Bildungsurlaub. 1 Im ungekündigten Arbeitsverhältnis hat der Mitarbeiter Anspruch auf 3 bezahlte Arbeitstage pro Jahr für die berufliche Weiterbildung, sofern das Arbeitsverhältnis 6 Monate gedauert hat. Der Anspruch kann im ungekün- digten Arbeitsverhältnis rückwirkend für 3 Jahre geltend gemacht werden.
Bildungsurlaub. Der/ die Beschäftigte hat innerhalb von zwei Kalenderjahren einen Anspruch auf ge- setzlich anerkannte, berufliche Fort- und Weiterbildung von zwei Wochen. Scheidet der/ die Beschäftigte im Jahresverlauf aus oder wird sie/ er im Jahresverlauf einge- stellt, entsteht der Anspruch anteilsmäßig. Bei Beantragung muss vom Arbeitsamt oder von der Bildungsinstitution eine Bescheinigung über die gesetzliche Anerken- nung beigebracht werden. Als Fort- und Weiterbildung gelten auch Praktika und Hospitanzen bei anderen Medien, die mit der Redaktionsleitung abgestimmt werden. Andere Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, die mit der Redaktionsleitung abge- stimmt werden, können im Einzelfall ebenfalls als Bildungsurlaub genehmigt werden. Näheres regelt das Weiterbildungsgesetz des Landes Berlin.
Bildungsurlaub. 29.1 Mitgliedern der Personaldelegationen, die an Berufstagungen oder an Weiter- bildungskursen von vertragsschliessenden Arbeitnehmerverbänden oder von Berufsverbänden teilnehmen wollen, ist nach rechtzeitiger Einreichung eines Gesuchs und Vorweisung des Programms ein bezahlter Bildungsurlaub von in der Regel bis zu 5 Tagen im Jahr zu gewähren.
Bildungsurlaub. Art. 100
Bildungsurlaub. Für Veranstaltungen der politischen und berufsbezogenen Bildungsmaßnahmen kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Bildungsurlaub nach dem AWbG beantragt werden.
Bildungsurlaub. Im Falle einer Prüfung, die er zum ersten Mal ablegt, kann der Arbeitnehmer bei Schulungen, die zwingend mit einer Prüfung abgeschlossen werden, folgenden Bildungsurlaub in Anspruch nehmen: - 1/2 Tag Urlaub für Schulungen mit einer Dauer von 20 Stunden oder mehr - 1 Tag Urlaub für Schulungen von 40 Stunden - 1/2 Tag Urlaub zusätzlich für jeden zusätzlichen Block von 20 Stunden. Im Falle einer nicht bestandenen Prüfung kann der Arbeitnehmer, der die Prüfung wiederholen will, mit der Genehmigung des Arbeitgebers den Bildungsurlaub in Anspruch nehmen. Unabhängig von der Dauer und der Anzahl der absolvierten Schulungen darf der Bildungsurlaub pro Arbeitnehmer zwei Tage im Jahr nicht überschreiten.
Bildungsurlaub. (1) Zu dem Anspruch auf Bildungsurlaub nach dem jeweiligen Landesgesetz gilt ergän- zend § 12 Abschnitt C Kapitel 1 DemografieTV.
Bildungsurlaub. (1) Dem Personal mit Vollzeitarbeit kann ein bezahlter Bildungsurlaub bis zu hundertfünfzig Stunden pro Person im Jahr gewährt werden. Dem Personal mit einer Arbeitszeit von nicht weniger als fünfundsiebzig Prozent ist die diesbezügliche Höchstgrenze im Verhältnis zur effektiven Arbeitszeit reduziert. Für das unterrichtende Personal wird die obgenannte jährliche Stundenanzahl für Bildungsurlaub zum einen im Verhältnis zu den wöchentlichen Unterrichtsstunden und zum anderen zur Arbeitszeit des Stammrollenpersonals berechnet.
Bildungsurlaub. Die Kommissionsmitglieder haben Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub nach Massgabe der gesamtarbeitsvertragli- chen Bestimmungen. Allfällige Ausbildungsprogramme wer- den periodisch gemeinsam durch Geschäftsleitung und Kommission erarbeitet. Zu berücksichtigen sind insbesondere von den Vertragsparteien paritätisch organisierte Kurse. (Auszug aus den Gesamtarbeitsverträgen Convention Patronale / Unia und Convention Patronale / SYNA) (mit den Änderungen 1984, 1991, 2002, 2007 und 2014) (Übersetzung des französischen Originaltextes)
Bildungsurlaub. Art. 12 Permessi per motivi di studio