Common use of Terminvereinbarung Wartung Clause in Contracts

Terminvereinbarung Wartung. Verbindliche Termine zur Leistungserbringung müssen schriftlich vereinbart und als verbindlich bezeichnet werden. Die Wartung wird entsprechend der vertraglichen Vereinbarung nach Absprache Montag bis Xxxxxxx während der betriebsüblichen Normalarbeitszeit zwischen 7.00 und 16.00 Uhr durchgeführt. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Auftraggeber (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch Auftraggeber zuzurechnende Dritte etc.) hat GDTS nicht zu vertreten und berechtigen GDTS das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der Auftraggeber wird GDTS Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen. Im Übrigen gelten die Geschäftszeiten von GDTS. Diese sind im Internet unter xxx.xxxx.xxx dokumentiert.

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Samples: Wartungsvertrag Wärmepumpe, Wartungsvertrag Kühler

Terminvereinbarung Wartung. Verbindliche Termine zur Leistungserbringung müssen schriftlich vereinbart und als verbindlich bezeichnet werden. Die Wartung wird entsprechend der vertraglichen Vereinbarung nach Absprache Montag bis Xxxxxxx während der betriebsüblichen Normalarbeitszeit zwischen 7.00 und 16.00 Uhr durchgeführt. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine allge- meine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Auftraggeber Auftragge- bers (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von MitwirkungsleistungenMitwir- kungsleistungen, Verzögerungen durch Auftraggeber zuzurechnende Dritte etc.) hat GDTS nicht zu vertreten und berechtigen GDTS GDTS, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der Auftraggeber Auf- traggeber wird GDTS Leistungsverzögerungen aufgrund auf- grund höherer Gewalt anzeigen. Im Übrigen gelten Der Auftraggeber benennt bei Vertragsabschluss für die Geschäftszeiten von GDTS. Diese sind erste Wartung im Internet unter xxx.xxxx.xxx dokumentiertZeitraum 24 bis 36 Monate nach Inbetriebnahme (3. Betriebsjahr) einen Wunschtermin zwischen Montagvormittag und Freitagvormittag.

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Samples: dimplex.de

Terminvereinbarung Wartung. Verbindliche Termine zur Leistungserbringung müssen schriftlich vereinbart und als verbindlich bezeichnet werden. Die Wartung wird entsprechend der vertraglichen Vereinbarung nach Absprache Montag bis Xxxxxxx während der betriebsüblichen Normalarbeitszeit zwischen 7.00 und 16.00 Uhr durchgeführt. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich Verantwor- tungsbereich des Auftraggeber (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch Auftraggeber zuzurechnende Dritte etc.) hat GDTS nicht zu vertreten und berechtigen be- rechtigen GDTS das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschiebenhin- auszuschieben. Der Auftraggeber wird GDTS Leistungsverzögerungen Leistungsverzöge- rungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen. Im Übrigen gelten die Geschäftszeiten von GDTS. Diese sind im Internet unter xxx.xxxx.xxx dokumentiert.

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Samples: Wartungsvertrag Wärmepumpe