Common use of Transaktionswährung/Fremdwährungen Clause in Contracts

Transaktionswährung/Fremdwährungen. (i) Sofern mit Elavon nicht anderweitig in Textform vereinbart, etwa in einer Vereinbarung zur Abwicklung und Abrechnung von DCC-Transaktionen (siehe insbesondere Teil D unten) und/oder MCC-Transaktionen, werden nur Transaktionen akzeptiert, die auf Euro lauten. (ii) Wenn und soweit mit Elavon in Textform vereinbart die Abwicklung und Abrechnung von MCC- Transaktionen vereinbart wurde, ermöglicht dies dem Vertragsunternehmen, Transaktionen in einer anderen Währung als Euro zu akzeptieren und zur Abrechnung einzureichen. Wenn das Vertragsunternehmen mit einem Karteninhaber eine MCC-Transaktion verabredet hat, wird Elavon den Transaktionsbetrag in Euro umrechnen und nach Maßgabe von Ziffer 3(e) dieses Vertrages in Euro abrechnen. (iii) Für die Umrechnung bei einer MCC-Transaktion gilt der jeweils von Elavon festgelegte Referenzwechselkurs für MCC-Transaktionen. Elavon wird dem Vertragsunternehmen die geltenden Referenzwechselkurse auf geeignete Weise (z.B. zum Abruf auf einem von Elavon betriebenen Internetportal für Vertragsunternehmen) zugänglich machen und das Vertragsunternehmen über den angebotenen Zugang zu den Referenzwechselkursen informieren. Änderungen des Wechselkurses, die sich durch eine Änderung des Referenzwechselkurses ergeben, gelten unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Vertragsunternehmens.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Vertragsunternehmen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Vertragsunternehmen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Vertragsunternehmen