Common use of Total Return Swaps Clause in Contracts

Total Return Swaps. Total Return Swaps dürfen für OGAW-Fonds getätigt werden. Total Return Swaps sind Derivate, bei denen sämtliche Erträge und Wertschwankungen eines Basiswerts gegen eine verein- barte feste Zinszahlung getauscht werden. Ein Vertragspart- ner, der Sicherungsnehmer, transferiert damit das gesamte Kredit- und Martkrisiko aus dem Basiswert auf den anderen Vertragspartner, den Sicherungsgeber. Im Gegenzug zahlt der Sicherungsnehmer eine Prämie an den Sicherungsgeber. Die Gesellschaft darf für den Fonds Total Return Swaps zu Ab- sicherungszwecken und als Teil der Anlagestrategie tätigen. Grundsätzlich können alle für den Fonds erwerbbaren Vermö- gensgegenstände Gegenstand von Total Return Swaps sein. Es dürfen bis zu 100 Prozent des Fondsvermögens Gegenstand solcher Geschäfte sein. Die Gesellschaft erwartet, dass im Ein- zelfall nicht mehr als 50 Prozent des Fondsvermögens Gegen- stand von Total Return Swaps sind. Dies ist jedoch lediglich ein geschätzter Wert, der im Einzelfall überschritten werden kann. Die Erträge aus Total Return Swaps fließen – nach Abzug der Transaktionskosten – vollständig dem Fonds zu. Die Vertragspartner für Total Return Swaps werden nach fol- genden Kriterien ausgewählt: – Preis des Finanzinstruments, – Kosten der Auftragsausführung, – Geschwindigkeit der Ausführung, – Wahrscheinlichkeit der Ausführung bzw. Abwicklung, – Umfang und Art der Order, – Zeitpunkt der Order, – Sonstige, die Ausführung der Order beeinflussende Fakto- ren (u.a. Bonität des Kontrahenten) Die Kriterien können in Abhängigkeit von der Art des Handels- auftrags unterschiedlich gewichtet werden.

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Samples: Sales Contracts, Investment Agreement

Total Return Swaps. Total Return Swaps dürfen für OGAW-Fonds getätigt werden. Total Return Swaps sind Derivate, bei denen sämtliche Erträge und Wertschwankungen eines Basiswerts gegen eine verein- barte vereinbarte feste Zinszahlung getauscht werden. Ein Vertragspart- nerVertragspartner, der Sicherungsnehmer, transferiert damit das gesamte Kredit- und Martkrisiko Marktrisiko aus dem Basiswert auf den anderen Vertragspartner, den Sicherungsgeber. Im Gegenzug zahlt der Sicherungsnehmer eine Prämie an den Sicherungsgeber. Die Gesellschaft darf für den Fonds Total Return Swaps zu Ab- sicherungszwecken Absicherungszwecken und als Teil der Anlagestrategie tätigen. Grundsätzlich können alle für den Fonds erwerbbaren Vermö- gensgegenstände Vermögensgegenstände Gegenstand von Total Return Swaps sein. Es dürfen bis zu 100 Prozent des Fondsvermögens Gegenstand solcher Geschäfte sein. Die Gesellschaft erwartet, dass im Ein- zelfall Einzelfall nicht mehr als 50 Prozent des Fondsvermögens Gegen- stand Gegenstand von Total Return Swaps sind. Dies ist jedoch lediglich ein geschätzter Wert, der im Einzelfall überschritten werden kann. Die Erträge aus Total Return Swaps fließen – nach Abzug der Transaktionskosten – vollständig dem Fonds zu. Die Vertragspartner für Total Return Swaps werden nach fol- genden folgenden Kriterien ausgewählt: – Preis des Finanzinstruments, – Kosten der Auftragsausführung, – Geschwindigkeit der Ausführung, – Wahrscheinlichkeit der Ausführung bzw. Abwicklung, – Umfang und Art der Order, – Zeitpunkt der Order, – Sonstige, die Ausführung der Order beeinflussende Fakto- ren Faktoren (u.a. Bonität des Kontrahenten) Die Kriterien können in Abhängigkeit von der Art des Handels- auftrags Handelsauftrags unterschiedlich gewichtet werden.

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Samples: Sales Contracts

Total Return Swaps. Total Return Swaps dürfen für OGAW-Fonds den OGAW bzw. dessen Teilfonds getätigt werden. Total Return Swaps sind Derivate, bei denen sämtliche Erträge und Wertschwankungen eines Basiswerts gegen eine verein- barte vereinbarte feste Zinszahlung getauscht werden. Ein Vertragspart- nerVertragspartner, der Sicherungsnehmer, transferiert damit das gesamte Kredit- und Martkrisiko Marktrisiko aus dem Basiswert auf den anderen Vertragspartner, den Sicherungsgeber. Im Gegenzug zahlt der Sicherungsnehmer eine Prämie an den Sicherungsgeber. Die Gesellschaft Verwaltungsgesellschaft darf für den Fonds OGAW bzw. dessen Teilfonds Total Return Swaps zu Ab- sicherungszwecken Absicherungszwecken und als Teil der Anlagestrategie tätigen. Grundsätzlich können alle für den Fonds OGAW bzw. dessen Teilfonds erwerbbaren Vermö- gensgegenstände Vermögensgegenstände Gegenstand von Total Return Swaps sein. Es dürfen bis zu 100 Prozent 100% des Fondsvermögens Teilfondsvermögens Gegenstand solcher Geschäfte sein. Die Gesellschaft Verwaltungsgesellschaft erwartet, dass im Ein- zelfall Einzelfall nicht mehr als 50 Prozent 50% des Fondsvermögens Gegen- stand Teilfondsvermögens Gegenstand von Total Return Swaps sind. Dies ist jedoch lediglich ein geschätzter Wert, der im Einzelfall überschritten werden kann. Die Erträge aus Total Return Swaps fließen fliessen – nach Abzug der Transaktionskosten – vollständig dem Fonds OGAW bzw. dessen Teilfonds zu. Die Vertragspartner für Total Return Swaps werden nach fol- genden folgenden Kriterien ausgewählt: Preis des Finanzinstruments, Kosten der Auftragsausführung, Geschwindigkeit der Ausführung, Wahrscheinlichkeit der Ausführung bzw. Abwicklung, Umfang und Art der Order, Zeitpunkt der Order, Sonstige, die Ausführung der Order beeinflussende Fakto- ren Faktoren (u.a. Bonität des Kontrahenten) Die Kriterien können in Abhängigkeit von der Art des Handels- auftrags Handelsauftrags unterschiedlich gewichtet werden.

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Samples: Prospectus and Trust Agreement