Tilgung durch Lieferung anderer Wertpapiere. Für Wertpapiere, deren Tilgung durch die Lieferung anderer Wertpapiere erfolgt, gelten die Bestimmungen von Pkt. 6.2 über Erträgnisse und Einlösungen sinngemäß. Ausgenommen sind Wertpapiere, deren Tilgung durch Lieferung solcher Wertpapiere erfolgt, die von der OeKB CSD nicht in Verwahrung genommen werden können.
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Tilgung durch Lieferung anderer Wertpapiere. Für Wertpapiere, deren Tilgung durch die Lieferung anderer Wertpapiere erfolgt, gelten die Bestimmungen von gemäß Pkt. 6.2 über Erträgnisse 6.2.1 Abs 1 und Einlösungen sinngemäß2 und Pkt. 6.4.2. entsprechend. Ausgenommen von dieser Art der Tilgung sind Wertpapiere, deren Tilgung durch Lieferung solcher Wertpapiere erfolgtvon Wertpapieren erfolgen soll, die von der OeKB CSD nicht in Verwahrung genommen werden könnenkönnen (siehe Pkt. 1.3.1 und 1.3.2).
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen