Therapeutische Leistungen Musterklauseln

Therapeutische Leistungen. Zur Vermeidung und Verminderung der Pflegebedürftigkeit können Sie sich Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation verordnen lassen. Hierzu gehören Leistungen der Physiothera- pie, Ergotherapie und Logopädie. Wir werden bei der Pflegeplanung in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt auf Möglichkeiten der Rehabilitation achten und zur Sicherung des Rehabilitationserfolges mit den behandelnden Ärzten und Therapeuten zusammenarbeiten. Therapeutische Leistungen der Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie werden nach ärztlicher Verordnung in Ihrem Zimmer oder in den Praxisräumen auf unserem Gelände durch zugelassene externe Therapeuten erbracht. Natürlich können Sie auch andere Therapeuten Ihres Vertrauens beauftragen.
Therapeutische Leistungen. Zur Vermeidung und zur Minderung der Pflegebedürftigkeit können für die Bewohnerin/ den Bewohner ergänzende Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation (z.B. Krankengymnastik, Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie) in Betracht kommen. Das Pflegeheim berücksichtigt diese Möglichkeit bei der Pflegeplanung, vermittelt die entsprechenden therapeutischen Leistungen bei Bedarf und arbeitet zur Sicherung des Rehabilitationserfolges mit dem behandelnden Arzt bzw. Therapeuten zusammen. Die therapeutischen Leistungen selbst sind nicht Bestandteil dieses Pflegeheimvertrages. Sie werden vom jeweiligen Arzt bzw. Therapeuten direkt der Bewohnerin/ dem Bewohner in Rechnung gestellt. Im Bereich von Kultur und Unterhaltung steht es der Bewohnerin/ dem Bewohner offen, jederzeit am sozialen und kulturellen Leben im Pflegeheim teilzunehmen. Es bestehen tägliche Angebote zur Tagesgestaltung. Soweit die angebotenen Veranstaltungen nicht ausschließlich mit personellen und sächlichen Mitteln des Pflegeheims erbracht werden, kann ein zusätzlicher Unkostenbeitrag erhoben werden. Dieser wird zusammen mit dem Veranstaltungshinweis bekanntgegeben.

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  • Dienstleistungen 9.1 Cytiva erbringt die im Vertrag ausdrücklich genannten Dienstleistungen während der üblichen Geschäftszeiten, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Die Erbringung von (i) zusätzlichen Dienstleistungen oder (ii) Dienstleistungen außerhalb dieser Zeiten durch Cytiva (auf Anfrage des Käufers) wird zu den jeweils gültigen Tarifen von Cytiva, einschließlich der Kosten für Überstunden, sofern zutreffend, und zusätzlich zu der im Vertrag genannten Vergütung in Rechnung gestellt. 9.2 Cytiva ist berechtigt, dem Käufer den Zeitaufwand für Online- oder Vor-Ort- Einweisungen, die Vorbereitung und Einreichung von Unterlagen und die Erledigung administrativer Aufgaben (insgesamt mehr als 30 Minuten), die der Käufer im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen durch Cytiva verlangt, sowie die Wartezeit der Cytiva-Vertreter am Leistungsort zu der üblichen Vergütung in Rechnung zu stellen. 9.3 Jegliche Verpflichtung von Cytiva zur Erbringung von Dienstleistungen an einem Leistungsort unterliegt der Bedingung, dass der Käufer eine geeignete, sichere und gefahrlose Umgebung für die Mitarbeiter von Cytiva, die diese Dienstleistungen erbringen, in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht bereitstellt. 9.4 Der Käufer ist verpflichtet, (i) den Mitarbeitern von Xxxxxx den Zugang zum Leistungsort während der üblichen Geschäftszeiten zu ermöglichen und zu erleichtern, damit Xxxxxx ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllen kann; (ii) auf Verlangen von Cytiva ausgefüllte Gesundheits- und Sicherheitserklärungen vorzulegen; (iii) den Mitarbeitern von Cytiva, die am Leistungsort arbeiten, schriftliche Informationen über relevante Gefahren und Sicherheitsverfahren sowie eine Liste aller gefährlichen Materialien (z. B. Asbest, Blei oder Quecksilber), mit denen diese Mitarbeiter in Berührung kommen können, und alle zugehörigen Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung zu stellen; und (iv) ist dafür verantwortlich, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um gefährliche Bedingungen oder Materialien am Leistungsort ordnungsgemäß zu beseitigen, zu entfernen und/oder zu sanieren, einschließlich der Entfernung von Blut, Körperflüssigkeiten und anderen potenziell infektiösen Materialien von allen für die Dienstleistungen relevanten Anlagen. 9.5 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben (i) ist der Käufer für die ordnungsgemäße Verwaltung, Lagerung und Entsorgung aller Abfälle im Zusammenhang mit der Dienstleistung verantwortlich und (ii) umfasst die Verpflichtung von Cytiva zur Rücknahme von Elektro- und Elektronik- Altgeräten (WEEE) umfasst nicht die Bereitstellung eines physischen Zugangs zu den Anlagen, Deinstallation, Entkopplung, Desinfektion, Heben/Kranen, Transport zu einer ebenerdigen Ladefläche oder Rampe, Verpacken oder damit zusammenhängende ähnliche Tätigkeiten, und der Käufer führt diese Tätigkeiten auf eigene Kosten durch, wenn und soweit dies erforderlich ist. 9.6 Auf Verlangen von Xxxxxx (oder nach geltendem Recht) hat der Käufer mindestens eine (1) entsprechend qualifizierte Person zur Verfügung zu stellen, die jederzeit in der Lage ist, die Sicherheit der Mitarbeiter von Xxxxxx während der Erbringung der Dienstleistungen am Leistungsort zu gewährleisten. Wird eine solche Person nicht zur Verfügung gestellt, behält sich Xxxxxx das Recht vor, dem Käufer die Anwesenheit einer zusätzlichen Person von Xxxxxx gemäß der aktuellen Preisliste von Xxxxxx in Rechnung zu stellen. Die Mitarbeiter von Cytiva können die Erbringung der Dienstleistungen aussetzen und die entsprechenden Anlagen abschalten, wenn sie der Ansicht sind, dass eine Gefahr für ihre Sicherheit oder Gesundheit besteht. 9.7 Der Käufer stellt den Mitarbeitern von Cytiva am Leistungsort die Einrichtungen zur Verfügung, die nach vernünftigem Ermessen für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind, einschließlich Strom, Arbeitsraum, Beleuchtung, Wasser, Telefon und Internet. 9.8 Der Käufer ist verpflichtet (auf eigene Kosten), entsprechende Genehmigungen und/oder Lizenzen für die Nutzung der Wartungssoftware des Käufers und/oder Dritter, der Dokumentation und anderer geschützter Informationen zu verschaffen, die nach vernünftigem Ermessen erforderlich sind, damit Cytiva die Dienstleistungen erbringen kann. 9.9 Vorbehaltlich etwaiger Geheimhaltungsverpflichtungen gemäß Ziffer 15 hat Cytiva das Recht, während der Erbringung der Dienstleistungen Leistungs- und Nutzungsdaten des Produkts zu erheben und diese frei zu nutzen, u. a. für Zwecke der Produkt-/Dienstentwicklung, Benchmarking und Qualitätsinitiativen. Alle von Cytiva gesammelten Daten werden in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht verwendet. 9.10 Der Käufer stellt sicher, dass seine Mitarbeiter während ihres Aufenthalts auf dem Gelände von Xxxxxx alle geltenden Regeln und Vorschriften einhalten.

