Common use of UMBUCHUNG/VERTRAGSÜBERGANG Clause in Contracts

UMBUCHUNG/VERTRAGSÜBERGANG. 7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Abflugorts oder Reiseziels, der Unterkunft oder Verpflegungsart, der Kabine oder Beförderungsart (Umbuchungen) besteht nicht. Für Umbuchungen, die auf Wunsch des Kunden dennoch unter Beibehaltung des Gesamtzuschnitts der Reise vorgenommen werden (insbesondere unter Beibehaltung der Reisedauer und des Reisepreises), werden bis 60 Tage vor Reisebeginn von Costa folgende Kosten berechnet: • für Umbuchung innerhalb vom Comfort- oder Deluxe-Preis keine, • für Umbuchung innerhalb vom Basic-Preis oder Umbuchung vom Comfort- oder Deluxe-Preis oder Last-Minute-Preis und Flash-Preis auf den Basic-Preis 150 Euro p. P. für die erste und zweite Person in der Kabine, • für Umbuchung innerhalb vom Last-Minute-Preis und Flash-Preis oder Umbuchung vom Comfort- oder Deluxe-Preis oder Basic-Preis auf den Last- Minute-Preis und Flash-Preis 300 Euro p.P. für die erste und zweite Person in der Kabine. Eine Umbuchung des Reisetermins kann – wenn überhaupt – generell nur einmal erfolgen. Eine weitere Änderung des Reisetermins sowie Umbuchungswünsche, die später als 60 Tage vor Reisebeginn bei Costa eingehen, können, sofern ihre Erfüllung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Bei einer Umbuchung des Abflugorts gelten für den neuen Flug die Preise und Konditionen des ursprünglichen Buchungstags; sollte der neue Flug aus einem nachträglich eingekauften Zusatzkontingent stammen, gilt abweichend hiervon der für dieses Kontingent festgesetzte Preis. Die Umbuchung auf den Tarif einer anderen Vertriebsmarke ist nicht möglich.

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Samples: www.e-hoi.de

UMBUCHUNG/VERTRAGSÜBERGANG. 7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Abflugorts oder Reiseziels, der Unterkunft oder Verpflegungsart, der Kabine oder Beförderungsart (Umbuchungen) besteht nicht. Für Umbuchungen, die auf Wunsch des Kunden dennoch unter Beibehaltung des Gesamtzuschnitts der Reise vorgenommen werden (insbesondere unter Beibehaltung der Reisedauer und des Reisepreises), werden bis 60 Tage vor Reisebeginn von Costa folgende Kosten berechnet: • für Umbuchung innerhalb vom Comfort- oder Deluxe-Preis keine, • für Umbuchung innerhalb vom Basic-Preis oder Umbuchung vom Comfort- oder Deluxe-Preis oder Last-Minute-Preis und Flash-Preis auf den Basic-Preis 150 Euro p. P. für die erste und zweite Person in der Kabine, • für Umbuchung innerhalb vom Last-Minute-Preis und Flash-Preis oder Umbuchung vom Comfort- oder Deluxe-Preis oder Basic-Preis auf den Last- Last-Minute-Preis und Flash-Preis 300 Euro p.P. für die erste und zweite Person in der Kabine. Eine Umbuchung des Reisetermins kann – wenn überhaupt – generell nur einmal erfolgen. Eine weitere Änderung des Reisetermins sowie Umbuchungswünsche, die später als 60 Tage vor Reisebeginn bei Costa eingehen, können, sofern ihre Erfüllung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Bei einer Umbuchung des Abflugorts gelten für den neuen Flug die Preise und Konditionen des ursprünglichen Buchungstags; sollte der neue Flug aus einem nachträglich eingekauften Zusatzkontingent stammen, gilt abweichend hiervon der für dieses Kontingent festgesetzte Preis. Die Umbuchung auf den Tarif einer anderen Vertriebsmarke ist nicht möglich.

