UMBUCHUNG/VERTRAGSÜBERGANG. 7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Abflugorts oder Reiseziels, der Unterkunft oder Verpflegungsart, der Kabine oder Beförderungsart (Umbuchungen) besteht nicht. Für Umbuchungen, die auf Wunsch des Kunden dennoch unter Beibehaltung des Gesamtzuschnitts der Reise vorgenommen werden (insbesondere unter Beibehaltung der Reisedauer und des Reisepreises), werden bis 60 Tage vor Reisebeginn von Xxxxx folgende Kosten berechnet: • für Umbuchung innerhalb vom Comfort- oder Deluxe-Preis keine, • für Umbuchung innerhalb vom Basic-Preis oder Umbuchung vom Comfort- oder Deluxe-Preis oder Special-Preis auf den Basic-Preis 150 Euro p. P. für die erste und zweite Person in der Kabine, • für Umbuchung innerhalb vom Special-Preis oder Umbuchung vom Comfort- oder Deluxe-Preis oder Basic-Preis auf den Special-Preis bzw. auf Simply Costa 300 Euro p.P. für die erste und zweite Person in der Kabine. Eine Umbuchung des Reisetermins kann – wenn überhaupt – generell nur einmal erfolgen. Eine weitere Änderung des Reisetermins sowie Umbuchungswünsche, die später als 60 Tage vor Reisebeginn bei Costa eingehen, können, sofern ihre Erfüllung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Bei einer Umbuchung des Abflugorts gelten für den neuen Flug die Preise und Konditionen des ursprünglichen Buchungstags; sollte der neue Flug aus einem nachträglich eingekauften Zusatzkontingent stammen, gilt abweichend hiervon der für dieses Kontingent festgesetzte Preis. Die Umbuchung auf den Tarif einer anderen Vertriebsmarke ist nicht möglich. 7.2 Der Kunde kann bis sieben Tage vor Reisebeginn gegenüber Xxxxx erklären, dass statt seiner Person ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung hat auf einem dauerhaften Datenträger zu erfolgen (wir empfehlen per Fax oder E-Mail). Hierfür fallen 50 Euro Bearbeitungsgebühr an. Xxxxx ist berechtigt, dem Eintritt des Dritten zu widersprechen, sofern dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Nach Eintritt des Dritten haften der Kunde und der Dritte für den Reisepreis sowie für die durch den Eintritt des Dritten entstandene Mehrkosten, insbesondere wenn Linienflüge betroffen sind, nach den gesetzlichen Bestimmungen. 7.3 Für Namensänderungen und -korrekturen, die Costa nicht zu vertreten hat, werden 50 Euro Bearbeitungsgebühr pro Person berechnet. Bei Reisen mit Linienflügen werden dem Kunden für Namensänderungen ab fünf Wochen vor Abflug zudem die Costa entstandenen Mehrkosten, insbesondere bei Änderung von Flugtickets, in Rechnung gestellt. Ab vier Tagen vor Abflug kann Costa eine Namensänderung nicht mehr garantieren. 7.4 Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
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UMBUCHUNG/VERTRAGSÜBERGANG. 7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Abflugorts oder Reiseziels, der Unterkunft oder Verpflegungsart, der Kabine oder Beförderungsart (Umbuchungen) besteht nicht. Für Umbuchungen, die auf Wunsch des Kunden dennoch unter Beibehaltung des Gesamtzuschnitts der Reise vorgenommen werden (insbesondere unter Beibehaltung der Reisedauer und des Reisepreises), werden bis 60 Tage vor Reisebeginn von Xxxxx folgende Kosten berechnet: • für -für Umbuchung innerhalb vom Comfort- All Inclusive Tarif oder Deluxe-Preis Super All Inclusive Tarif keine, • für -für Umbuchung innerhalb vom Basic-Preis My Cruise Tarif oder Umbuchung vom Comfort- All Inclusive Tarif der Super All Inclusive Tarif oder Deluxe-Preis oder Special-Preis Last Minute Tarif und Flash Tarif auf den Basic-Preis My Cruise Tarif 150 Euro p. P. pro Person für die erste und zweite Person in der Kabine, • für -für Umbuchung innerhalb vom Special-Preis Last Minute Tarif und Flash Tarif oder Umbuchung vom Comfort- All Inclusive Tarif oder Deluxe-Preis Super All Inclusive Tarif oder Basic-Preis My Cruise Tarif auf den Special-Preis bzw. auf Simply Costa Last Minute Tarif und Flash Tarif 300 Euro p.p. P. für die erste und zweite Person in der Kabine. Eine Umbuchung des Reisetermins kann – wenn überhaupt – generell nur einmal erfolgen. Eine weitere Änderung des Reisetermins sowie Umbuchungswünsche, die später als 60 Tage vor Reisebeginn bei Costa eingehen, können, sofern ihre Erfüllung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Bei einer Umbuchung des Abflugorts gelten für den neuen Flug die Preise und Konditionen des ursprünglichen Buchungstags; sollte der neue Flug aus einem nachträglich eingekauften Zusatzkontingent stammen, gilt abweichend hiervon der für dieses Kontingent festgesetzte Preis. Die Umbuchung auf den Tarif einer anderen Vertriebsmarke ist nicht möglich.
