hausärzte über die Vertragsinhalte informieren und zur Vertragsteilnahme auffordern. Diese Ärzte erklären ihre Teilnahme an diesem Vertrag nach Anlage 1. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass die Teilnehmer nach § 3 des Vertrages über die Umsetzung der hausarztzentrierten Versorgung nach § 73 b SGB V zwischen der AOK Sachsen-Anhalt und dem Hausärzteverband Sachsen-Anhalt e.V. unter Be- teiligung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt vom 17.06.2009 die Teilnahmevoraussetzungen nach diesem Vertrag erfüllen und gesetzte Teilneh- mer an diesem Vertrag sind soweit sie der Fortsetzung ihrer Teilnahme nicht in- nerhalb von 4 Wochen nach einer Information widersprechen. (1) Die Teilnahme weiterer Leistungserbringer erfolgt über Kooperationsverträge. (2) Für diese Leistungserbringer ist die Strukturqualität sowie die Regelung zu deren Nachweis in den jeweiligen Kooperationsverträgen zu vereinbaren. (1) Die Teilnahme der Versicherten der LKK an der hausarztzentrierten Versorgung ist freiwillig. (2) Die Versicherten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können sich gegen- über der LKK schriftlich zur Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung verpflichten. Bei einer Teilnahme eines Versicherten, dessen Geschäftsfähigkeit eingeschränkt ist, wird die Teilnahmeerklärung durch den gesetzlichen Vertreter bzw. Betreuer unterzeichnet. Die Einschreibung erfolgt unter Verwendung der Teilnahmeerklärung (Anlage 2) bei dem gewählten Hausarzt. Die Einschreibung kann durch die LKK vorbereitet werden. (3) Die Teilnahme des Versicherten an der hausarztzentrierten Versorgung beginnt vorbehaltlich der schriftlichen Bestätigung durch die LKK gemäß Absatz 8 mit dem Tag, an dem die Teilnahmeerklärung erstellt wurde. Auf der Teilnahmeerklä- rung erfolgt auch die Einwilligung in die notwendigen Datenübermittlungen. Konn- te aufgrund fehlender Mitgliedschaften keine Einschreibung erfolgen, informiert die LKK sowohl den Hausarzt als auch den Versicherten über das Nicht- Zustandekommen der Einschreibung. (4) Die Teilnahmedauer beträgt mindestens vier aufeinander folgende Quartale und wird stillschweigend um jeweils weitere vier Quartale verlängert, solange der Ver- sicherte die Teilnahme nicht vorab für beendet erklärt. (5) Die Teilnahme des Versicherten kann frühestens mit einer Frist von einem Monat auf das Ende seines HzV-Teilnahmejahres ohne Angabe von Gründen schriftlich gegenüber der LKK gekündigt werden. (6) Die Teilnahmeerklärung beinhaltet die Verpflichtung während der Dauer der Teil- nahme an der hausarztzentrierten Versorgung ambulante fachärztliche Behand- lung nur auf Überweisung und stationäre Behandlung nur nach Einweisung durch den gewählten Hausarzt, der an diesem Vertrag teilnimmt, in Anspruch zu neh- men. Hiervon ausgenommen sind die direkte Inanspruchnahme eines niederge- lassenen Facharztes für Frauenheilkunde, Augenheilkunde und Notfälle, bei de- nen die vorherige Einschaltung des Hausarztes nicht angezeigt ist. Die Versicher- ten sollen den gewählten Hausarzt nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes wechseln. (7) Die an der hausarztzentrierten Versorgung teilnehmenden Versicherten werden verpflichtet, grundsätzlich Termine für Arztbesuche vorab zu vereinbaren. (8) Die Versicherten erhalten nach Eingang der Teilnahmeerklärung bei der LKK eine Bestätigung der Teilnahme. (9) Der Versicherte wird verpflichtet, die Regeln dieses Vertrages einzuhalten. Bei wiederholten Verstößen gegen diese Regeln kann der vorzeitige Ausschluss des Versicherten durch die LKK aus der hausarztzentrierten Versorgung erfolgen.

