Teilnehmer Musterklauseln

Teilnehmer. Bei einer Dienstleistung, welche eine Veranstaltung mit Teilnehmern ist, gilt der Tagessatz/Stundensatz für eine maximale Anzahl von fünf Teilnehmern seitens des Kunden. Ab dem sechsten Teilnehmer erfolgt eine gesonderte Berechnung laut der jeweiligen Dienstleistungsvereinbarung.
Teilnehmer. (1) Teilnehmer, die keine Nebensysteme sind, müssen mindestens ein MCA-Konto bei der Bank unterhalten und können zudem ein oder mehrere RTGS-DCA-Konten, T2S-DCA-Konten bzw. TIPS- DCA-Konten bei der Bank unterhalten.
Teilnehmer. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nur auf Unfälle, die die versicherte Person bei der Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen erleidet. Innerhalb des Versicherungszeitraumes beginnt der Versicherungsschutz für die versicherte Person mit dem Besteigen des Fahrzeuges unmittelbar vor dem offiziellen Start der Veranstaltung bzw. dem Beginn des offiziellen Trainings auf der Rennstrecke. Der Versicherungsschutz endet mit dem Verlassen des Fahrzeuges nach der offiziellen Beendigung der Veranstaltung bzw. des Trainings. Bei vorzeitiger Aufgabe endet der Versicherungsschutz mit dem Verlassen des Fahrzeuges.
Teilnehmer. 1.1 Die Teilnehmer an Messen und Ausstellungen gliedern sich auf in Aussteller, Mitaussteller und zusätzlich vertre- tene Unternehmen. Sie werden nachfolgend kurz „Teilnehmer (TN)“ genannt.
Teilnehmer. Die Teilnehmer ergeben sich aus der Anlage 1.
Teilnehmer. 2.1 Die Eröffnung eines Girokontos ist als Einzel- oder Gemeinschaftskonto mit Einzelverfügungsberechtigung vorgesehen. Soweit im Folgenden von dem Kontoinhaber in der Einzahl gesprochen wird, sind bei Gemeinschaftskonten grundsätzlich alle Kontoinhaber gemeinschaftlich gemeint, es sei denn, es ist etwas anderes bestimmt (vgl. zu Gemeinschaftskonten Ziffer 9).
Teilnehmer. Alle Produktions-, Verarbeitungs- und Han- delsunter-nehmungen sowie eventuell auch Verteilerorganisationen und Verkaufsstellen, die am Zertifizierungsprogramm teilnehmen, werden als Teilnehmer betrachtet. Für die Zulassung im Programm unterstehen die Teil- nehmer gemäss den Bestimmungen des Pro- dukte-Zertifizierungsverfahrens einem Auf- nahmeverfahren. Der Programminhaber ist angehalten, mit den Teilnehmern rechtsgültige Verträge abzu- schliessen. Diese Verträge müssen Bezug auf dieses Zertifizierungsreglement nehmen. Der Programminhaber stellt keine weiteren Bedin- gungen an die Teilnehmer, ausser denjenigen technischen, die in Pflichtenheften vorgese- hen sind und die sich im Programmhandbuch befinden.
Teilnehmer. Teilnehmen können Firmen und Gesellschaften, die eine Legitimation des Auftraggebers bzw. Herstellers nachweisen können. Voraussetzung ist ein Eintrag im Handelsregister bzw. ein Nachweis einer Gewerbeanmeldung oder eine gültige Reisegewerbekarte. Außerdem sind Vereine zugelassen.
Teilnehmer. Die jeweils aktuelle Teilnehmerliste kann im Internet auf der Wettbewerbs- Home- page xxx.xxx.xx eingesehen werden. Um einen reibungslosen organisatorischen Ablauf zu garantieren werden die Wettbewerbsteilnehmer gebeten, dem Ausrichter Aero-Club Zwickau e.V. unter Verwendung des beigefügten und veröffentlichten Mitteilungsblattes - entweder per e-Mail unter der Adresse xx-xxxxxxx@x-xxxxxx.xx oder per Fax (0375/781182) - ihren voraussichtlichen Anreisetermin, die Teilnahme am Training sowie Platz- und Reservierungswünsche auf dem Campingplatz und für den Hänger mitzuteilen.
Teilnehmer. Die Konfliktparteien nehmen am Mediationsverfahren selbst teil. Jede Konfliktpartei ist berechtigt im Mediationsverfahren Rechtsvertreter ihrer Xxxx oder eine Vertrauensperson zur Beratung und Äußerung beizuziehen. Diese können an dem Verfahren teilnehmen, sofern die andere Partei damit einverstanden ist. Die Konfliktparteien, die aufgrund besonderen Rechtsverhältnisses verpflichtet sind, Dritte über Angelegenheiten des Mediationsverfahrens zu informieren, haben dies im Einführungsgespräch der anderen Seite mitzuteilen.