7.2 Der Kunde kann bis sieben Tage vor Reisebeginn gegenüber Xxxxx erklären, dass statt seiner Person ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung hat auf einem dauerhaften Datenträger (Papierform oder elektronisch) zu erfolgen (wir empfehlen per Fax oder E-Mail). Hierfür fallen 50 Euro Bearbeitungsgebühr an. Xxxxx ist berechtigt, dem Eintritt des Dritten zu widersprechen, sofern dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Nach Eintritt des Dritten Xxxxx ein Dritter in den Vertrag ein, haften der Kunde er und der Dritte Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis sowie für und die durch den Eintritt des Dritten entstandene entstehenden Mehrkosten, insbesondere wenn Linienflüge betroffen sind, nach den gesetzlichen Bestimmungen. In der Regel fallen hierfür 50 Euro Bearbeitungsgebühr an. In besonderen Konstellationen können die Mehrkosten auch deutlich höher ausfallen (bis zu 300 Euro p. P.).
7.3 Für Namensänderungen und -korrekturen, die Costa nicht zu vertreten hat, werden 50 Euro Bearbeitungsgebühr pro Person berechnet. Bei Reisen mit Linienflügen werden dem Kunden für Namensänderungen ab fünf Wochen vor Abflug zudem die Costa entstandenen Mehrkosten, insbesondere bei Änderung von Flugtickets, in Rechnung gestellt. Ab vier Tagen vor Abflug kann Costa eine Namensänderung nicht mehr garantieren.
7.4 Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
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UMBUCHUNG/VERTRAGSÜBERGANG. 7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Abflugorts oder Reiseziels, der Unterkunft oder Verpflegungsart, der Kabine oder Beförderungsart (Umbuchungen) besteht nicht. Für Umbuchungen, die auf Wunsch des Kunden dennoch unter Beibehaltung des Gesamtzuschnitts der Reise vorgenommen werden (insbesondere unter Beibehaltung der Reisedauer und des Reisepreises), werden bis 60 Tage vor Reisebeginn von Xxxxx Costa folgende Kosten berechnet: • für Umbuchung innerhalb vom Comfort- oder Deluxe-Preis keine, • für Umbuchung innerhalb vom Basic-Preis oder Umbuchung vom Comfort- oder Deluxe-Preis oder SpecialLast-Minute-Preis und Flash-Preis auf den Basic-Preis 150 Euro p. P. für die erste und zweite Person in der Kabine, • für Umbuchung innerhalb vom SpecialLast-Minute-Preis und Flash-Preis oder Umbuchung vom Comfort- oder Deluxe-Preis oder Basic-Preis auf den SpecialLast-Minute-Preis bzw. auf Simply Costa und Flash-Preis 300 Euro p.P. für die erste und zweite Person in der Kabine. Eine Umbuchung des Reisetermins kann – wenn überhaupt – generell nur einmal erfolgen. Eine weitere Änderung des Reisetermins sowie Umbuchungswünsche, die später als 60 Tage vor Reisebeginn bei Costa eingehen, können, sofern ihre Erfüllung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Bei einer Umbuchung des Abflugorts gelten für den neuen Flug die Preise und Konditionen des ursprünglichen Buchungstags; sollte der neue Flug aus einem nachträglich eingekauften Zusatzkontingent stammen, gilt abweichend hiervon der für dieses Kontingent festgesetzte Preis. Die Umbuchung auf den Tarif einer anderen Vertriebsmarke ist nicht möglich.
7.2 Der Kunde kann bis sieben Tage vor Reisebeginn gegenüber Xxxxx erklären, dass statt seiner Person ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung hat auf einem dauerhaften Datenträger (Papierform oder elektronisch) zu erfolgen (wir empfehlen per Fax oder E-Mail). Hierfür fallen 50 Euro Bearbeitungsgebühr an. Xxxxx ist berechtigt, dem Eintritt des Dritten zu widersprechen, sofern dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Nach Eintritt des Dritten haften der Kunde und der Dritte für den Reisepreis sowie für die durch den Eintritt des Dritten entstandene MehrkostenMehrkosten als Gesamtschuldner, insbesondere wenn Linienflüge betroffen sind, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
7.3 Für Namensänderungen und -korrekturen, die Costa nicht zu vertreten hat, werden 50 Euro Bearbeitungsgebühr pro Person berechnet. Bei Reisen mit Linienflügen werden dem Kunden für Namensänderungen ab fünf Wochen vor Abflug zudem die Costa entstandenen Mehrkosten, insbesondere bei Änderung von Flugtickets, in Rechnung gestellt. Ab vier Tagen vor Abflug kann Costa eine Namensänderung nicht mehr garantieren.
7.4 Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
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UMBUCHUNG/VERTRAGSÜBERGANG. 7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Abflugorts oder Reiseziels, der Unterkunft oder Verpflegungsart, der Kabine oder Beförderungsart (Umbuchungen) besteht nicht. Für Umbuchungen, die auf Wunsch des Kunden dennoch unter Beibehaltung des Gesamtzuschnitts der Reise vorgenommen werden (insbesondere unter Beibehaltung der Reisedauer und des Reisepreises), werden bis 60 Tage vor Reisebeginn von Xxxxx Costa folgende Kosten berechnet: • für Umbuchung innerhalb vom Comfort- oder Deluxe-Preis keine, • für Umbuchung innerhalb vom Basic-Preis oder Umbuchung vom Comfort- oder Deluxe-Preis oder SpecialLast-Minute-Preis und Flash-Preis auf den Basic-Preis 150 Euro p. P. für die erste und zweite Person in der Kabine, • für Umbuchung innerhalb vom SpecialLast-Minute-Preis und Flash-Preis oder Umbuchung vom Comfort- oder Deluxe-Preis oder Basic-Preis auf den SpecialLast- Minute-Preis bzw. auf Simply Costa und Flash-Preis 300 Euro p.P. für die erste und zweite Person in der Kabine. Eine Umbuchung des Reisetermins kann – wenn überhaupt – generell nur einmal erfolgen. Eine weitere Änderung des Reisetermins sowie Umbuchungswünsche, die später als 60 Tage vor Reisebeginn bei Costa eingehen, können, sofern ihre Erfüllung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Bei einer Umbuchung des Abflugorts gelten für den neuen Flug die Preise und Konditionen des ursprünglichen Buchungstags; sollte der neue Flug aus einem nachträglich eingekauften Zusatzkontingent stammen, gilt abweichend hiervon der für dieses Kontingent festgesetzte Preis. Die Umbuchung auf den Tarif einer anderen Vertriebsmarke ist nicht möglich.
7.2 Der Kunde kann bis sieben Tage vor Reisebeginn gegenüber Xxxxx erklären, dass statt seiner Person ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung hat auf einem dauerhaften Datenträger (Papierform oder elektronisch) zu erfolgen (wir empfehlen per Fax oder E-Mail). Hierfür fallen 50 Euro Bearbeitungsgebühr an. Xxxxx ist berechtigt, dem Eintritt des Dritten zu widersprechen, sofern dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Nach Eintritt des Dritten haften der Kunde und der Dritte für den Reisepreis sowie für die durch den Eintritt des Dritten entstandene MehrkostenMehrkosten als Gesamtschuldner, insbesondere wenn Linienflüge betroffen sind, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
7.3 Für Namensänderungen und -korrekturen, die Costa nicht zu vertreten hat, werden 50 Euro Bearbeitungsgebühr pro Person berechnet. Bei Reisen mit Linienflügen werden dem Kunden für Namensänderungen ab fünf Wochen vor Abflug zudem die Costa entstandenen Mehrkosten, insbesondere bei Änderung von Flugtickets, in Rechnung gestellt. Ab vier Tagen vor Abflug kann Costa eine Namensänderung nicht mehr garantieren.
