Ticketerwerb Musterklauseln

Ticketerwerb. Der Ticketverkauf im Internet erfolgt über die Veranstaltungsplattform der XING Events GmbH („Xing Events“). Xing Events tritt bei der Ticketbestellung als Vermittler auf, und es gelten insoweit ergänzend die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Xing Events (▇▇▇.▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇▇▇▇). Der Vertrag über den Ticketerwerb kommt unmittelbar zwischen dem Veranstalter und der Besucherin und dem Besucher zustande.
Ticketerwerb. 6.1. Unser offizieller Partner im Ticketvertrieb ist Eventfrog AG. Man kann die Tickets nach dem Erwerb ausdrucken oder an allen bekannten VVK-Stellen finden. Auf der APP Eventfrog oder auf ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ kann unter “meine Tickets” die gekauften Tickets angezeigt werden.
Ticketerwerb. 1. Tickets können über den Online-Ticketshop, die Geschäftsstelle des TBV Lemgo Lippe, die Vorverkaufsstellen sowie an der Tageskasse erworben werden. 2. Für den Ticketerwerb über den Online-Ticketshop gelten im Verhältnis zur Ticketmaster GmbH ausschließlich die AGB der Ticketmaster GmbH. Soweit sich diese ATGB und die AGB der Ticketmaster GmbH widersprechen, gelten die Bestimmungen der letzteren. 3. Bestellungen können nachträglich weder geändert noch zurückgenommen werden.
Ticketerwerb. Der Ticketerwerb im Vorverkauf ist ausschließlich über das Service-Center der Deutschen Ärztefinanz Leipzig (Brüderstraße 39, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇) oder ausgewiesene Mitglieder der Cand.Med.-Party-Organisation möglich. Alle anderen Tickets könnten Fälschungen sein. Der Erwerber trägt dafür das alleinige Risiko.
Ticketerwerb. 2.1. Unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ können Tickets sowie Online-Tickets für alle auf der Webseite angebotenen Produkte und Leistungen erworben werden. Die erworbenen Tickets werden per E-Mail an die vom Käufer angegebene E-Mail- Adresse versendet. Bei vom Erwerber gewünschtem Postversand gehen die Porto- bzw. Versandkosten zu Lasten des Erwerbers. Das Ticket ersetzt eine weitere Buchungsbestätigung. Das Ticket mit dem QR-Code gilt als Voucher für die bestellte Leistung. Der QR-Code wird bei Inanspruchnahme der bestellten Leistung eingescannt und entwertet. Bei Entwertung des Vouchers erhält der Erwerber ein Original-Ticket in Papierform, sofern für die jeweilige Leistung notwendig. 2.2. Der Vertrag über den Erwerb eines Tickets/Online-Tickets kommt ausschließlich zwischen dem Veranstalter SK und dem Erwerber zustande. Sofern eine Leistung im Linienverkehr erworben wird, kommt zudem ein Beförderungsvertrag zwischen dem befördernden Unternehmen und dem Erwerber zustande. 2.3. Das Ticket/Online-Ticket ist – soweit nicht anders angegeben – nicht zeitlich an eine bestimmte gebuchte Leistung gebunden. Die Abfahrtszeiten der Stadtrundfahrtbusse und Hafenrundfahrtschiffe sowie weiterer möglicher Leistungen sind an den Haltestellen und ggf. im Internet unter www.hamburg- ▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ veröffentlicht. Der Vertrag zum Bestellen eines oder mehrerer Tickets/Online-Tickets kommt mit dem Drücken des Buttons „Bestellung bestätigen“ zustande. SK behält sich nach Eingang einer Buchung das Recht vor, innerhalb von 3 Werktagen und nach Prüfung der verfügbaren Kapazitäten die Buchung abzulehnen und einen ggf. bereits gezahlten Betrag zurückzuerstatten. 2.4. Akzeptierte Zahlungsverfahren sind Vorkasse, VISA, Mastercard, Paypal, Sofort-Überweisung und Amazon Payments, sofern nichts anders im Bestellprozess vermerkt. 