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Samples: Hausarztvertrag

Teilnahme. 2 Teilnehmende HausärzteÄrzte a) niedergelassene Niedergelassene Vertragsärzte, die an der hausärztlichen Versorgung nach § 73 Abs. 1a SGB V teilnehmenteilnehmen und ihre Teilnahme an diesem Vertrag erklärt haben, b) durch Vertragsärzte angestellte Hausärzte, c) ermächtigte Hausärzte nach § 24 Abs. 3 der Zulassungsverordnung, d) Hausärzte in zugelassenen Einrichtungen gemäß § 311 Abs. 2 SGB V und medi- zinischen Versorgungszentren gemäß § 95 SGB V, die ihre Teilnahme an diesem Vertrag erklärt haben (Hausärzte).V. (1) Ein Arzt im Sinne von § 2 kann die Teilnahme an der HzV HZV durch Abgabe der Teil- nahmeerklärung Teilnahmeerklärung nach Anlage 1 schriftlich erklären. (2) Die Teilnahme Teilnahmeerklärung ist über den Hausärzteverband an die LKK BAHN-BKK zu richten. Hierzu ü- bermittelt übermittelt der Hausärzteverband quartalsweise monatlich eine Datei (Name, Vorname, Pra- xisanschrift, Abrechnungsnummer) der am Vertrag teilnehmenden Hausärzte an die LKKBAHN-BKK. Näheres dazu wird in einer Schnittstellenbeschreibung geregelt. (3) Das Vorliegen der Teilnahmevoraussetzungen ist gegenüber dem Hausärztever- band nachzuweisen. Der Fortbestand der Teilnahmevoraussetzungen kann stichprobenartig überprüft werden. Die BAHN-BKK kann anlassbezogen im Ein- zelfall oder stichprobenhaft die Nachweise über das Vorliegen der Teilnahmevo- raussetzungen beim Hausärzteverband anfordern. (4) Die Teilnahme des Arztes wird durch den Hausärzteverband im Namen aller Ver- tragspartner frühestens zum Beginn des Quartals, in dem die Teilnahmeerklä- rung des Arztes beim Hausärzteverband eingegangen ist, bestätigt. (5) Die Beendigung der Teilnahme kann in schriftlicher Form mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Quartals über den Hausärzteverband gegenüber der LKK BAHN-BKK erklärt werden. (6) Bei Teilnahme eines angestellten Arztes gemäß § 2 ist die Teilnahmeerklärung sowohl durch den angestellten Arzt als auch durch den anstellenden Arzt zu un- terzeichnen. Neben den administrativen Daten des anstellenden Arztes sind auch die administrativen Daten des angestellten Arztes (Name, Vorname) aufzu- führen. (7) Voraussetzungen für die Vertragsteilnahme sind: a) Der Hausarzt hat die Eigenschaften gemäß § 2 zu erfüllen. b) Der Hausarzt soll an mindestens zwei hausärztlich geprägten strukturierten Behandlungsprogrammen der BAHN-BKK unter Verwendung der entspre- chenden Teilnahmeerklärung teilnehmen. c) Der Hausarzt muss diese die notwendige apparative Mindestausstattung erfüllenvorhal- ten, wie bspw.: - Blutzuckermessgerät - EKG - Spirometer mit FEV1-Bestimmung, auch in Kooperation mit anderen Hausärzten. cd) Der Hausarzt muss über ein Faxgerät (Computerfax oder Faxgerät) verfü- gen. de) Der Hausarzt muss soll die Service-Standards nach § 7 einhalten. ef) Der Hausarzt muss seine Patienten über das Hausarztprogramm der LKK BAHN-BKK Hausarztpro- gramm aktiv informieren. (8) Die Vertragspartner werden alle potenziell teilnehmenden Hausärzte über die Vertragsinhalte informieren und zur Vertragsteilnahme auffordern. Diese Ärzte erklären ihre Teilnahme an diesem Vertrag nach Anlage 1. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass die Teilnehmer nach § 3 des Vertrages über die Umsetzung der hausarztzentrierten Versorgung nach § 73 b SGB V zwischen der AOK Sachsen-Anhalt und dem Hausärzteverband Sachsen-Anhalt e.V. unter Be- teiligung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt vom 17.06.2009 die Teilnahmevoraussetzungen nach diesem Vertrag erfüllen und gesetzte Teilneh- mer an diesem Vertrag sind soweit sie der Fortsetzung ihrer Teilnahme nicht in- nerhalb von 4 Wochen nach einer Information widersprechen. (1) Die Teilnahme weiterer Leistungserbringer erfolgt über Kooperationsverträge. (2) Für diese Leistungserbringer ist die Strukturqualität sowie die Regelung zu deren Nachweis in den jeweiligen Kooperationsverträgen zu vereinbaren. (1) Die Teilnahme der Versicherten der LKK BAHN-BKK an der hausarztzentrierten Versorgung Ver- sorgung ist freiwillig. (2) Teilnahmeberechtigt sind Versicherte der BAHN-BKK. Die Versicherten, die das 18bestehenden Arzt- Patienten-Beziehungen sollen nicht verändert werden. Lebensjahr vollendet haben, Die Versicherten können sich gegen- über gegenüber der LKK BAHN-BKK schriftlich zur Teilnahme an der hausarztzentrierten hausarztzentrier- ten Versorgung verpflichten. Bei einer Teilnahme eines Versicherten, dessen Geschäftsfähigkeit Ge- schäftsfähigkeit noch nicht besteht oder eingeschränkt ist, wird die Teilnahmeerklärung Teilnahmeer- klärung durch den gesetzlichen (gesetzlichen) Vertreter bzw. Betreuer unterzeichnet. Die Einschreibung Ein- schreibung erfolgt unter Verwendung der Teilnahmeerklärung (Anlage 2) bei dem gewählten Hausarzt. Dabei ist die Teilnahmeerklärung des Versicherten an den Hausärzteverband bzw. an die KVSA zu senden. Die Einschreibung kann durch die LKK BAHN-BKK vorbereitet werden. (3) Die Teilnahme des Versicherten an der hausarztzentrierten Versorgung beginnt vorbehaltlich der schriftlichen Bestätigung durch die LKK BAHN-BKK gemäß Absatz 8 mit dem Tag, an dem die Teilnahmeerklärung erstellt wurde. Auf der Teilnahmeerklä- rung Teilnahme- erklärung erfolgt auch die Einwilligung in die notwendigen Datenübermittlungen. Konn- te Konnte aufgrund fehlender Mitgliedschaften keine Einschreibung erfolgen, infor- miert die BAHN-BKK die KVSA mittels Datenlieferung gemäß Schnittstellenver- einbarung. Die KVSA informiert den Hausarzt, die LKK sowohl BAHN-BKK informiert den Hausarzt als auch den Versicherten Ver- sicherten über das Nicht- Nicht-Zustandekommen der Einschreibung. (4) Die Teilnahmedauer beträgt mindestens vier aufeinander folgende Quartale und wird stillschweigend um jeweils weitere vier Quartale verlängert, solange der Ver- sicherte die Teilnahme nicht vorab für beendet erklärt. (5) Die Teilnahme des Versicherten kann frühestens mit einer Frist von einem Monat auf das Ende seines HzVHZV-Teilnahmejahres ohne Angabe Angaben von Gründen schriftlich schrift- lich gegenüber der LKK BAHN-BKK gekündigt werden. (6) Die Teilnahmeerklärung beinhaltet die Verpflichtung während der Dauer der Teil- nahme an der hausarztzentrierten Versorgung ambulante fachärztliche Behand- lung nur auf Überweisung und stationäre Behandlung nur nach Einweisung durch den gewählten Hausarzt, der an diesem Vertrag teilnimmt, in Anspruch zu neh- men. Hiervon ausgenommen sind die direkte Inanspruchnahme eines niederge- lassenen Facharztes für Frauenheilkunde, Augenheilkunde und Notfälle, bei de- nen die vorherige Einschaltung des Hausarztes nicht angezeigt ist. Die Versicher- ten sollen den gewählten Hausarzt nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes wechseln. (7) Die an der hausarztzentrierten Versorgung teilnehmenden Versicherten werden verpflichtet, grundsätzlich Termine für Arztbesuche vorab zu vereinbaren. (8) Die Versicherten erhalten nach Eingang der Teilnahmeerklärung bei der LKK BAHN- BKK eine Bestätigung der Teilnahme. (9) Der Versicherte wird verpflichtet, die Regeln dieses Vertrages einzuhalten. Bei wiederholten Verstößen gegen diese Regeln kann der vorzeitige Ausschluss des Versicherten durch die LKK BAHN-BKK aus der hausarztzentrierten Versorgung erfolgenerfol- gen. (10) Die BAHN-BKK stellt Vordrucke der Teilnahmeerklärung bereit.