7.4 Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
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Samples: Allgemeine Reisebedingungen
UMBUCHUNG/VERTRAGSÜBERGANG. 7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Abflugorts oder Reiseziels, der Unterkunft oder Verpflegungsart, der Kabine oder Beförderungsart (Umbuchungen) besteht nicht. Für Umbuchungen, die auf Wunsch des Kunden dennoch unter Beibehaltung des Gesamtzuschnitts der Reise vorgenommen werden (insbesondere unter Beibehaltung der Reisedauer und des Reisepreises), werden bis 60 Tage vor Reisebeginn von Xxxxx folgende Kosten berechnet: • •• für Umbuchung innerhalb vom Comfort- All Inclusive Tarif oder Deluxe-Preis Super All Inclusive Tarif keine, • •• für Umbuchung innerhalb vom Basic-Preis My Cruise Tarif oder Umbuchung vom Comfort- All Inclusive Tarif oder Deluxe-Preis Super All Inclusive Tarif oder Special-Preis Last Minute Tarif und Flash Tarif auf den Basic-Preis My Cruise Tarif 150 Euro p. P. pro Person für die erste und zweite Person in der Kabine, • •• für Umbuchung innerhalb vom Special-Preis Last Minute Tarif und Flash Tarif oder Umbuchung vom Comfort- All Inclusive Tarif oder Deluxe-Preis Super All Inclusive Tarif oder Basic-Preis My Cruise Tarif auf den Special-Preis bzw. auf Simply Costa Last Minute Tarif und Flash Tarif 300 Euro p.p. P. für die erste und zweite Person in der Kabine. Eine Umbuchung des Reisetermins kann – wenn überhaupt – generell nur einmal erfolgen. Eine weitere Änderung des Reisetermins sowie UmbuchungswünscheXxxxxxxxxxxxxxxxx, die später als 60 Tage vor Reisebeginn bei Costa eingehen, können, sofern ihre Erfüllung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. werde n. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Bei einer Umbuchung des Abflugorts gelten für den neuen Flug die Preise und Konditionen des ursprünglichen Buchungstags; sollte der neue Flug aus einem nachträglich eingekauften Zusatzkontingent stammen, gilt abweichend hiervon der für dieses Kontingent festgesetzte Preis. Die Umbuchung auf den Tarif einer anderen Vertriebsmarke ist nicht möglich.
7.2 Der Kunde kann bis sieben Tage vor Reisebeginn gegenüber Xxxxx erklären, dass statt seiner Person ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung hat auf einem dauerhaften Datenträger (Papierform oder elektronisch) zu erfolgen (wir empfehlen per Fax oder E-Mail). Hierfür fallen 50 Euro Bearbeitungsgebühr an. Xxxxx ist berechtigt, dem Eintritt des Dritten zu widersprechen, sofern dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Nach Eintritt des Dritten Xxxxx ein Dritter in den Vertrag ein, haften der Kunde er und der Dritte Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtsc huldner für den Reisepreis sowie für und die durch den Eintritt des Dritten entstandene entstehenden Mehrkosten, insbesondere wenn Linienflüge betroffen sind, nach den gesetzlichen Bestimmungen. In der Regel fallen hierfür 50 Euro Bearbeitungsgebühr an. In besondere n Konstellationen können die Mehrkosten auch deutlich höher ausfallen (bis zu 300 Euro p. P.).
7.3 Für Namensänderungen und -korrekturen, die Costa nicht zu vertreten hat, werden 50 Euro Bearbeitungsgebühr pro Person berechnet. Bei Reisen mit Linienflügen werden dem Kunden für Namensänderungen ab fünf Wochen vor Abflug zudem die Costa entstandenen Mehrkosten, insbesondere bei Änderung von Flugtickets, in Rechnung gestellt. Ab vier Tagen vor Abflug kann Costa eine Namensänderung nicht mehr garantieren.
7.4 Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
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