Inflationsrisiko Musterklauseln

Inflationsrisiko. Die Inflation beinhaltet ein Abwertungsrisiko für alle Vermögensgegenstände. Dies gilt auch für die im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände. Die Inflationsrate kann über dem Wertzuwachs des Fonds liegen.
Inflationsrisiko. Der Ertrag einer Investition kann durch die Inflationsentwicklung negativ beeinflusst werden. Das angelegte Geld kann einerseits infolge der Geldentwertung einem Kaufkraftverlust unterliegen, andererseits kann die Inflationsentwicklung einen direkten (negativen) Einfluss auf die Kursentwicklung von Vermögensgegenständen haben.
Inflationsrisiko. Das Inflationsrisiko ist das Risiko einer zukünftigen Geldentwertung, welches die Chance auf einen realen Gewinn einer Veranlagung reduziert.
Inflationsrisiko. Durch Geldentwertung kann ein Vermögensschaden entstehen, dies wird Inflationsrisiko genannt. Wenn die Inflation höher ist, als die nominale Verzinsung der Kapitalanlage, so führt das zu einem Kaufkraftverlust in Höhe der Differenz. Dieses wird im allgemeinen als negativer Realzins beschrieben. Als Orientierungsgröße für einen solchen möglichen Kaufkraftverlust kann die Realverzinsung dienen. Wenn also Beispielsweise die Nominalverzinsung einer Kapitalanlage 4% und die Inflation in diesem Zeitraum 2% beträgt, so würde die Realverzinsung pro Jahr nur +2% liegen. Ist die Inflation sogar höher als die Nominalverzinsung, kann die Realverzinsung auch in den negativen Bereich fallen.
Inflationsrisiko. Unter dem Inflationsrisiko ist die Gefahr zu verstehen, durch Geldentwertung Vermögensschäden zu erleiden. Die Inflation kann dazu führen, dass sich der Ertrag des Sondervermögens sowie der Wert der Anlage als solcher hinsichtlich der Kaufkraft reduzieren. Dem Inflationsrisiko unterliegen verschiedene Währungen in unterschiedlich hohem Ausmaß.
Inflationsrisiko. Das Inflationsrisiko beschreibt die Gefahr, dass der Anleger infolge einer Geldent- wertung einen Vermögensschaden erleidet. Im Extremfall liegt die Inflationsrate über dem Wertzuwachs eines Investmentfonds. Dann schrumpft die Kaufkraft des eingesetzten Kapitals und der Anleger muss Werteinbußen hinnehmen. Hier un- terscheiden sich Investmentfonds nicht von anderen Anlageformen.
Inflationsrisiko. Eine höhere Inflation als in Planungen der Investmentgesell- schaft bzw. der Objektgesellschaften kalkuliert kann zu höheren Kosten führen. Höhere Kosten müssten die Investmentgesell- schaft bzw. die Objektgesellschaften teilweise oder vollständig aus ihrer jeweiligen Liquiditätsreserve, durch teilweisen oder vollständigen Ausschüttungsverzicht oder durch die zusätzliche Aufnahme von Fremdmitteln finanzieren. Dies kann sich, ebenso wie niedrigere Ausschüttungen, jeweils negativ auf die vom Anleger erzielbaren Rückflüsse auswirken.
Inflationsrisiko. Für den Anleger besteht ein Inflationsrisiko. Bei fest verzinslichen Schuldverschreibungen sinkt die in- flationsbereinigte Rendite auf die Zinszahlungen mit steigender Inflation.
Inflationsrisiko. Die vertraglich festgelegte Laufzeit der Schuldverschreibungen von 5 Jahren könnte bei Anlegern zu inflationsbedingten Verlusten führen.
Inflationsrisiko. Das Inflationsrisiko ist das Risiko einer künftigen Verringerung des Geldwerts. Die reale Rendite einer Anlage wird durch Inflation reduziert. Je höher die Inflationsrate, desto niedriger die reale Rendite eines Wertpapiers. Entspricht die Inflationsrate der Nominalrendite oder übersteigt sie diese, ist die reale Rendite null oder sogar negativ.