Ticketerwerb Musterklauseln

Ticketerwerb. 2.1. Unter xxx.xxxxxxx-xxxxxxxxx.xx können Tickets sowie Online-Tickets für alle auf der Webseite angebotenen Produkte und Leistungen erworben werden. Die erworbenen Tickets werden per E-Mail an die vom Käufer angegebene E-Mail- Adresse versendet. Bei vom Erwerber gewünschtem Postversand gehen die Porto- bzw. Versandkosten zu Lasten des Erwerbers. Das Ticket ersetzt eine weitere Buchungsbestätigung. Das Ticket mit dem QR-Code gilt als Voucher für die bestellte Leistung. Der QR-Code wird bei Inanspruchnahme der bestellten Leistung eingescannt und entwertet. Bei Entwertung des Vouchers erhält der Erwerber ein Original-Ticket in Papierform, sofern für die jeweilige Leistung notwendig. 2.2. Der Vertrag über den Erwerb eines Tickets/Online-Tickets kommt ausschließlich zwischen dem Veranstalter SK und dem Erwerber zustande. Sofern eine Leistung im Linienverkehr erworben wird, kommt zudem ein Beförderungsvertrag zwischen dem befördernden Unternehmen und dem Erwerber zustande. 2.3. Das Ticket/Online-Ticket ist – soweit nicht anders angegeben – nicht zeitlich an eine bestimmte gebuchte Leistung gebunden. Die Abfahrtszeiten der Stadtrundfahrtbusse und Hafenrundfahrtschiffe sowie weiterer möglicher Leistungen sind an den Haltestellen und ggf. im Internet unter www.hamburg- xxxxxxxxx.xx veröffentlicht. Der Vertrag zum Bestellen eines oder mehrerer Tickets/Online-Tickets kommt mit dem Drücken des Buttons „Bestellung bestätigen“ zustande. SK behält sich nach Eingang einer Buchung das Recht vor, innerhalb von 3 Werktagen und nach Prüfung der verfügbaren Kapazitäten die Buchung abzulehnen und einen ggf. bereits gezahlten Betrag zurückzuerstatten. 2.4. Akzeptierte Zahlungsverfahren sind Vorkasse, VISA, Mastercard, Paypal, Sofort-Überweisung und Amazon Payments, sofern nichts anders im Bestellprozess vermerkt. 2.4.1. Bei einer Zahlung via Paypal gelten die AGB von Paypal. Diese finden Sie auf der Webseite xxx.xxxxxx.xxx. (Link: xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xx/xxx- bin/marketingweb?cmd=_render- content&content_ID=ua/Legal_Hub_full&locale.x=de_DE) 2.4.2. Bei einer Zahlung per Sofort-Überweisung gelten die AGB der SOFORT AG. Diese finden Sie auf der Webseite xxx.xxxxxx.xxx. (Link: xxxxx://xxx.xxxxxxx-xxxxxxx.xxx/xxxxx.xxx/xxx_xx/xxxxxxx/xxx) 2.4.3. Bei einer Zahlung per Amazon Payments gelten die AGB der Amazon Payments Europe S.C.A. Diese finden Sie auf der Webseite xxxxx://xxxxxxxx.xxxxxx.xx/. 2.5. Bei Zahlung per Vorkasse wird eine Rechnung geschickt, welche innerhalb der angegeb...
Ticketerwerb. 6.1. Unser offizieller Partner im Ticketvertrieb ist Eventfrog AG. Man kann die Tickets nach dem Erwerb ausdrucken oder an allen bekannten VVK-Stellen finden. Auf der APP Eventfrog oder auf Xxxxxxxxx.xx kann unter “meine Tickets” die gekauften Tickets angezeigt werden.
Ticketerwerb. Der Ticketerwerb im Vorverkauf ist ausschließlich über das Service-Center der Deutschen Ärztefinanz Leipzig (Brüderstraße 39, 00000 Xxxxxxx) oder ausgewiesene Mitglieder der Cand.Med.-Party-Organisation möglich. Alle anderen Tickets könnten Fälschungen sein. Der Erwerber trägt dafür das alleinige Risiko.
Ticketerwerb. 1. Tickets können über den Online-Ticketshop, die Geschäftsstelle des TBV Lemgo Lippe, die Vorverkaufsstellen sowie an der Tageskasse erworben werden. 2. Für den Ticketerwerb über den Online-Ticketshop gelten im Verhältnis zur Ticketmaster GmbH ausschließlich die AGB der Ticketmaster GmbH. Soweit sich diese ATGB und die AGB der Ticketmaster GmbH widersprechen, gelten die Bestimmungen der letzteren. 3. Bestellungen können nachträglich weder geändert noch zurückgenommen werden.
Ticketerwerb. Der Ticketverkauf im Internet erfolgt über die Veranstaltungsplattform der XING Events GmbH („Xing Events“). Xing Events tritt bei der Ticketbestellung als Vermittler auf, und es gelten insoweit ergänzend die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Xing Events (xxx.xxxx.xxx/xxxxx). Der Vertrag über den Ticketerwerb kommt unmittelbar zwischen dem Veranstalter und der Besucherin und dem Besucher zustande.
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  • Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber dem Hotel ausübt. 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist. 4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgange- nen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzes. 4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. 4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.

  • Präambel Der Lizenzgeber (die DTV Service GmbH, kurz: DTVS) hat unter den Marken „DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots im Bereich Privatzimmer, Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Deutschland entwickelt. Die DTV Service GmbH ist Inhaber der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 302012063945. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragen.

  • Erstattung bei einer nicht autorisierten Überweisung Im Falle einer nicht autorisierten Überweisung (siehe Nummer 1.3 Absatz 2) hat die Bank gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den Überweisungsbetrag zu erstatten und, sofern der Betrag einem Konto des Kunden belastet worden ist, dieses Konto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Überweisung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Überweisung nicht autorisiert ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitge- teilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt. Wurde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister ausgelöst, so treffen die Pflichten aus den Sätzen 2 bis 4 die Bank.

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen

  • Brand Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.

  • Versicherte Risiken Unter Vorbehalt der im nachstehenden Artikel 7.1.5.2 vorgesehenen Ausschlüsse deckt die Gesellschaft ohne Anwendung der Selbstbeteiligung die Schäden, die direkt verursacht werden durch: ◼ Personen, die an Streiks, Aufruhren, Volksbewegungen, Aussperrungen oder Arbeitskampfmaßnahmen teilnehmen, ◼ jeden Terrorist oder jede Person, die ein politisches Ziel verfolgt.

  • Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

  • Übermittlung der Überweisungsdaten Im Rahmen der Ausführung der Überweisung übermittelt die Bank die in der Überweisung enthaltenen Daten (Überweisungsdaten) unmittelbar oder unter Beteiligung zwischengeschalteter Stellen an den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers. Der Zahlungsdienstleister des Zahlungs- empfängers kann dem Zahlungsempfänger die Überweisungsdaten, zu denen auch die Internationale Bankkontonummer (IBAN) des Zahlers gehört, ganz oder teilweise zur Verfügung stellen. Bei grenzüberschreitenden Überweisungen und bei Eilüberweisungen im Inland können die Überweisungsdaten auch über das Nachrichtenüber- mittlungssystem Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT) mit Sitz in Belgien an den Zahlungsdienstleister des Zahlungs- empfängers weitergeleitet werden. Aus Gründen der Systemsicherheit speichert SWIFT die Überweisungsdaten vorübergehend in seinen Rechen- zentren in der Europäischen Union, in der Schweiz und in den USA.

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