TV-App-API Musterklauseln

TV-App-API. Sie dürfen die TV-App-API nur verwenden, wenn (a) Ihre Anwendung in erster Linie für die Bereitstellung von Videoprogrammen ausgelegt ist, (b) Sie eine Berechtigung von Apple erhalten haben und (c) Ihre Verwendung der TV-App-Spezifikation entspricht. Soweit Sie Apple TV-App- Daten zur Verfügung stellen, darf Apple diese Daten ausschließlich zu folgenden Zwecken speichern, verwenden, reproduzieren und anzeigen: (a) Bereitstellung von Informationen und Empfehlungen für Nutzer von TV-App-Funktionen, (b) Ermöglichung der Verknüpfung von solchen Empfehlungen und/oder Informationen mit Inhalten zur Ansicht über Ihre lizenzierte Anwendung und/oder (c) Wartung, Pflege und Optimierung von TV-App-Funktionen. In Bezug auf TV-App-Daten, die Sie vor Beendigung dieser Vereinbarung übermittelt haben, kann Apple diese Daten nach Beendigung dieser Vereinbarung in Übereinstimmung mit Abschnitt 3.3.6(C) weiterhin verwenden. TV-App-Daten gelten im Rahmen dieser Vereinbarung als lizenzierte Anwendungsinformationen, unterliegen jedoch den in diesem Abschnitt festgelegten Nutzungsbeschränkungen. Sie erkennen an, dass Apple sich das Recht vorbehält, Ihre lizenzierte Anwendung nach eigenem Ermessen nicht in die TV-App-Funktionen aufzunehmen. Apple holt die Zustimmung des Nutzers basierend auf der Apple ID des Nutzers ein, bevor Ihre lizenzierte Anwendung in die unter dieser Apple ID angezeigten TV-App-Funktionen aufgenommen wird. Apple bietet Xxxxxxx außerdem die Möglichkeit, diese Einwilligung jederzeit danach zu widerrufen und ihre TV-App-Daten von Apple-Systemen zu löschen. Darüber hinaus können Sie die Zustimmung des Nutzers basierend auf Ihrem eigenen Abonnenten-ID-System einholen. Sie sind dafür verantwortlich, alle geltenden Gesetze einzuhalten, einschließlich aller geltenden lokalen Gesetze, um die Zustimmung des Nutzers in Bezug auf Ihre Bereitstellung von TV-App-Daten für Apple zu erhalten.

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  • Einzugsaufträge (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgän- gig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rech- nungsabschluss erteilt wurde.

  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.

  • Ausschüttungen Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteu- erpflichtig. Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds, daher sind 30 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Einkommensteuer und 15 % für Zwecke der Gewerbesteuer, wenn die Anteile von natürlichen Personen im Betriebsvermögen gehalten werden. Für steuerpflichtige Körperschaften sind generell 40 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 20 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Für Körperschaften, die Lebens- oder Krankenversicherungs- unternehmen sind und bei denen die Anteile den Kapitalanlagen zuzurechnen sind, oder die Kreditin- stitute sind und bei denen die Anteile dem Handelsbuch zuzurechnen sind oder von denen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben wurden, sind 15 % der Ausschüt- tungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 7,5 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Die Ausschüttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Da der Fonds die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds erfüllt, wird beim Steuerabzug die Teilfreistellung von 15 % berücksichtigt.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.