Umbuchung/Stornierung Musterklauseln

Umbuchung/Stornierung. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise/Leistung zurücktreten, wobei wir darauf hinweisen, dass von den Reiseveranstalter oder Leistungsträger Stornogebühren bis zu 100% des Reisepreise erhoben (siehe die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter oder Leistungsträger). Storno und Umbuchungen können auch über Parus Reisen erfolgen. Der Rücktritt kann telefonisch, per Brief/Fax oder E-Mail mit Angabe der Buchungsnummer/Rechnungsnummer erfolgen. Wir empfehlen Ihnen jedoch die Stornierung per Einschreibebrief (Parus Reisen Xxxxxx Xxxxxxxx Xxxx 0 00000 Xxxxxxxx). Die Umbuchung einer vermittelten Leistung kann nur als Rücktritt und nachfolgendem Neuabschluss eines Vertrages erfolgen, sofern der Leistungsträger keine für den Kunden günstigere Möglichkeit anbieten. Parus Reisen behält sich vor, dem Kunden alle Parus Reisen aufgrund einer Umbuchung/Stornierung von anderer Seite in Rechnung gestellten Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr bis zu 50 EURO pro Person im Rechnung zu stellen. Den Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, das Parus Reisen Als bekannt wir vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein gültiger Reisepass erfolgreich ist. Im Rahmen seiner gesetzlichen und vertraglichen Informationspflicht erteilt Parus Reisen Ihnen über die jeweiligen darüber hinaus gehenden ausländischen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und Gesundheitsbestimmungen gewissenhaft Auskunft, soweit diese in Deutschland in Erfahrung gebracht werden können (insbesondere anhand des Start Amadeus Systems). Für die Einhaltung dieser Bestimmungen ist der Reisende jedoch selbst verantwortlich. Kosten und Nachteile, die Ihnen aus der nicht Einhaltung von Bestimmungen entsteht, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, Sie sind durch eine schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation Parus Reisen bedingt. Soweit von Parus Reisen aus den vorhandenen Systemen ( Start Amadeus, xxx.xxxxxxxxxxxx-xxx.xx) zu den oben genannten Bestimmungen Auskünfte erteilt werden. Gehen wir davon aus, dass der Teilnehmer deutscher Staatsbürger ist, sofern uns eine andere Staatsbürgerschaft vom Teilnehmer nicht mitgeteilt wird. Parus Reisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Anmeldende/Reisende die Verzögerung zu vertreten hat. Die Unstimmigkeiten bei den Visaunterlagen sind unverzüglich nach Erhalt der Rechnung bzw. der Pässe zu melden. Die Haftung für die Kosten, die durch di...
Umbuchung/Stornierung. Eine Stornierung oder Umbuchung auf ein anderes Seminar oder ein an- deres Datum, die spätestens vierzehn Tage vor Seminarbeginn bei der GFA schriftlich eintrifft, befreit den Auftraggeber vollständig von der Zah- lung der Seminargebühr. Bei Stornierung oder Umbuchung seitens des Auftraggebers, die weniger als vierzehn Tage vor Seminarbeginn bei der GFA eintrifft, werden 50 % der Seminargebühr fällig. Bei kurzfristiger Stornierung oder Umbuchung (weniger als 3 Arbeitstage vor Seminarbe- ginn) oder bei Fernbleiben vom Seminar oder aus Teilen daraus werden 100 % der Seminargebühren fällig. Ggf. zusätzlich fällige Stornogebühren Dritter (z. B. von Hotelbuchungen) gehen zu Lasten des Auftraggebers. Umbuchungen und Stornierungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform (per E-Mail, Telefax, Brief). Eine Umbuchung auf einen Ersatzteilnehmer ist jederzeit kostenlos möglich.
Umbuchung/Stornierung. Unabhängig von den Änderungs- bzw. Stornogebühren, die bei den Kreuzfahrtgesellschaften anfallen, berechnet pepXcite ebenfalls eine Änderungs- bzw. Stornogebühr von Euro 15,- pro Person, wenn eine schriftliche Buchungsbestätigung (verbindliche Anmeldung) erfolgt ist. Stornierungen werden von uns nur in schriftlicher Form akzeptiert. Bitte machen Sie sich mit den Stornierungsrichtlinien der Kreuzfahrtgesellschaften auf unserer Webseite vertraut. Dem Reisenden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass pepXcite kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
Umbuchung/Stornierung. 7.1. Die Möglichkeiten zur Umbuchung und Stornierung von bereits verbindlich gebuchten Unterkünften und Dienstleistungen sowie ggf. hierbei entstehenden Kosten sind den Vertragsunterlagen bzw. Geschäftsbedingungen des jeweiligen Drittanbieters zu entnehmen. Holidu hat auf die Bedingungen der Drittanbieter keinen Einfluss.
