Common use of Teilstationäre Pflege (Tages- und Nachtpflege) Clause in Contracts

Teilstationäre Pflege (Tages- und Nachtpflege). Im Rahmen der gültigen Pflegesätze werden Aufwendungen für allge- meine Pflegeleistungen je Kalendermonat a) bei Pflegebedürftigen des Pflegegrades 2 bis zu 689 Euro, b) bei Pflegebedürftigen des Pflegegrades 3 bis zu 1.298 Euro, c) bei Pflegebedürftigen des Pflegegrades 4 bis zu 1.612 Euro, d) bei Pflegebedürftigen des Pflegegrades 5 bis zu 1.995 Euro erstattet. Im Rahmen des jeweiligen Höchstbetrages sind auch die Aufwendungen für die notwendige Beförderung der versicherten Person zu und von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege oder der Nachtpflege sowie die Aufwendungen für Betreuung und für die in der Einrichtung notwen- digen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege erstattungsfähig. Erstattungsfähig sind die zwischen den Trägern der Pflegeheime und den Leistungsträgern der sozialen Pflegeversicherung bzw. in den Pflegesatz- kommissionen vereinbarten Pflegesätze. Zugelassene Pflegeeinrichtun- gen, die auf eine vertragliche Regelung der Pflegevergütung verzichten oder mit denen eine solche Regelung nicht zustande kommt, können den Preis für die allgemeinen Pflegeleistungen unmittelbar mit der versicher- ten Person vereinbaren; es werden in diesem Fall jedoch höchstens 80 Prozent der in Satz 1 vorgesehenen Beträge erstattet. In Tarifstufe PVB werden die Beträge auf den tariflichen Prozentsatz gekürzt.

Appears in 4 contracts

Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Pflegepflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Pflegepflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Pflegepflichtversicherung

Teilstationäre Pflege (Tages- und Nachtpflege). Im Rahmen der gültigen Pflegesätze werden Aufwendungen für allge- meine allgemeine Pflegeleistungen je KalendermonatKalen- dermonat a) bei Pflegebedürftigen des Pflegegrades 2 bis zu 689 Euro, b) bei Pflegebedürftigen des Pflegegrades 3 bis zu 1.298 Euro, c) bei Pflegebedürftigen des Pflegegrades 4 bis zu 1.612 Euro, d) bei Pflegebedürftigen des Pflegegrades 5 bis zu 1.995 Euro erstattet. Im Rahmen des jeweiligen Höchstbetrages sind auch die Aufwendungen für die notwendige Beförderung Beförde- rung der versicherten Person zu und von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege oder der Nachtpflege sowie die Aufwendungen für Betreuung und für die in der Einrichtung notwen- digen Leistungen notwendigen Leis- tungen der medizinischen Behandlungspflege erstattungsfähig. Erstattungsfähig sind die zwischen den Trägern der Pflegeheime und den Leistungsträgern der sozialen sozia- len Pflegeversicherung bzw. in den Pflegesatz- kommissionen Pflegesatzkommissionen vereinbarten Pflegesätze. Zugelassene Pflegeeinrichtun- genPflegeeinrichtungen, die auf eine vertragliche Regelung der Pflegevergütung verzichten oder mit denen de- nen eine solche Regelung nicht zustande kommt, können den Preis für die allgemeinen Pflegeleistungen Pflegeleistun- gen unmittelbar mit der versicher- ten versicherten Person vereinbaren; es werden in diesem Fall jedoch höchstens 80 Prozent der in Satz 1 vorgesehenen Beträge erstattet. In Tarifstufe PVB werden die Beträge auf den tariflichen Prozentsatz gekürzt.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Pflegepflichtversicherung

Teilstationäre Pflege (Tages- und Nachtpflege). Im Rahmen der gültigen Pflegesätze werden Aufwendungen für allge- meine allgemeine Pflegeleistungen je Kalendermonat a) bei Pflegebedürftigen des Pflegegrades 2 bis zu 689 Euro, b) bei Pflegebedürftigen des Pflegegrades 3 bis zu 1.298 Euro, c) bei Pflegebedürftigen des Pflegegrades 4 bis zu 1.612 Euro, d) bei Pflegebedürftigen des Pflegegrades 5 bis zu 1.995 Euro erstattet. Im Rahmen des jeweiligen Höchstbetrages sind auch die Aufwendungen Aufwen- dungen für die notwendige Beförderung der versicherten Person zu und von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege oder der Nachtpflege sowie die Aufwendungen für Betreuung und für die in der Einrichtung notwen- digen notwendigen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege erstattungsfähig. Erstattungsfähig sind die zwischen den Trägern der Pflegeheime und den Leistungsträgern der sozialen Pflegeversicherung bzw. in den Pflegesatz- kommissionen Pflegesatzkommissionen vereinbarten Pflegesätze. Zugelassene Pflegeeinrichtun- genZuge- lassene Pflegeeinrichtungen, die auf eine vertragliche Regelung der Pflegevergütung verzichten oder mit denen eine solche Regelung Re- gelung nicht zustande kommt, können den Preis für die allgemeinen allgemei- nen Pflegeleistungen unmittelbar mit der versicher- ten versicherten Person vereinbarenver- einbaren; es werden in diesem Fall jedoch höchstens 80 Prozent der in Satz 1 vorgesehenen Beträge erstattet. In Tarifstufe PVB werden die Beträge auf den tariflichen Prozentsatz Prozent- satz gekürzt.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb) Für Die Private Pflegepflichtversicherung

Teilstationäre Pflege (Tages- und Nachtpflege). Im Rahmen der gültigen Pflegesätze werden Aufwendungen für allge- meine allgemeine Pflegeleistungen je Kalendermonat a) bei Pflegebedürftigen des Pflegegrades 2 bis zu 689 Euro, b) bei Pflegebedürftigen des Pflegegrades 3 bis zu 1.298 Euro, c) bei Pflegebedürftigen des Pflegegrades 4 bis zu 1.612 Euro, d) bei Pflegebedürftigen des Pflegegrades 5 bis zu 1.995 Euro erstattet. Im Rahmen des jeweiligen Höchstbetrages sind auch die Aufwendungen für die notwendige Beförderung der versicherten Person zu und von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege oder der Nachtpflege sowie die Aufwendungen für Betreuung und für die in der Einrichtung notwen- digen notwendigen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege erstattungsfähig. Erstattungsfähig sind die zwischen den Trägern der Pflegeheime und den Leistungsträgern der sozialen Pflegeversicherung bzw. in den Pflegesatz- kommissionen Pflegesatzkommissionen vereinbarten Pflegesätze. Zugelassene Pflegeeinrichtun- genPflegeeinrichtungen, die auf eine vertragliche Regelung der Pflegevergütung verzichten oder mit denen eine solche Regelung nicht zustande kommt, können den Preis für die allgemeinen Pflegeleistungen unmittelbar mit der versicher- ten versicherten Person vereinbaren; es werden in diesem Fall jedoch höchstens 80 Prozent der in Satz 1 vorgesehenen Beträge erstattet. In Tarifstufe PVB werden die Beträge auf den tariflichen Prozentsatz gekürzt.

Appears in 1 contract

Samples: Private Krankenversicherung

Teilstationäre Pflege (Tages- und Nachtpflege). Im Rahmen der gültigen Pflegesätze werden Aufwendungen für allge- meine Pflegeleistungen allgemeine Pflege- leistungen je Kalendermonat a) bei Pflegebedürftigen des Pflegegrades 2 bis zu 689 Euro, b) bei Pflegebedürftigen des Pflegegrades 3 bis zu 1.298 Euro, c) bei Pflegebedürftigen des Pflegegrades 4 bis zu 1.612 Euro, d) bei Pflegebedürftigen des Pflegegrades 5 bis zu 1.995 Euro erstattet. Im Rahmen des jeweiligen Höchstbetrages sind auch die Aufwendungen für die notwendige not- wendige Beförderung der versicherten Person zu und von der Wohnung zur Einrichtung Einrich- tung der Tagespflege oder der Nachtpflege sowie die Aufwendungen für Betreuung und für die in der Einrichtung notwen- digen notwendigen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege Behand- lungspflege erstattungsfähig. Erstattungsfähig sind die zwischen den Trägern der Pflegeheime und den Leistungsträgern Leistungs- trägern der sozialen Pflegeversicherung bzw. in den Pflegesatz- kommissionen vereinbarten Pflegesatzkommissionen ver- einbarten Pflegesätze. Zugelassene Pflegeeinrichtun- genPflegeeinrichtungen, die auf eine vertragliche Regelung der Pflegevergütung verzichten oder mit denen eine solche Regelung nicht zustande kommt, können den Preis für die allgemeinen Pflegeleistungen unmittelbar mit der versicher- ten versicherten Person vereinbaren; es werden in diesem Fall jedoch höchstens 80 Prozent der in Satz 1 vorgesehenen Beträge erstattet. In Tarifstufe PVB werden die Beträge auf den tariflichen Prozentsatz gekürzt.

Appears in 1 contract

Samples: Versicherungsbedingungen

Teilstationäre Pflege (Tages- und Nachtpflege). Im Rahmen der gültigen Pflegesätze werden Aufwendungen für allge- meine Pflegeleistungen je Kalendermonat a) bei Pflegebedürftigen des Pflegegrades 2 bis zu 689 Euro, b) bei Pflegebedürftigen des Pflegegrades 3 bis zu 1.298 Euro, c) bei Pflegebedürftigen des Pflegegrades 4 bis zu 1.612 Euro, d) bei Pflegebedürftigen des Pflegegrades 5 bis zu 1.995 Euro erstattet. Im Rahmen des jeweiligen Höchstbetrages sind auch die Aufwendungen Aufwendun- gen für die notwendige Beförderung der versicherten Person zu und von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege oder der Nachtpflege Nacht- pflege sowie die Aufwendungen für Betreuung und für die in der Einrichtung notwen- digen Ein- richtung notwendigen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege Behandlungs- pflege erstattungsfähig. Erstattungsfähig sind die zwischen den Trägern der Pflegeheime und den Leistungsträgern der sozialen Pflegeversicherung bzw. in den Pflegesatz- kommissionen Pflegesatzkommissionen vereinbarten Pflegesätze. Zugelassene Pflegeeinrichtun- genPfle- geeinrichtungen, die auf eine vertragliche Regelung der Pflegevergütung Pflegevergü- tung verzichten oder mit denen eine solche Regelung nicht zustande kommt, können den Preis für die allgemeinen Pflegeleistungen unmittelbar unmit- telbar mit der versicher- ten versicherten Person vereinbaren; es werden in diesem Fall jedoch höchstens 80 Prozent der in Satz 1 vorgesehenen Beträge erstattet. In Tarifstufe PVB werden die Beträge auf den tariflichen Prozentsatz gekürzt.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Pflegepflichtversicherung