Umfang der Anlegerentschädigung. Nach österreichischem Recht sind Wertpapiere den Anlegern von der depotführenden Bank zurückzugeben. Geldforderungen aus der Anlegerentschädigung sind sowohl bei natürlichen Personen als auch bei nicht natürlichen Personen mit höchstens 20.000 EUR gesichert. Forderungen von nicht natürlichen Per- sonen sind jedoch mit 90 % der Forderung aus Wertpapierge- schäften pro Anleger begrenzt.