Tätigkeit der Stiftung Musterklauseln

Tätigkeit der Stiftung. (1) Zur Erreichung der in Artikel 5 genannten Ziele führt die EU-LAK-Stiftung unter anderem die folgenden Tätigkeiten aus:
Tätigkeit der Stiftung a) Ausgabe von Zertifikaten 1 Zwecks Verteilung an die Destinatäre übergibt die Stiftung jährlich den Gründerparteien auf den Namen lautende Gewerkschafts- und Arbeitgeberzertifikate, welche einem Anteil am Stiftungsvermögen entsprechen und finanzielle Ansprüche der Inhaber gegenüber der Stiftung begründen.
Tätigkeit der Stiftung a) Ausgabe von Zertifikaten Zur Verteilung an die Destinatäre übergibt die Stiftung jähr- lich den Gründerparteien namentlich ausgestellte Gewerk- schafts- und Arbeitgeberzertifikate, welche deren Anteil am Stiftungsvermögen darstellen und den Inhabern finanzielle Ansprüche an die Stiftung gewährleisten. Die Aushändigung durch die Stiftung von namentlichen Gewerkschaftszertifikaten an eine Arbeitnehmerorganisa- tion, die Gründerpartei ist, ist abhängig von deren Beitritt zu einem mit dem Arbeitgeberverband der Schweizeri- schen Uhrenindustrie abgeschlossenen GAV. Wenn die Arbeitnehmerorganisation aufhört, gesamtarbeitsvertrag- lich gebunden zu sein, händigt ihr die Stiftung keine na- mentlichen Gewerkschaftszertifikate mehr aus; sie zahlt jedoch die ausgegebenen namentlichen Zertifikate bei de-
Tätigkeit der Stiftung a) Ausgabe von Zertifikaten