Tomatenunterstände. Tomatenunterstände sind bis zu einer Größe von 6,00 m² zulässig. Sie müssen aus festem Material bestehen (Folien sind nicht zulässig). Die Breitseite des Unter- standes muss offen sein.
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Samples: www.kgv-gaensekamp.de, cdn.website-editor.net, kgv-lindenberg-5.de