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Samples: Hausarztvertrag

Teilnahme. 2 Teilnehmende Hausärzte a) niedergelassene Niedergelassene Vertragsärzte, die an der hausärztlichen Versorgung nach § 73 SGB V teilnehmenteilnehmen und ihre Teilnahme an diesem Vertrag erklärt haben (Haus- ärzte), b) durch Vertragsärzte angestellte Hausärzte, c) ermächtigte Hausärzte nach § 24 Abs. 3 der Zulassungsverordnung, d) Hausärzte in zugelassenen Einrichtungen gemäß § 311 Abs. 2 SGB V und medi- zinischen Versorgungszentren gemäß § 95 SGB V, die ihre Teilnahme an diesem Vertrag erklärt haben (Hausärzte).V. (1) Ein Arzt im Sinne von § 2 kann die Teilnahme an der HzV durch Abgabe der Teil- nahmeerklärung nach Anlage 1 schriftlich erklären. (2) Die Teilnahme ist über den Hausärzteverband an die LKK AOK Sachsen-Anhalt zu richten. Hierzu ü- bermittelt übermittelt der Hausärzteverband quartalsweise wöchentlich eine Datei (Name, Vorname, Pra- xisanschriftPraxisanschrift, Abrechnungsnummer) der am Vertrag teilnehmenden Hausärzte an die LKKAOK Sachsen-Anhalt. (3) Das Vorliegen der Teilnahmevoraussetzungen ist gegenüber dem Hausärztever- band nachzuweisen. Der Fortbestand der Teilnahmevoraussetzungen kann stichprobenartig überprüft werden. (4) Die Teilnahme des Arztes wird durch den Hausärzteverband im Namen aller Ver- tragspartner frühestens zum Beginn des Quartals, in dem die Teilnahmeerklä- rung des Arztes beim Hausärzteverband bei der KVSA eingegangen ist, bestätigt. (5) Die Beendigung der Teilnahme kann in schriftlicher Form mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Quartals über den Hausärzteverband gegenüber der LKK AOK Sachsen-Anhalt erklärt werden. (6) Bei Teilnahme eines angestellten Arztes gemäß § 2 ist die Teilnahmeerklärung sowohl durch den angestellten Arzt als auch durch den anstellenden Arzt zu un- terzeichnen. Neben den administrativen Daten des anstellenden Arztes sind auch die administrativen Daten des angestellten Arztes (Name, Vorname) aufzu- führen. (7) Voraussetzungen für die Vertragsteilnahme sind: a) Der Hausarzt hat die Eigenschaften gemäß § 2 zu erfüllen. b) Der Hausarzt hat an mindestens zwei hausärztlich geprägten strukturierten Behandlungsprogrammen der AOK Sachsen-Anhalt unter Verwendung der entsprechenden Teilnahmeerklärung teilzunehmen. c) Der Hausarzt hat eine Software gemäß Anlage 3 einzusetzen und bei der Verordnung, Überweisung und Behandlung der Versicherten zu benutzen. d) Der Hausarzt muss diese apparative Mindestausstattung erfüllen: - Blutzuckermessgerät - EKG - Spirometer mit FEV1-Bestimmung, auch in Kooperation mit anderen Hausärzten. ce) Der Hausarzt muss über ein Faxgerät (Computerfax oder Faxgerät) verfü- gen. df) Der Hausarzt muss die Service-Standards nach § 7 einhalten. eg) Der Hausarzt muss aktiv an der Erreichung der Ziele nach § 4 der Anlage 4 teilnehmen. h) Der Hausarzt muss seine Patienten über das AOK Hausarztprogramm ak- tiv informieren. i) Der Hausarzt hat grundsätzlich zentral beschaffte Arzneimittel zu verord- nen, soweit die AOK Sachsen-Anhalt hierzu besondere Verträge mit den Anbietern geschlossen hat. Der Umfang und der LKK aktiv informierenBeschaffungsweg sowie der Zeitpunkt der Umsetzung wird zwischen der AOK, dem Hausärztever- band Sachsen-Anhalt e.V. und der KVSA abgestimmt. (8) Die Vertragspartner werden alle potenziell potentiell teilnehmenden Hausärzte über die Vertragsinhalte informieren und zur Vertragsteilnahme auffordern. Diese Ärzte erklären ihre Teilnahme an diesem Vertrag nach Anlage 1. