Tod des FACHARZTES. Verstirbt ein FACHARZT, wird die Vertragsteilnahme zum Todestag beendet.
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Samples: Vertrag Zur Versorgung in Dem Fachgebiet Der Pneumologie in Baden Württemberg Gemäß § 140a SGB V, Vertrag Zur Versorgung in Den Fachgebieten Orthopädie Und, Vertrag Zur Versorgung in Den Fachgebieten Orthopädie Und