Telefondienste Musterklauseln

Telefondienste. Mit dem in den Paketen enthaltenen Telefonanschluss kann der Kunde Verbin- dungen zu anderen öffentlichen Anschlüssen herstellen. Die Telefonverbindun- gen stellen Wählverbindungen dar und beinhalten die Realisierung von Sprach- verbindungswünschen zu und von Telefon-Endteilnehmern in nationale als auch internationale Telefon-Festnetze und Mobilfunknetze sowie zu Sonder- und Servicerufnummern. Aufgrund technischer Gegebenheiten anderer Netzbe- treiber und der vom Verbindungsziel-Teilnehmer eingesetzten Endeinrichtung kann es zu Einschränkungen im dargestellten Leistungsumfang kommen, die nicht im Verantwortungsbereich der net services liegen. Verbindungen in das Ausland, zu Mobilfunknetzen und zu Sonderufnummern werden hergestellt, soweit dies mit internationalen Vertragspartnern und anderen Telefongesell- schaften vertraglich vereinbart wurde. Verbindungen zu anderen Telefon- Endteilnehmern, die mit einer Verbindungsnetzbetreiberkennzahl eingeleitet werden („call by call“), können nicht hergestellt werden. Die feste Einstellung einer Verbindungsnetzbetreiberkennzahl („Preselection“) ist nicht möglich. Sofern der Kunde nicht bereits über eine Teilnehmerrufnummer verfügt oder eine bestehende nicht behalten möchte, erhält der Kunde von der net services eine Teilnehmerrufnummer zugeteilt. Auf Wunsch sind bis zu drei Rufnummern möglich. Standardgemäß erhält der Kunde einen Sprachka- nal, max. drei sind insgesamt möglich (kostenpflichtig gemäß Preisliste). Weitere Rufnummern sind möglich. Diese erhalten aber keinen eigenen Sprach- kanal, sondern werden lediglich weitergeleitet. Hinweis zu Notrufen: Auf Grund der Stromversorgung der Anschalteinrichtungen (z. ▇. ▇▇▇▇▇!Box, Telefonanla- ge oder ähnliches) über das Hausstromnetz kann bei einem Stromausfall keine Gesprächsverbindung mehr aufgebaut werden. Ein Notruf ist somit in diesem Falle NICHT möglich. Siehe auch § 12 Ziffer (6) der Allgemeinen Geschäftsbe- dingungen der net services bzgl. der nomadischen Nutzung lokalisierter Ruf- nummern.
Telefondienste. (VoIP) § 23 Inhalt der Leistungen (1) ERZNET ermöglicht dem Kunden telefonische Anrufe zu Anschlüssen im Mobilfunk- oder Festnetz über das Internet (VoIP) zu tätigen und solche Anrufe über einen eigenen Festnetzanschluss zu empfangen. Dazu übernimmt ERZNET für den Kunden die Vermittlung von Daten aus und in das öffentliche Internet über das von ERZNET betriebene Datennetz. Die Einzelheiten einschließlich der technischen Voraussetzungen für die Telefondienste ergeben sich aus dem Einzelvertrag. (2) Ziff. II. § 14 („Inhalt der Leistungen“) Absatz 2 findet entsprechende Anwendung. ERZNET wird den Telefonanschluss nur nach Maßgabe des § 61 TKG ganz oder teilweise sperren. § 164 Abs. 1 TKG („Notruf“) bleibt unberührt. Soweit nach dem Einzelvertrag der Telefondienst als Flat-Tarif angeboten wird, gilt Ziff. II. § 15 („Flat-Tarife“) entsprechend. Folgende Regelungen gelten bei Telefondiensten für die Verfügbarkeit, Vergütung und Abrechnung, Einwendungen des Kunden gegen eine Rechnung, Preisänderungen, besondere Nebenpflichten des Kunden sowie Vertragsdauer und Kündigung entsprechend: 1. Ziff. II. § 16 („Verfügbarkeit“); 2. Ziff. II. § 17 („Vergütung und Abrechnung“); 3. Ziff. II. § 18 („Einwendungen des Kunden gegen eine Rechnung“); 4. Ziff. II. § 19 („Preisänderungen“); 5. Ziff. II. § 20 („Besondere Nebenpflichten des Kunden“); 6. Ziff. II. § 21 („Vertragsdauer und Kündigung“).
Telefondienste. Der Kunde kann vom Anbieter Leistungen SIP-Trunk gemäß Ziffer 2, SIP-Trunk für Teams Direct Routing gemäß Ziffer 2.2 oder eine Business Voice Telefonanlage gemäß Ziffer 2.3 beziehen. Die bestellte Leistung ergibt sich aus der Vereinbarung zwischen Anbieter und Kunde.
Telefondienste. Mit dem in den Paketen enthaltenen Telefonanschluss kann der Kunde Verbindungen zu anderen öffentlichen Anschlüssen herstellen. Die Telefonverbindungen stellen Wählverbindungen dar und beinhalten die Realisierung von Sprachverbindungs- wünschen zu und von Telefon-Endteilnehmern in nationale als auch internationale Telefon-Festnetze und Mobilfunknetze sowie zu Sonder- und Servicerufnummern. Aufgrund technischer Gegebenheiten anderer Netzbetreiber und der eingesetzten Endeinrichtung kann es zu Einschränkungen im dargestellten Leistungsumfang kommen, die nicht im Verantwortungsbe- reich der SVO liegen. Verbindungen in das Ausland, zu Mobil- funknetzen und zu Sonderufnummern werden hergestellt, soweit dies mit internationalen Vertragspartnern und anderen Telefongesellschaften vertraglich vereinbart wurde. Verbindun- gen zu anderen Telefon-Endteilnehmern, die mit einer Verbin- dungsnetzbetreiberkennzahl eingeleitet werden („call by call“), können nicht hergestellt werden. Die feste Einstellung einer Verbindungsnetzbetreiberkennzahl („Preselection“) ist nicht möglich. Standardgemäß erhält der Kunde drei Rufnummern. Gegen Aufpreis sind bis zu fünf Rufnummern möglich. Standard- gemäß erhält der Kunde zwei Sprachkanäle. Es ist Zuteilung von mehr Rufnummern als Sprachkanälen möglich. Diese erhalten aber keinen eigenen Sprachkanal, sondern werden lediglich weitergeleitet. Weitere Rufnummern sind möglich. Diese erhalten aber keinen eigenen Sprachkanal, sondern werden lediglich weitergeleitet. Hinweis zu Notrufen: Auf Grund der Stromversorgung der Anschalteinrichtungen (z. ▇. ▇▇▇▇▇!Box, Telefonanlage oder ähnliches) über das Haus- stromnetz kann bei einem Stromausfall keine Gesprächsver- bindung mehr aufgebaut werden. Ein Notruf ist somit in die- sem Falle nicht möglich.
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