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass die Teilnehmer nach § 3 des Vertrages über die Umsetzung vom 25.06.2004 in der hausarztzentrierten Versorgung nach § 73 b SGB V zwischen der AOK Sachsen-Anhalt und dem Hausärzteverband Sachsen-Anhalt e.V. unter Be- teiligung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt Fassung vom 17.06.2009 15.11.2007 die Teilnahmevoraussetzungen nach diesem Vertrag erfüllen und gesetzte Teilneh- mer Teilnehmer an diesem Vertrag sind soweit sie der Fortsetzung ihrer Teilnahme nicht in- nerhalb innerhalb von 4 Wochen nach einer Information In- formation widersprechen. (1) Die Teilnahme weiterer Leistungserbringer erfolgt über Kooperationsverträge. (2) Für diese Leistungserbringer ist die Strukturqualität sowie die Regelung zu deren Nachweis in den jeweiligen Kooperationsverträgen zu vereinbaren. (1) Die Teilnahme der Versicherten der LKK AOK Sachsen-Anhalt an der hausarztzentrierten hausarztzent- rierten Versorgung ist freiwillig. (2) Die Versicherten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können sich gegen- über der LKK AOK Sachsen-Anhalt schriftlich zur Teilnahme an der hausarztzentrierten hausarztzentrier- ten Versorgung verpflichten. Bei einer Teilnahme eines Versicherten, dessen Geschäftsfähigkeit Ge- schäftsfähigkeit eingeschränkt ist, wird die Teilnahmeerklärung durch den gesetzlichen gesetz- lichen Vertreter bzw. Betreuer unterzeichnet. Die Einschreibung erfolgt unter Verwendung Ver- wendung der Teilnahmeerklärung (Anlage 2) bei dem gewählten Hausarzt. Die Einschreibung kann durch die LKK AOK Sachsen-Anhalt vorbereitet werden. (3) Die Teilnahme des Versicherten an der hausarztzentrierten Versorgung beginnt vorbehaltlich der schriftlichen Bestätigung durch die LKK AOK Sachsen-Anhalt gemäß Absatz 8 mit dem Tag, an dem die Teilnahmeerklärung erstellt wurde. Auf der Teilnahmeerklä- rung Teilnahmeerklärung erfolgt auch die Einwilligung in die notwendigen DatenübermittlungenDatenüber- mittlungen. Konn- te Konnte aufgrund fehlender Mitgliedschaften keine Einschreibung erfolgener- folgen, informiert die LKK AOK Sachsen-Anhalt sowohl den Hausarzt als auch den Versicherten über das Nicht- Nicht-Zustandekommen der Einschreibung. (4) Die Teilnahmedauer beträgt mindestens vier aufeinander folgende Quartale und wird stillschweigend um jeweils weitere vier Quartale verlängert, solange der Ver- sicherte die Teilnahme nicht vorab für beendet erklärt. Die Teilnahme von Versi- cherten, die am Hausarztvertrag vom 25.06.2004 in der Fassung vom 15.11.2007 teilgenommen haben und der Teilnahme an diesem Vertrag nicht widersprechen, beginnt an diesem Vertrag am 01.07.2009. (5) Die Teilnahme des Versicherten kann frühestens mit einer Frist von einem Monat auf das Ende seines HzV-Teilnahmejahres ohne Angabe Angaben von Gründen schriftlich gegenüber der LKK AOK Sachsen-Anhalt gekündigt werden. (6) Die Teilnahmeerklärung beinhaltet die Verpflichtung während der Dauer der Teil- nahme an der hausarztzentrierten Versorgung ambulante fachärztliche Behand- lung nur auf Überweisung und stationäre Behandlung nur nach Einweisung durch den gewählten Hausarzt, der an diesem Vertrag teilnimmt, in Anspruch zu neh- men. Hiervon ausgenommen sind die direkte Inanspruchnahme eines niederge- lassenen Facharztes für