Umbuchung/Stornierung. Die Umbuchung eines Seminars auf einen ande- ren Teilnehmer ist jederzeit kostenfrei möglich. Für die Umbuchung auf ein anderes Seminar gel- ten die gleichen Bedingungen wie für eine Stor- nierung. Die Seminarteilnahme kann bis zu 10 Werktage vor Seminarbeginn kostenfrei storniert werden. Bei einer späteren Stornierung, die bis zu 24 Stunden vor Seminarbeginn eingeht, werden 50 % des Seminarpreises als Stornogebühr fällig. In allen anderen Fällen wird der volle Seminarpreis abgerechnet. Maßgeblich für die Einhaltung der Stornierungsfrist ist der Zugang der schriftlichen Stornierung beim Anbieter.
Umbuchung/Stornierung. Änderungen der Reservierung der Unterkunft oder der Person des Reisenden gelten als Umbuchungen, die gegen eine Gebühr von bis zu 15,00 Euro vorgenommen werden können. Umbuchungen, die zu einer verkürzten Aufenthaltsdauer führen, gelten als Stornierung. Der Xxxx ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Beherbergungsunternehmen ersparten Aufwendungen. Der Beherbergungsbetrieb ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Es bleibt dem Beherbergungsbetrieb unbenommen, bei einer Buchung übermehrere Nächte weitergehenden Schadenersatz wegen Nichterfüllung vom Xxxx zu verlangen, wenn der Nachweis erbracht werden kann, dass die durch die Stornierung freigewordenen Zimmer nicht anderweitig weiter vermittelt werden konnten.
Umbuchung/Stornierung. 1. Die Umbuchung einer vermittelten Leistung kann nur durch Stornierung und nachfol- genden Neuabschluss eines Vertrages erfolgen, dies jedoch nur dann, wenn der jeweilige Leistungsträger eine Stornierungs- bzw. Umbuchungsmöglichkeit vorsieht. 2. Stornierungen und Umbuchungen können nur über die Firma Skandinavische- Reiseagentur, Inhaber Xxxxxx Xxxxxxxxxxxx, erfolgen. 3. Die Firma Skandinavische-Reiseagentur, Inhaber Xxxxxx Xxxxxxxxxxxx, behält sich vor, dem Kunden alle der Firma Skandinavische-Reiseagentur, Inhaber Xxxxxx Xxxxxxxxxxxx, bei einer Umbuchung von anderer Seite in Rechnung gestellte Kosten, zuzüglich Bearbeitungsgebühr bis zu € 80,00 pro Person in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren oder keines Schadens ist dem Buchen- den/Reisenden ausdrücklich gestattet. ALLE PAUSCHALEN RÜCKTRITTSGEBÜHREN GELTEN PRO PERSON BZW. PRO PASSAGE. ZUR VERMEIDUNG DER BELASTUNG MIT DEN AUFGEFÜHRTEN GEBÜHREN EMPFEHLEN WIR DRINGEND DEN ABSCHLUSS EINER REISERÜCKTRITTSKOSTENVERSICHERUNG. VI.

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  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Ziel 1. Dieses Abkommen hat zum Ziel, die Freihandelsbeziehungen zwischen den Parteien durch Verbesserung des Marktzugangs für landwirtschaftliche Erzeugnisse der jeweils anderen Partei zu stärken.

