Termine und Ausführungsfristen. 2.4.1 Wir verpflichten uns das zur Einhaltung der vereinbarten Zwischen- und Endtermine erforderliche Personal und die notwendigen Geräte jeweils auf der Baustelle vorzuhalten. 2.4.2 Ereignisse höherer Gewalt oder Unterbrechungen, die von uns nicht zu vertreten sind, zeigen wir dem Kunden unverzüglich an. Sie berechtigen uns die Zeit der Fertigstellung angemessen zu verlängern. Sofern absehbar ist, dass die Unterbrechung von erheblicher Dauer sein wird, sind wir berechtigt wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder zum Teil vom Vertrag zurückzutreten. Höherer Gewalt stehen ähnliche Störungen, die von uns nicht zu vertreten sind, wie Streik, Krieg, Verkehrssperre, Feuer, Transportstörungen sowie Brenn- und Betriebs- stoffmangel gleich, sofern sie uns die Erbringung der Leistung unzumutbar er- schweren oder unmöglich machen. 2.4.3 Werktage, an denen aus witterungsbedingten Gründen der Xxxxxxxx der Arbeiten unterbrochen oder behindert wird, berechtigen zu jeder Jahreszeit zu einer ent- sprechenden Verlängerung der Ausführungsfristen. 2.4.4 Die gesetzlichen Regeln zu Schadenersatz und Rücktritt wegen Leistungsverzö- gerung bleiben mit der Maßgabe unberührt, dass der Kunde auch nach Setzung einer angemessenen Nachfrist nur für diejenigen Leistungen zurücktreten kann, die wir bis zum Ablauf der Nachfrist noch nicht erbracht haben. Die Nachfrist muss der Kunde uns schriftlich setzen. 2.4.5 Ein Schadenersatzanspruch wegen Verzögerung der Leistung ist beschränkt auf 5 % des Wertes der nicht erbrachten Leistungen, es sei denn, wir oder einer unserer Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Insoweit wird jede wegen Verzögerung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe auf einen entspre- chenden Schadensersatzspruch angerechnet.
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Samples: Allgemeine Leistungsbedingungen
Termine und Ausführungsfristen. 2.4.1 Wir verpflichten uns das zur Einhaltung der vereinbarten Zwischen- und Endtermine erforderliche Personal und die notwendigen Geräte jeweils auf der Baustelle vorzuhalten.
2.4.2 Ereignisse höherer Gewalt oder Unterbrechungen, die von uns nicht zu vertreten sind, zeigen wir dem Kunden unverzüglich an. Sie berechtigen uns die Zeit der Fertigstellung angemessen zu verlängern. Sofern absehbar ist, dass die Unterbrechung von erheblicher Dauer sein wird, sind wir berechtigt wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder zum Teil vom Vertrag zurückzutretenzurück- zutreten. Höherer Gewalt stehen ähnliche Störungen, die von uns nicht zu vertreten sind, wie Streik, Krieg, Verkehrssperre, Feuer, Transportstörungen sowie Brenn- und Betriebs- stoffmangel Betriebsstoffmangel gleich, sofern sie uns die Erbringung der Leistung unzumutbar er- schweren erschweren oder unmöglich machen.
2.4.3 Werktage, an denen aus witterungsbedingten Gründen der Xxxxxxxx der Arbeiten unterbrochen oder behindert wird, berechtigen zu jeder Jahreszeit zu einer ent- sprechenden entsprechenden Verlängerung der Ausführungsfristen.
2.4.4 Die gesetzlichen Regeln zu Schadenersatz und Rücktritt wegen Leistungsverzö- gerung Leistungsver- zögerung bleiben mit der Maßgabe unberührt, dass der Kunde auch nach Setzung einer angemessenen Nachfrist nur für diejenigen Leistungen zurücktreten zurück- treten kann, die wir bis zum Ablauf der Nachfrist noch nicht erbracht haben. Die Nachfrist muss der Kunde uns schriftlich setzen.
2.4.5 Ein Schadenersatzanspruch wegen Verzögerung der Leistung ist beschränkt auf 5 % des Wertes der nicht erbrachten Leistungen, es sei denn, wir oder einer unserer Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandeltge- handelt. Insoweit wird jede wegen Verzögerung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe Ver- tragsstrafe auf einen entspre- chenden entsprechenden Schadensersatzspruch angerechnet.
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Samples: Allgemeine Leistungsbedingungen
Termine und Ausführungsfristen. 2.4.1 5.1 Wir verpflichten uns uns, das zur Einhaltung der vereinbarten Zwischen- und Endtermine erforderliche Personal und die notwendigen Geräte jeweils auf der Baustelle vorzuhalten.
2.4.2 Ereignisse höherer Gewalt oder Unterbrechungen5.2 Verzögert sich die Erbringung unserer Leistung durch Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, so- wie den Eintritt von Umständen, die von uns nicht zu vertreten verschuldet sind, zeigen wir dem Kunden unverzüglich an. Sie berechtigen uns so tritt, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Zeit der Fertigstellung angemessen zu verlängern. Sofern absehbar ist, dass die Unterbrechung Ausführung des Auftrags von erheblicher Dauer sein wird, sind wir berechtigt wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder zum Teil vom Vertrag zurückzutreten. Höherer Gewalt stehen ähnliche Störungen, die von uns nicht zu vertreten erheblichem Einfluss sind, wie Streikeine angemessene Verlängerung der Aus- führungsfrist ein; dies gilt auch dann, Kriegwenn solche Umstände eintreten, Verkehrssperre, Feuer, Transportstörungen sowie Brenn- und Betriebs- stoffmangel gleich, sofern sie uns die Erbringung der Leistung unzumutbar er- schweren oder unmöglich machennachdem wir in Verzug geraten sind.