Frauenheilkunde, Augenheilkunde und Notfälle, bei de- nen die vorherige Einschaltung des Hausarztes nicht angezeigt ist. Die Versicher- ten sollen den gewählten Hausarzt nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes wechseln. (7) Die an der hausarztzentrierten Versorgung teilnehmenden Versicherten werden verpflichtet, grundsätzlich Termine für Arztbesuche vorab zu vereinbaren. (8) Die Versicherten erhalten nach Eingang der Teilnahmeerklärung bei der LKK AOK Sachsen-Anhalt eine Bestätigung der Teilnahme. (9) Der Versicherte wird verpflichtet, die Regeln dieses Vertrages einzuhalten. Bei wiederholten Verstößen gegen diese Regeln kann der vorzeitige Ausschluss des Versicherten durch die LKK AOK Sachsen-Anhalt aus der hausarztzentrierten Versorgung Versor- gung erfolgen. (10) Die AOK Sachsen-Anhalt stellt Vordrucke der Teilnahmeerklärung bereit.

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Samples: Hausarztvertrag

Teilnahme. 2 Teilnehmende Hausärzte a) niedergelassene Niedergelassene Vertragsärzte, die an der hausärztlichen Versorgung nach § 73 SGB V teilnehmenteil- nehmen und ihre Teilnahme an diesem Vertrag erklärt haben (Hausärzte), b) durch Vertragsärzte angestellte Hausärzte, c) ermächtigte Hausärzte nach § 24 Abs. 3 der Zulassungsverordnung, d) Hausärzte in zugelassenen Einrichtungen gemäß § 311 Abs. 2 SGB V und medi- zinischen medizinischen Versorgungszentren gemäß § 95 SGB V, die ihre Teilnahme an diesem Vertrag erklärt haben (Hausärzte).V. (1) Ein Arzt im Sinne von § 2 kann die Teilnahme an der HzV durch Abgabe der Teil- nahmeerklärung Teilnahmeerklä- rung nach Anlage 1 schriftlich erklären. (2) Die Teilnahme ist über den Hausärzteverband an die LKK IKK classic zu richten. Hierzu ü- bermittelt übermittelt der Hausärzteverband quartalsweise monatlich eine Datei (Name, Vorname, Pra- xisanschrift, Abrechnungsnummer) der am Vertrag teilnehmenden Hausärzte an die LKKIKK classic. Näheres dazu wird in einer Schnittstellenbeschreibung geregelt. (3) Der Hausarzt ist nach Maßgabe der in der Teilnahmeerklärung Hausarzt niedergelegten Vor- gaben verpflichtet, Veränderungen, die für seine Teilnahme an der HzV relevant sind, unver- züglich schriftlich gegenüber dem Hausärzteverband anzuzeigen. Der Hausärzteverband mel- det die ihm übermittelten Änderungen im Rahmen der Lieferung des Verzeichnisses der Hausärzte („HzV-Arztverzeichnis“) an die IKK, die ihre Versicherten über relevante den Haus- arzt betreffende Änderungen informiert. (4) Das Vorliegen der Teilnahmevoraussetzungen ist gegenüber dem Hausärztever- band nachzuweisenHausärzteverband nachzu- weisen. Der Fortbestand Hausärzteverband prüft die Teilnahmevoraussetzungen der Hausärzte gemäß § 3 des HzV-Vertrages und stellt sicher, dass die Teilnahmevoraussetzungen für die Vertragsteil- nahme vorliegen. Der Hausärzteverband überprüft stichprobenartig das Fortbestehen der Teilnahmevoraussetzungen kann stichprobenartig überprüft des Hausarztes gemäß § 3 des HzV-Vertrages. Anlassprüfungen können durch jeden Vertragspartner initiiert werden. Über das Ergebnis der Prüfung werden die Vertragspartner informiert. (45) Die Teilnahme des Arztes wird durch den Hausärzteverband im Namen aller Ver- tragspartner Vertragspartner frühestens zum Beginn des Quartals, in dem die Teilnahmeerklä- rung Teilnahmeerklärung des Arztes beim Hausärzteverband bei der KVSA eingegangen ist, bestätigt. (56) Die