  • Preis- und Zahlungsbedingungen Die Preise verstehen sich exklusive Zoll und Steuern jeder Art. Soweit nicht schriftlich etwas anderes mit dem Verkäufer vereinbart ist sind Rechnungen ohne Abzug bar am Sitz des Verkäufers oder kostenfrei auf ein vom Verkäufer benanntes Bankkonto zu zahlen; Zoll, Steuern sowie Bank- oder Umtauschgebühren je-der Art trägt der Käufer. Rabatte werden auf den Kaufpreis berechnet, d. h. exklusive der Steuer. Für den Fall des Gebrauchs eines SEPA Direct Debit B2B einigen sich Käufer und Verkäufer auf eine Benachrichti-gung zumindest einen Tag vorher. Im Fall von Lieferungen ab Werk (Incoterms® 2010 „EXW“) innerhalb der Europäischen Union (oder vom Käufer organisierter Exporte) auf die auf Aufforderung der Käufers keine Umsatzsteuer erhoben wurde, stellt der Käufer dem Verkäufer auf erste Anforderung alle Nachweise zur Verfügung, die belegen, dass die Produkte in einen anderen Mitgliedsstaat als den, in dem sie verladen wurden, (oder aus der Europäischen Union heraus) geliefert wurden. Sollte der Käufer diese Nachweise nicht zur Verfügung stellen, werden alle Umsatzsteuerstrafen (inklusive, aber nicht beschränkt auf, den fälligen örtlichen Umsatzsteuerbetrag, Bußgelder und Beträge für verspätete Zahlung), die von den Steuerbehörden erhoben werden, an den Käufer weiterberechnet. Rechnungen und Gutschrifts- oder Belastungsanzeigen werden auf Papier erstellt, soweit nicht der Käufer ausdrücklich mit dem Empfang elektronischer Rechnungen und Gutschrifts- oder Belastungsanzeigen einverstanden ist. Der Verkäufer darf Zahlung durch angenommenen Wechsel verlangen; alle Inkassokosten trägt der Käufer. Skonti können bis zur vollständigen Zahlung einer fälligen Rechnung und aller damit verbundenen Kosten und Beträge nicht in Anspruch genommen werden. Falls Zahlungen jeder Art nicht pünktlich geleistet werden, hat der Käufer einen pauschalierten Betrag entsprechend fünfzehn Prozent des fälligen Betrags zur Deckung von u. a. Verwaltungskosten, vorgerichtlichen Kosten und Inkassokosten, die auf der verspäteten Zahlung des Käufers beruhen, zu zahlen; etwaige weitere Rechte des Verkäufers, inklusive, aber nicht beschränkt auf das Recht weiteren Ersatz für den tatsächlich erlittenen Schaden des Verkäufers zu verlangen, bleiben unberührt. Zusätzlich schuldet der Käufer automatisch und ohne dass es einer vorhergehenden Mahnung bedürfte, die Zahlung von Verzugszinsen i.H.v. sie-ben Prozent über dem festgesetzten Zinssatz der Europäischen Zentralbank (Europäische Richtlinie 2000/35/EG) oder auf schriftliches Verlangen vor dem Kauf einen höheren Zinssatz; dabei fallen für jeden angefangenen Monat Zinsen für den ganzen Monat an. Das Fälligkeitsdatum wird immer ausgehend vom Rechnungsdatum berechnet. Außerdem ist der Käufer damit einverstanden, dass – im Falle nicht beglichener Zahlungen – der Verkäufer Verkäufe und/ oder laufende Bestellungen (inklusive bestätigter Aufträge) aussetzen oder stornieren darf; solche Aussetzungen oder Stornierungen führen nicht zu Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüchen des Käufers und berühren nicht Schadensersatzansprüche des Verkäufers infolge solcher Aussetzungen oder Stornierungen. Sobald eine Zahlung auf eine Rechnung für irgendeine Lieferung, auch nur teilweise, nicht pünktlich erfolgt, werde sämtliche offenen Beträge, die der Käufer dem Verkäufer aus irgendeinem Rechtsgrund schuldet, sofort und automatisch fällig. Bei unbeglichenen Zahlungen oder jedem Vorkommnis, das die Zahlung möglicherweise gefährdet, hat der Verkäufer das Recht, die Daten des Käufers seiner Kreditversicherungsgesellschaft mitzuteilen und mit einer fälligen Forderung gegen den Käufer gegen jede Forderung des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund diese Forderung resultiert, aufzurechnen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Bestellungen des Käufers zurückzuweisen, wenn der Käufer nach den Kriterien der Kreditversicherungsgesellschaft des Verkäufers in einer schlechten finanziellen Lage ist oder, selbst bei Vereinbarung von Vorauszahlung, wenn der Käufer in der Vergangenheit fällige Beträge verspätet gezahlt hat und/oder Verbindlichkeiten (inklusive Hauptforderung, Verzugszinsen, Erstattung von Wiederbeschaffungskosten oder den oben erläuterten pauschalierten Betrag von fünfzehn Prozent) nicht vollständig beglichen hat oder zu erwarten ist, dass bei dem Käufer das Risiko von Verzug oder Insolvenz vorliegt.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.