2.4.3 5.3 Werktage, an denen aus witterungsbedingten Gründen der Xxxxxxxx der Arbeiten unterbrochen oder behindert wird, berechtigen uns zu jeder Jahreszeit Jah- reszeit zu einer ent- sprechenden entsprechenden Verlängerung der Ausführungsfristen.
2.4.4 Die gesetzlichen Regeln 5.4 Erwächst dem Kunden nachweisbar infolge unseres Verzuges ein Scha- den, so ist er unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, eine pau- schale Verzugsentschädigung zu Schadenersatz und Rücktritt wegen Leistungsverzö- gerung bleiben mit verlangen; diese beträgt für jede Woche der Maßgabe unberührtVerspätung 0,5 %, dass im Ganzen aber höchstens 5 % vom Nettoauf- tragspreis.
5.5 Setzt uns der Kunde auch – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnah- mefälle – nach Setzung einer angemessenen Nachfrist nur für diejenigen Leistungen zurücktreten kannFälligkeit eine angemessene Frist zur Leistung und wird die Frist nicht eingehalten, die wir bis zum Ablauf der Nachfrist noch nicht erbracht haben. Die Nachfrist muss ist der Kunde uns schriftlich setzenim Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt berechtigt. Weitere Ansprüche wegen Verzugs bestimmen sich ausschließlich nach Ziff. 8 dieser Bedingungen.
2.4.5 Ein Schadenersatzanspruch wegen Verzögerung der Leistung ist beschränkt auf 5 % des Wertes der nicht erbrachten Leistungen, es sei denn, wir oder einer unserer Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Insoweit wird jede wegen Verzögerung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe auf einen entspre- chenden Schadensersatzspruch angerechnet.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Abbrucharbeiten Und Erdarbeiten
Termine und Ausführungsfristen. 2.4.1 5.1 Wir verpflichten uns uns, das zur Einhaltung der vereinbarten Zwischen- und Endtermine erforderliche Personal und die notwendigen notwen- digen Geräte jeweils auf der Baustelle vorzuhalten.
2.4.2 Ereignisse höherer Gewalt oder Unterbrechungen5.2 Verzögert sich die Erbringung unserer Leistung durch Maß- nahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie den Eintritt von Umständen, die von uns nicht zu vertreten verschuldet sind, zeigen wir dem Kunden unverzüglich an. Sie berechtigen uns so tritt, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Zeit der Fertigstellung angemessen zu verlängern. Sofern absehbar ist, dass die Unterbrechung Ausführung des Auftrags von erheblicher Dauer sein wird, sind wir berechtigt wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder zum Teil vom Vertrag zurückzutreten. Höherer Gewalt stehen ähnliche Störungen, die von uns nicht zu vertreten erheblichem Einfluss sind, wie Streikeine angemessene Verlängerung der Ausführungsfrist ein; dies gilt auch dann, Kriegwenn solche Umstände eintreten, Verkehrssperre, Feuer, Transportstörungen sowie Brenn- und Betriebs- stoffmangel gleich, sofern sie uns die Erbringung der Leistung unzumutbar er- schweren oder unmöglich machennachdem wir in Verzug geraten sind.
2.4.3 5.3 Werktage, an denen aus witterungsbedingten Gründen der Xxxxxxxx der Arbeiten unterbrochen oder behindert wird, berechtigen berechti- gen uns zu jeder Jahreszeit zu einer ent- sprechenden entsprechenden Verlängerung der Ausführungsfristen.
2.4.4 Die gesetzlichen Regeln 5.4 Erwächst dem Kunden nachweisbar infolge unseres Verzuges ein Schaden, so ist er unter Ausschluss weiterer Ansprüche be- rechtigt, eine pauschale Verzugsentschädigung zu Schadenersatz und Rücktritt wegen Leistungsverzö- gerung bleiben mit verlangen; diese beträgt für jede Woche der Maßgabe unberührtVerspätung 0,5 %, dass im Ganzen aber höchstens 5 % vom Nettoauftragspreis.
5.5 Setzt uns der Kunde auch – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – nach Setzung einer angemessenen Nachfrist nur für diejenigen Leistungen zurücktreten kannFälligkeit eine angemessene Frist zur Leistung und wird die Frist nicht eingehalten, die wir bis zum Ablauf der Nachfrist noch nicht erbracht haben. Die Nachfrist muss ist der Kunde uns schriftlich setzenim Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt berechtigt. Weitere Ansprüche wegen Verzugs bestimmen sich ausschließlich nach Ziff. 8 dieser Bedingungen.
2.4.5 Ein Schadenersatzanspruch wegen Verzögerung der Leistung ist beschränkt auf 5 % des Wertes der nicht erbrachten Leistungen, es sei denn, wir oder einer unserer Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Insoweit wird jede wegen Verzögerung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe auf einen entspre- chenden Schadensersatzspruch angerechnet.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen