Common use of Terminals Clause in Contracts

Terminals. Das Vertragsunternehmen verwendet für die Bearbeitung von Transaktionen ein von Elavon zugelassenes EMV-zertifiziertes Terminal, sofern nicht der Vertrag etwas anderes vorsieht oder Elavon schriftlich einer anderen Art und Weise der Abwicklung zugestimmt hat. Terminals, die nicht von oder für Elavon an das Vertragsunternehmen vermietet wurden, bedürfen der vorherigen Genehmigung durch Elavon. Unabhängig von der Genehmigung hat das Vertragsunternehmen sicherzustellen, dass die von Dritten bereitgestellten Terminals jederzeit den Regularien und den technischen Vorgaben von Elavon entsprechen. Das Vertragsunternehmen hat auf eigene Kosten dafür Sorge zu tragen, dass ein Terminal einer Drittpartei (in der von Elavon verlangten Weise – wozu auch der Fall zählt, dass Xxxxxx von der Kartenorganisationen hierzu verpflichtet wird) nachgerüstet, gewartet, repariert oder ersetzt wird. Sofern die Kartenorganisationen die Anforderungen an die Spezifikationen für seitens Elavon bereits genehmigte und freigeschaltete Terminals ändern oder gesetzliche Vorgaben die Änderung der Spezifikationen verlangen (z.B. im Zusammenhang mit Vorgaben zur starken Kundenauthentifizierung), wird das Vertragsunternehmen auf eigene Kosten seine Terminals anpassen und erneut von Elavon genehmigen und freischalten lassen. Elavon wird das Vertragsunternehmen mindestens zwei (2) Monate vor dem Erfordernis der vorgenannten Änderung schriftlich in Kenntnis setzen. Sofern es sich nicht um Terminals von Drittparteien handelt, wird Elavon das Terminal installieren oder installieren lassen. Die Platzierung des Terminals in den Räumlichkeiten des Vertragsunternehmens wird zwischen Elavon und dem Vertragsunternehmen vereinbart. Elavon behält sich das Recht vor, seine Zustimmung zu der Platzierung zu versagen oder zu widerrufen, wenn die Platzierung zu diesem Zweck unangemessen ist oder wird. Falls das Vertragsunternehmen beabsichtigt, das Terminal an einem anderen als dem vereinbarten Ort zu verwenden, hat das Vertragsunternehmen hierzu die vorherige schriftliche Zustimmung von Elavon einzuholen, die nicht grundlos versagt werden darf.

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Samples: www.elavon.de, www.elavon.de, www.elavon.de

Terminals. Das Vertragsunternehmen verwendet für die Bearbeitung von Transaktionen ein von Elavon zugelassenes EMV-zertifiziertes Terminal, sofern nicht der Vertrag etwas anderes vorsieht oder Elavon schriftlich einer anderen Art und Weise der Abwicklung zugestimmt hat. Terminals, die nicht von oder für Elavon an das Vertragsunternehmen vermietet wurden, bedürfen der vorherigen Genehmigung durch Elavon. Unabhängig von der Genehmigung hat das Vertragsunternehmen sicherzustellen, dass die von Dritten bereitgestellten Terminals jederzeit den Regularien Regelungen und den technischen tech- nischen Vorgaben von Elavon entsprechen. Das Vertragsunternehmen hat auf eigene Kosten dafür Sorge zu tragen, dass ein Terminal einer Drittpartei (in der von Elavon verlangten Weise – wozu auch der Fall zählt, dass Xxxxxx von der Kartenorganisationen hierzu verpflichtet wird) nachgerüstet, gewartet, repariert oder ersetzt wird. Sofern die Kartenorganisationen die Anforderungen an die Spezifikationen für seitens Elavon bereits genehmigte und freigeschaltete Terminals ändern oder gesetzliche Vorgaben die Änderung der Spezifikationen verlangen (z.B. im Zusammenhang mit Vorgaben zur starken Kundenauthentifizierung), wird das Vertragsunternehmen auf eigene Kosten seine Terminals anpassen und erneut von Elavon genehmigen und freischalten lassen. Elavon wird das Vertragsunternehmen mindestens zwei (2) Monate vor dem Erfordernis der vorgenannten Änderung schriftlich in Kenntnis setzen. Sofern es sich nicht um Terminals von Drittparteien handelt, wird Elavon das Terminal installieren oder installieren lassen. Die Platzierung des Terminals in den Räumlichkeiten des Vertragsunternehmens wird zwischen Elavon und dem Vertragsunternehmen vereinbart. Elavon behält sich das Recht vor, seine Zustimmung zu der Platzierung zu versagen oder zu widerrufen, wenn die Platzierung zu diesem Zweck unangemessen ist oder wird. Falls das Vertragsunternehmen beabsichtigt, das Terminal an einem anderen als dem vereinbarten Ort zu verwenden, hat das Vertragsunternehmen hierzu die vorherige schriftliche Zustimmung von Elavon einzuholen, die nicht grundlos versagt werden darf.

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Terminals. Das Vertragsunternehmen verwendet für die Bearbeitung von Transaktionen ein von Elavon zugelassenes EMV-zertifiziertes Terminal, sofern nicht der Vertrag etwas anderes vorsieht oder Elavon schriftlich einer anderen Art und Weise der Abwicklung zugestimmt hat. Terminals, die nicht von oder für Elavon an das Vertragsunternehmen vermietet wurden, bedürfen der vorherigen vor- herigen Genehmigung durch Elavon. Unabhängig von der Genehmigung hat das Vertragsunternehmen sicherzustellen, dass die von Dritten bereitgestellten Terminals jederzeit den Regularien Regelungen und den technischen tech- nischen Vorgaben von Elavon entsprechen. Das Vertragsunternehmen hat auf eigene Kosten dafür Sorge zu tragen, dass ein Terminal einer Drittpartei (in der von Elavon verlangten Weise – wozu auch der Fall zählt, dass Xxxxxx von der Kartenorganisationen hierzu verpflichtet wird) nachgerüstet, gewartet, repariert oder ersetzt wird. Sofern die Kartenorganisationen die Anforderungen an die Spezifikationen für seitens Elavon bereits genehmigte und freigeschaltete Terminals ändern oder gesetzliche Vorgaben die Änderung der Spezifikationen verlangen (z.B. im Zusammenhang mit Vorgaben zur starken Kundenauthentifizierung), wird das Vertragsunternehmen auf eigene Kosten seine Terminals anpassen und erneut von Elavon genehmigen und freischalten lassen. Elavon wird das Vertragsunternehmen mindestens zwei (2) Monate vor dem Erfordernis der vorgenannten Änderung schriftlich in Kenntnis setzen. Sofern es sich nicht um Terminals von Drittparteien handelt, wird Elavon das Terminal installieren oder installieren lassen. Die Platzierung des Terminals in den Räumlichkeiten des Vertragsunternehmens wird zwischen Elavon und dem Vertragsunternehmen vereinbart. Elavon behält sich das Recht vor, seine Zustimmung zu der Platzierung zu versagen oder zu widerrufen, wenn die Platzierung zu diesem Zweck unangemessen ist oder wird. Falls das Vertragsunternehmen beabsichtigt, das Terminal an einem anderen als dem vereinbarten Ort zu verwenden, hat das Vertragsunternehmen hierzu die vorherige schriftliche Zustimmung von Elavon einzuholen, die nicht grundlos versagt werden darf.

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