Beendigung der Teilnahme kann in schriftlicher Form mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Quartals über den Hausärzteverband gegenüber der LKK IKK classic erklärt werden. (67) Bei Teilnahme eines angestellten Arztes gemäß § 2 2b ist die Teilnahmeerklärung sowohl durch den angestellten Arzt als auch durch den anstellenden Arzt zu un- terzeichnenunterzeichnen. Neben den administrativen ad- ministrativen Daten des anstellenden Arztes sind auch die administrativen Daten des angestellten ange- stellten Arztes (Name, Vorname) aufzu- führenaufzuführen. (7) 8) Voraussetzungen für die Vertragsteilnahme sind: a) Der Hausarzt hat die der Eigenschaften gemäß § 2 zu erfüllen. b) Der Hausarzt hat an mindestens zwei hausärztlich geprägten strukturierten Behandlungs- programmen der IKK classic unter Verwendung der entsprechenden Teilnahmeerklärung teilzunehmen. c) Der Hausarzt muss diese apparative Mindestausstattung erfüllen: - Blutzuckermessgerät Blutzucker- und Blutdruckmessgerät - EKG - Spirometer mit FEV1-Bestimmung, auch in Kooperation mit anderen Hausärzten. cd) Der Hausarzt muss über ein Faxgerät (Computerfax oder Faxgerät) verfü- genverfügen. de) Der Hausarzt muss die Service-Standards nach § 7 einhalten. ef) Der Hausarzt muss aktiv an der Erreichung gesondert definierter Ziele (Anlage 5) teil- nehmen. g) Der Hausarzt muss seine Patienten über das Hausarztprogramm der LKK aktiv informieren. (8) Die Vertragspartner werden alle potenziell teilnehmenden Hausärzte über h) Der Hausarzt hat grundsätzlich zentral beschaffte Arzneimittel und Hilfsmittel zu verord- nen, soweit die Vertragsinhalte informieren IKK classic hierzu besondere Verträge mit den Anbietern geschlossen hat. Der Umfang und zur Vertragsteilnahme auffordern. Diese Ärzte erklären ihre Teilnahme an diesem Vertrag nach Anlage 1. Die Vertragspartner sind sich darüber einigder Beschaffungsweg, dass die Teilnehmer nach § 3 des Vertrages über die sowie der Zeitpunkt der Umsetzung wird zwi- schen der hausarztzentrierten Versorgung nach § 73 b SGB V zwischen der AOK Sachsen-Anhalt und IKK classic, dem Hausärzteverband Sachsen-Anhalt e.V. unter Be- teiligung und der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt vom 17.06.2009 die Teilnahmevoraussetzungen nach diesem Vertrag erfüllen und gesetzte Teilneh- mer an diesem Vertrag sind soweit sie der Fortsetzung ihrer Teilnahme nicht in- nerhalb von 4 Wochen nach einer Information widersprechenKVSA abge- stimmt. (1) Die Teilnahme weiterer Leistungserbringer erfolgt kann über KooperationsverträgeKooperationsverträge erfolgen. (2) Für diese Leistungserbringer ist sind die Strukturqualität sowie die Regelung zu deren Nachweis in den jeweiligen Kooperationsverträgen zu vereinbaren. (1) Die Teilnahme der Versicherten der LKK an der hausarztzentrierten Versorgung HzV ist freiwillig. Die Versicherten können ihre Teil- nahme an der HzV durch gesonderte Erklärung gegenüber der XXX xxxxx Xxxxxx 0 (Teil- nahmeerklärung) beantragen. (2) Teilnahmeberechtigt sind alle Versicherten der IKK classic. Die Versicherten, Versorgungsrealität für Kin- der und Jugendliche sowie die das 18bestehenden Arzt-Patienten-Beziehungen sollen nicht ver- ändert werden. Lebensjahr vollendet haben, Die Versicherten können sich gegen- über gegenüber der LKK IKK classic schriftlich zur Teilnahme Teil- nahme an der hausarztzentrierten Versorgung verpflichten. Bei einer Teilnahme eines VersichertenVer- sicherten, dessen Geschäftsfähigkeit eingeschränkt ist, wird die Teilnahmeerklärung durch den gesetzlichen Vertreter bzw. Betreuer unterzeichnet. Die Einschreibung erfolgt unter Verwendung der Teilnahmeerklärung (Anlage 2) bei dem gewählten Hausarzt. Die Einschreibung Ein- schreibung kann durch die LKK IKK classic vorbereitet werden. Der Hausarzt händigt dem inte- ressierten Versicherten die „Teilnahme- und Einwilligungserklärung Versicherte“ gemäß Anlage 2, das Merkblatt zum Datenschutz und die Patienteninformation zum Hausarztpro- gramm aus. Der Hausarzt nimmt die Teilnahmeerklärung nach Anlage 2 entgegen und lei- tet diese unterschrieben an die IKK classic weiter. (3) Die Teilnahme des Versicherten an der hausarztzentrierten Versorgung beginnt vorbehaltlich vorbehalt- lich der schriftlichen Bestätigung durch die LKK IKK classic gemäß Absatz Abs. 8 mit dem Tag, an dem die Teilnahmeerklärung erstellt wurde. Auf der Teilnahmeerklä- rung Teilnahmeerklärung erfolgt auch die Einwilligung Einwil- ligung in die notwendigen Datenübermittlungen. Konn- te Konnte aufgrund fehlender Mitgliedschaften Versicherungen keine Einschreibung erfolgen, informiert die LKK IKK classic sowohl den Hausarzt als auch den Versicherten über das Nicht- Nicht-Zustandekommen der Einschreibung. (4) Die Teilnahmedauer beträgt mindestens vier aufeinander folgende Quartale und wird stillschweigend still- schweigend um jeweils weitere vier Quartale verlängert, solange der Ver- sicherte Versicherte die Teilnahme Teil- nahme nicht vorab für beendet erklärt. (5) Die Teilnahme des Versicherten kann frühestens mit einer Frist von einem Monat zwei Monaten auf das Ende seines HzV-Teilnahmejahres ohne Angabe Angaben von Gründen schriftlich gegenüber der LKK IKK classic gekündigt werden. (6) Die Teilnahmeerklärung beinhaltet die Verpflichtung während der Dauer der Teil- nahme Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung ambulante fachärztliche Behand- lung Behandlung nur auf Überweisung Überwei- sung und stationäre Behandlung nur nach Einweisung durch den gewählten Hausarzt, der an diesem Vertrag teilnimmt, in Anspruch zu neh- mennehmen. Hiervon ausgenommen sind Der Versicherte ist berechtigt, Fach- ärzte für Gynäkologie und Augenheilkunde sowie Kinder- und Jugendärzte direkt und ohne Überweisung des gewählten Hausarztes in Anspruch zu nehmen. Dasselbe gilt für die direkte Inanspruchnahme eines niederge- lassenen Facharztes für Frauenheilkunde, Augenheilkunde und Notfälle, bei de- nen die vorherige Einschaltung des Hausarztes nicht angezeigt istIn- anspruchnahme im Notfall. Die Versicher- ten Versicherten sollen den gewählten Hausarzt nur bei Vorliegen Vorlie- gen eines wichtigen Grundes wechseln. (7) Die an der hausarztzentrierten Versorgung teilnehmenden Versicherten werden verpflichtetverpflich- tet, grundsätzlich Termine für Arztbesuche vorab zu vereinbaren. (8) Die Versicherten erhalten nach Eingang der Teilnahmeerklärung bei der LKK IKK classic eine Bestätigung der Teilnahme. (9) Der Versicherte wird verpflichtet, die Regeln dieses Vertrages einzuhalten. Bei wiederholten wiederhol- ten Verstößen gegen diese Regeln kann der vorzeitige Ausschluss des Versicherten durch die LKK IKK classic aus der hausarztzentrierten Versorgung erfolgen. (10) Die IKK classic stellt Vordrucke der Teilnahmeerklärung bereit.

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