  • Fremdleistungen 3.1 Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen. 3.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für

  • Wesentliche Leistungsmerkmale Die Bank richtet für den Kunden ein Verrechnungskonto in Fremdwährung in laufender Rechnung ein, schreibt eingehende Zahlungen auf dem Verrech- nungskonto gut und wickelt von ihm veranlasste Zahlungsvorgänge (z.B. Überweisung) zu Lasten dieses Verrechnungskontos ab, soweit das Verrech- nungskonto ausreichend Guthaben aufweist. Im Einzelnen sind folgende Dienstleistungen vom Vertrag umfasst • Kontoführung • Überweisungen auf das Verrechnungskonto und Drittkonten in der Währung oder auch nach Umrechnung Das Fremdwährungskonto kann für Wertpapieraufträge in gleicher Währung als Abwicklungskonto angegeben werden.

  • Produktspezifische Bestimmungen Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Barriere 55,00 % - 60,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.

  • Datenschutzbestimmungen 1) Daten von Kunden erheben wir nur im Rahmen der Abwicklung von Verträgen. Dabei werden die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Telemediengesetzes (TMG) und der EU-DSGVO durch uns beachtet. Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Wir verweisen auf unsere ausführliche Datenschutzerklärung unter xxx.xxxxxxx.xx. 2) Ohne die Einwilligung von Kunden werden wir Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.

  • Fremdleistungen / Beauftragung Dritter 5.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“). 5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. 5.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

  • Technische Voraussetzungen Für die Nutzung des Online-Banking benötigt der Kunde einen Internetzugang. Dieser Zugang wird nicht von der ebase bereitgestellt. Die ebase ist für techni- sche Störungen des Internetzugangs nicht verantwortlich und übernimmt hierfür keine Gewährleistung oder Haftung.

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN Die nachfolgenden Emissionsspezifischen Bestimmungen enthalten die Produktspezifischen Bestimmungen (die "Produktspezifischen Bestimmungen") des entsprechenden Wertpapiertyps (Produkt Nr. 12 in dem Basisprospekt), die in den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen ausgewählt und vervollständigt werden, und darüber hinaus die Allgemeinen Bestimmungen (die "Allgemeinen Bestimmungen"), welche die in dem Basisprospekt enthaltenen Allgemeinen Bedingungen ergänzen und auf die Wertpapiere anwendbar sind.

  • Serviceleistungen Neben dem Ersatz von Aufwendungen für Krank- heitskosten werden über das INTER Service Center (telefonisch erreichbar unter 0621 427-427) umfang- reiche Serviceleistungen angeboten: - allgemeinen Gesundheitsfragen, Krankheiten, Arz- neimitteln, Diagnose- und Behandlungsmethoden, Heil- und Hilfsmitteln, Vorsorgeprogrammen und Schutzimpfungen, - zahnärztlichen Behandlungen und Heil- und Kos- tenplänen, - geplanten Krankenhausaufenthalten. Unterstützung und Betreuung durch - Benennung von ärztlichen, zahnärztlichen und Apotheken-Notdiensten, - Benennung von Spezialisten, Fachkliniken, Reha- bilitations- und Kureinrichtungen, - aktive Hilfe bei der Suche nach geeigneten Be- handlungsmöglichkeiten, - Hilfe bei der Beschaffung von ärztlich verordneten Medikamenten, Blutkonserven und Seren, - Benennung von Fach- und Pflegekräften, häusli- chen Pflegediensten, Haushaltshilfen, Kinderbe- treuern, Selbsthilfegruppen, - Beratung bei Umschulungsmaßnahmen bei teil- weiser Berufsunfähigkeit.

  • Versicherte Leistungen Prüfung der Haftpflichtfrage und Ausgleich berechtigter Ansprüche