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Samples: www.kreuzfahrtpionier.de

UMBUCHUNG/VERTRAGSÜBERGANG. 7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Abflugorts oder Reiseziels, der Unterkunft oder Verpflegungsart, der Kabine oder Beförderungsart (Umbuchungen) besteht nicht. Für Umbuchungen, die auf Wunsch des Kunden dennoch unter Beibehaltung des Gesamtzuschnitts der Reise vorgenommen werden (insbesondere unter Beibehaltung der Reisedauer und des Reisepreises), werden bis 60 Tage vor Reisebeginn von Costa Xxxxx folgende Kosten berechnet: • für Umbuchung innerhalb vom Comfort- oder Deluxe-Preis keine, • für Umbuchung innerhalb vom Basic-Preis oder Umbuchung vom Comfort- oder Deluxe-Preis oder Last-Minute-Preis und FlashSpecial-Preis auf den Basic-Preis 150 Euro p. P. für die erste und zweite Person in der Kabine, • für Umbuchung innerhalb vom Last-Minute-Preis und FlashSpecial-Preis oder Umbuchung vom Comfort- oder Deluxe-Preis oder Basic-Preis auf den Last- MinuteSpecial-Preis und Flash-Preis bzw. auf Simply Costa 300 Euro p.P. für die erste und zweite Person in der Kabine. Eine Umbuchung des Reisetermins kann – wenn überhaupt – generell nur einmal erfolgen. Eine weitere Änderung des Reisetermins sowie Umbuchungswünsche, die später als 60 Tage vor Reisebeginn bei Costa eingehen, können, sofern ihre Erfüllung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Bei einer Umbuchung des Abflugorts gelten für den neuen Flug die Preise und Konditionen des ursprünglichen Buchungstags; sollte der neue Flug aus einem nachträglich eingekauften Zusatzkontingent stammen, gilt abweichend hiervon der für dieses Kontingent festgesetzte Preis. Die Umbuchung auf den Tarif einer anderen Vertriebsmarke ist nicht möglich.

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Samples: www.allcruises24.com

UMBUCHUNG/VERTRAGSÜBERGANG. 7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Abflugorts oder Reiseziels, der Unterkunft oder Verpflegungsart, der Kabine oder Beförderungsart (Umbuchungen) besteht nicht. Für Umbuchungen, die auf Wunsch des Kunden dennoch unter Beibehaltung des Gesamtzuschnitts der Reise vorgenommen werden (insbesondere unter Beibehaltung der Reisedauer und des Reisepreises), werden bis 60 Tage vor Reisebeginn von Costa Xxxxx folgende Kosten berechnet: • für -für Umbuchung innerhalb vom Comfort- All Inclusive Tarif oder Deluxe-Preis Super All Inclusive Tarif keine, • für -für Umbuchung innerhalb vom Basic-Preis My Cruise Tarif oder Umbuchung vom Comfort- All Inclusive Tarif der Super All Inclusive Tarif oder Deluxe-Preis oder Last-Minute-Preis Last Minute Tarif und Flash-Preis Flash Tarif auf den Basic-Preis My Cruise Tarif 150 Euro p. P. pro Person für die erste und zweite Person in der Kabine, • für -für Umbuchung innerhalb vom Last-Minute-Preis Last Minute Tarif und Flash-Preis Flash Tarif oder Umbuchung vom Comfort- All Inclusive Tarif oder Deluxe-Preis Super All Inclusive Tarif oder Basic-Preis My Cruise Tarif auf den Last- Minute-Preis Last Minute Tarif und Flash-Preis Flash Tarif 300 Euro p.p. P. für die erste und zweite Person in der Kabine. Eine Umbuchung des Reisetermins kann – wenn überhaupt – generell nur einmal erfolgen. Eine weitere Änderung des Reisetermins sowie Umbuchungswünsche, die später als 60 Tage vor Reisebeginn bei Costa eingehen, können, sofern ihre Erfüllung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Bei einer Umbuchung des Abflugorts gelten für den neuen Flug die Preise und Konditionen des ursprünglichen Buchungstags; sollte der neue Flug aus einem nachträglich eingekauften Zusatzkontingent stammen, gilt abweichend hiervon der für dieses Kontingent festgesetzte Preis. Die Umbuchung auf den Tarif einer anderen Vertriebsmarke ist nicht möglich.

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Samples: www.vacationatsea.de