2.4.1. Bei einer Zahlung via Paypal gelten die AGB von Paypal. Diese finden Sie auf der Webseite ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇▇. (Link: ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇/▇▇▇- bin/marketingweb?cmd=_render- content&content_ID=ua/Legal_Hub_full&locale.x=de_DE) 2.4.2. Bei einer Zahlung per Sofort-Überweisung gelten die AGB der SOFORT AG. Diese finden Sie auf der Webseite ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇▇. (Link: ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇▇_▇▇/▇▇▇▇▇▇▇/▇▇▇) 2.4.3. Bei einer Zahlung per Amazon Payments gelten die AGB der Amazon Payments Europe S.C.A. Diese finden Sie auf der Webseite ▇▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/. 2.5. Bei Zahlung per Vorkasse wird eine Rechnung geschickt, welche innerhalb der angegeb...
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  • Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • Präambel Bei diesem Tarifvertrag handelt es sich um die gesonderte Vereinbarung im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 5 des TVÜ-DRK Dieser Tarifvertrag gilt für die Ärzte des Deutschen Roten Kreuzes, seiner Verbände (einschließlich deren Untergliederungen), Einrichtungen und Gesellschaften aller Art (im folgenden DRK genannt), die Mitglieder der Bundestarifgemeinschaft, einer Lan- destarifgemeinschaft, die der Bundestarifgemeinschaft angehört, bzw. der tarifver- tragsschließenden Gewerkschaft sind, deren Arbeitsverhältnis über den 31.12.2006 hinaus fortbesteht, und die am 01.01.2007 unter den Geltungsbereich des Reformta- rifvertrages, einschließlich der Sonderregelung 1, fallen, für die Dauer des ununterbro- chenen fortbestehenden Arbeitsverhältnisses. § 1 Abs. 1 Satz 6 des TVÜ-DRK ist damit gegenstandslos und entfaltet keine Wirkung. Die Ärzte gemäß § 1 werden am 01.01.2007 gemäß den nachfolgenden Regelungen in die Entgeltgruppen übergeleitet. Ärzte mit entsprechender Tätigkeit, die am 31.12.2006 Vergütung nach den Vergü- tungsgruppen des DRK TV a.F. erhalten haben, werden der Entgeltgruppe I gem. § 8 der Sonderregelung Anlage 1 des DRK-Reformtarifvertrages, Fachärzte mit entspre- chender Tätigkeit, die am 31.12.2006 Vergütung nach den Vergütungsgruppen des DRK TV a.F. erhalten haben, werden der Entgeltgruppe II gem. § 8 der Sonderregelung An- lage 1 des DRK-Reformtarifvertrages zugeordnet. Die Ärzte werden derjenigen Stufe der Entgeltgruppe (§ 8 Sonderregelung Anlage 1) zugeordnet, die sie erreicht hätten, wenn die Entgelttabelle für Ärzte bereits seit Be- ginn ihrer Zugehörigkeit zu der für sie maßgebenden Entgeltgruppe gegolten hätte. Für die Stufenzuordnung bei der Überleitung zählen die Zeiten im jetzigen Arbeitsverhält- nis zu demselben Arbeitgeber.

  • Inländerbehandlung Die Vertragsparteien gewähren einander die Inländerbehandlung gemäss Artikel III GATT 1994, einschliesslich der Erläuterungen zur Auslegung dieses Artikels, der hiermit zum Bestandteil dieses Abkommens erklärt wird.

  • Brand Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.

  • Versicherte Risiken Unter Vorbehalt der im nachstehenden Artikel 7.1.5.2 vorgesehenen Ausschlüsse deckt die Gesellschaft ohne Anwendung der Selbstbeteiligung die Schäden, die direkt verursacht werden durch: ◼ Personen, die an Streiks, Aufruhren, Volksbewegungen, Aussperrungen oder Arbeitskampfmaßnahmen teilnehmen, ◼ jeden Terrorist oder jede Person, die ein politisches Ziel verfolgt.