Common use of Tätigkeitsschäden an zur Verfügung gestelltem Fremdmaterial Clause in Contracts

Tätigkeitsschäden an zur Verfügung gestelltem Fremdmaterial. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs- nehmers wegen Tätigkeitsschäden an Fremdmaterial, das dem Versicherungsnehmer zum Ein-, Auf- oder Zusam- menbau zur Verfügung gestellt wurde. A1-3.2 und A1-7.6 Absatz 1 findet insoweit keine Anwendung. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Vermögensschäden, die sich aus diesen Tätigkeits- schäden ergeben – insoweit abweichend von A1-6.8 S. 1.

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Samples: Betriebs / Berufshaftpflichtversicherung, Betriebs / Berufshaftpflichtversicherung

Tätigkeitsschäden an zur Verfügung gestelltem Fremdmaterial. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs- nehmers Versicherungsnehmers wegen Tätigkeitsschäden an Fremdmaterial, das dem Versicherungsnehmer zum Ein-, Auf- oder Zusam- menbau Zusammenbau zur Verfügung Ver- fügung gestellt wurde. A1-3.2 und A1-7.6 Absatz 1 findet insoweit keine Anwendung. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen wegen a) der Beschädigung von Sachen, die sich beim Versicherungsnehmer zur Lohnbe- oder - verarbeitung oder zur Reparatur befinden oder befunden haben; b) Vermögensschäden, die sich aus diesen Tätigkeits- schäden Tätigkeitsschäden ergeben – insoweit abweichend von A1-6.8 S. 1.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebshaftpflichtversicherung Für Baunebengewerbe

Tätigkeitsschäden an zur Verfügung gestelltem Fremdmaterial. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs- nehmers Versicherungsnehmers wegen Tätigkeitsschäden an Fremdmaterial, das dem Versicherungsnehmer zum Ein-, Auf- oder Zusam- menbau Einbau zur Verfügung gestellt wurde. A1-3.2 und A1-7.6 Absatz 1 findet insoweit keine Anwendung. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen wegen a) der Beschädigung von Sachen, die sich beim Versicherungsnehmer zur Lohnbe- oder -verarbeitung oder zur Reparatur befinden oder befunden haben; b) Vermögensschäden, die sich aus diesen Tätigkeits- schäden Tätigkeitsschäden ergeben – insoweit abweichend von A1A3-6.8 6.1 S. 1.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebshaftpflichtversicherung Für Baunebengewerbe