Inflationsrisiko Musterklauseln

Inflationsrisiko. Die Inflation beinhaltet ein Abwertungsrisiko für alle Vermögensgegenstände. Dies gilt auch für die im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände. Die Inflationsrate kann über dem Wertzuwachs des Fonds liegen.
Inflationsrisiko. Der Ertrag einer Investition kann durch die Inflationsentwicklung negativ beeinflusst werden. Das angelegte Geld kann einerseits infolge der Geldentwertung einem Kaufkraftverlust unterliegen, andererseits kann die Inflationsentwicklung einen direkten (negativen) Einfluss auf die Kursentwicklung von Vermögensgegenständen haben. Das Risiko betreffend das Kapital des Investmentfonds kann vor allem dadurch bedingt sein, dass es zu einem billigeren Verkauf als Kauf der Vermögenswerte kommen kann. Dies erfasst auch das Risiko der Aufzehrung bei Rücknahmen und übermäßiger Ausschüttung von Anlagerenditen. Der Wert der Vermögensgegenstände des Investmentfonds kann durch Unsicherheiten in Ländern, in denen Investments getätigt werden, wie z.B. internationale politische Entwicklungen, Änderung von Regierungspolitik, Besteuerung, Einschränkungen von ausländischem Investment, Währungsfluktuationen und anderen Entwicklungen im Rechtswesen oder in der Regulierungslage nachteilig beeinflusst werden. Außerdem kann an Börsen gehandelt werden, die nicht so streng reguliert sind wie diejenigen der USA oder der EU-Staaten. Insbesondere in Zeiten, in denen aufgrund von Finanzkrisen sowie eines allgemeinen Vertrauensverlustes Liquiditätsengpässe der Marktteilnehmer bestehen, kann die Kursbildung bestimmter Wertpapiere und sonstiger Finanzinstrumente auf Kapitalmärkten eingeschränkt und die Bewertung im Fonds erschwert sein. Werden in derartigen Zeiten vom Publikum gleichzeitig größere Anteilsrückgaben getätigt, kann das Fondsmanagement zur Aufrechterhaltung der Gesamtliquidität des Fonds gezwungen sein, Veräußerungsgeschäfte von Wertpapieren zu Kursen zu tätigen, die von den tatsächlichen Bewertungskursen abweichen.
Inflationsrisiko. Das Inflationsrisiko ist das Risiko einer zukünftigen Geldentwertung, welches die Chance auf einen realen Gewinn einer Veranlagung reduziert.
Inflationsrisiko. Der Ertrag einer Investition kann durch die Inflationsentwicklung negativ beeinflusst werden. Das angelegte Geld kann einerseits infolge der Geldentwertung einem Kaufkraftverlust unterliegen, andererseits kann die Inflationsentwicklung einen direkten (negativen) Einfluss auf die Kursentwicklung von Vermögensgegenstän- den haben.
Inflationsrisiko. Das Inflationsrisiko beschreibt die Gefahr, dass der Anleger infolge einer Geldent- wertung einen Vermögensschaden erleidet. Im Extremfall liegt die Inflationsrate über dem Wertzuwachs eines Investmentfonds. Dann schrumpft die Kaufkraft des eingesetzten Kapitals und der Anleger muss Werteinbußen hinnehmen. Hier un- terscheiden sich Investmentfonds nicht von anderen Anlageformen.
Inflationsrisiko. Durch Geldentwertung kann ein Vermögensschaden entstehen, dies wird Inflationsrisiko genannt. Wenn die Inflation höher ist, als die nominale Verzinsung der Kapitalanlage, so führt das zu einem Kaufkraftverlust in Höhe der Differenz. Dieses wird im allgemeinen als negativer Realzins beschrieben. Als Orientierungsgröße für einen solchen möglichen Kaufkraftverlust kann die Realverzinsung dienen. Wenn also Beispielsweise die Nominalverzinsung einer Kapitalanlage 4% und die Inflation in diesem Zeitraum 2% beträgt, so würde die Realverzinsung pro Jahr nur +2% liegen. Ist die Inflation sogar höher als die Nominalverzinsung, kann die Realverzinsung auch in den negativen Bereich fallen.
Inflationsrisiko. Eine höhere Inflation als in Planungen der Investmentgesell- schaft bzw. der Objektgesellschaften kalkuliert kann zu höheren Kosten führen. Höhere Kosten müssten die Investmentgesell- schaft bzw. die Objektgesellschaften teilweise oder vollständig aus ihrer jeweiligen Liquiditätsreserve, durch teilweisen oder vollständigen Ausschüttungsverzicht oder durch die zusätzliche Aufnahme von Fremdmitteln finanzieren. Dies kann sich, ebenso wie niedrigere Ausschüttungen, jeweils negativ auf die vom Anleger erzielbaren Rückflüsse auswirken.
Inflationsrisiko. Für den Anleger besteht ein Inflationsrisiko. Bei fest verzinslichen Schuldverschreibungen sinkt die in- flationsbereinigte Rendite auf die Zinszahlungen mit steigender Inflation.
Inflationsrisiko. Die vertraglich festgelegte Laufzeit der Schuldverschreibungen von 5 Jahren könnte bei Anlegern zu inflationsbedingten Verlusten führen.
Inflationsrisiko. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert die Höhe der Einspeisevergütung für das Jahr der Inbetriebnahme und die folgenden 20 Betriebsjahre. Eine stark ansteigende Inflation kann zu höheren Aufwendungen und damit im Ergebnis zu einer Verschlechterung des Ge- schäftsergebnisses führen.