Umfassender Software-Support Musterklauseln

Umfassender Software-Support. Lenovo wird sich in einem angemessenen Umfang bemühen, Probleme, mit denen Sie sich an uns wenden, zu lösen. Lenovo kann jedoch keine Verantwortung für die Bereitstellung von Lösungen übernehmen, die entweder nicht verfügbar oder außerhalb der vernünftigen Kenntnis von Lenovo sind. Dies gilt insbesondere, wenn Ihr Problem sich auf eine Software bezieht, die nicht von der Marke Lenovo ist. Lenovo übernimmt keinerlei Haftung für die Nichterbringung von Support-Leistungen für Software, die nicht von der Marke Lenovo ist. a) Vorinstallierte Anwendungen, für die Lenovo grundlegenden Support bietet, einschließlich grundlegender Fragen zur Bedienung sowie Fragen zur Definition von Eigenschaften (i) Windows® OS (ii) Lenovo™ SHAREit (iii) Lenovo OneKey™ Recovery (iv) Lenovo REACHit (v) Lenovo Companion (vi) Lenovo Solution center (vii) Lenovo Utility (viii) Lenovo APP Explorer (ix) Lenovo Photo Master (x) Lenovo WRITEit (Pen) (xi) Lenovo Onekey Recovery
Umfassender Software-Support. Lenovo unternimmt angemessene Anstrengungen, um Probleme, mit denen Sie sich an uns wenden, zu lösen. Allerdings kann Lenovo keine Verantwortung für die Bereitstellung von Lösungen übernehmen, die entweder nicht verfügbar sind oder sich außerhalb der zumutbaren Kenntnis von Lenovo befinden. Dies gilt insbesondere, wenn sich Ihr Problem auf einen Fehler in Software bezieht, die nicht von der Marke Lenovo stammt. Lenovo übernimmt keinerlei Haftung für die Nichterbringung von Support-Leistungen bei Software, die nicht von der Marke Lenovo ist. a) Vorinstallierte Anwendungen, für die Lenovo grundlegende Unterstützung bietet, einschließlich grundlegender Fragen zur Anleitung und Fragen zur Funktionsdefinition (i) Windows® OS (ii) Lenovo™ SHAREit (iii) Lenovo OneKey™ Recovery (iv) Lenovo REACHit (v) Lenovo Companion (vi) Lenovo Solution Center (vii) Lenovo Utility (viii) Lenovo APP Explorer (ix) Lenovo Photo Master (x) Lenovo WRITEit (Stift) (xi) Lenovo OneKey Recovery b) Drittanbieter-Software, für die Lenovo grundlegende Unterstützung bietet, einschließlich grundlegender Fragen zur Anleitung und Fragen zur Funktionsdefinition (falls eine Lizenz verfügbar ist) (i) Adobe® Acrobat® Standard (ii) Power DVD / Power 2 GO (iii) Dropbox (nur Grundlagen) (iv) McAfee Live Safe (v) MS Office (vi) Norton Anti-Virus (vii) Norton – Internet Security (viii) Skype (ix) Intel 3D real sense (falls von Lenovo vorgeladen) (x) MS Office 365
Umfassender Software-Support. Lenovo wird sich in einem angemessenen Umfang bemühen, Probleme, mit denen Sie sich an uns wenden, zu lösen. Lenovo kann jedoch keine Verantwortung für die Bereitstellung von Lösungen übernehmen, die entweder nicht verfügbar oder außerhalb der vernünftigen Kenntnis von Lenovo sind. Dies gilt insbesondere, wenn Ihr Problem sich auf eine Software bezieht, die nicht von der Marke Lenovo ist. Lenovo übernimmt keinerlei Haftung für die Nichterbringung von Support-Leistungen für Software, die nicht von der Marke Lenovo ist. a) Vorinstallierte Anwendungen, für die Lenovo grundlegenden Support bietet, einschließlich grundlegender Fragen zur Bedienung sowie Fragen zur Definition von Eigenschaften (i) Windows® OS

Related to Umfassender Software-Support

  • Software Ist Gegenstand des Vertrages die Überlassung von Software, gilt folgendes: 11.1 Sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart ist, erhält der Kunde an den erworbenen Programmen ein einfaches Recht, die Software für eigene Zwecke zu nutzen. Der Kunde ist zur Weitergabe der vertragsgegenständlichen Software nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software für andere einzusetzen oder Dritten zur Datenverarbeitung zur Verfügung zu stellen, auch nicht durch Nutzung auf eigenen Rechnern des Kunden. 11.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen. 11.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu kopieren, Vervielfältigungsstücke zu verbreiten, die Software zu bearbeiten oder öffentlich zugänglich zu machen. Als Ausnahme zum Kopierverbot ist der Kunde berechtigt, eine Sicherungskopie zu fertigen. 11.4 Der Kunde führt schriftliche Aufzeichnungen über die von ihm erworbenen Lizenzen sowie deren Einsatz. Jede Änderung des Aufstellungsortes der Programme ist schriftlich festzuhalten. 11.5 Alle über vorstehende Rechtseinräumung hinausgehenden Rechte, seien es Urheberrechte, gewerbliche Schutze oder andere Rechte, stehen ausschließlich uns zu. 11.6 Enthält der dem Kunden überlassene Datenträger aus technischen Gründen Software, die von der dem Kunden gewährten Softwarelizenz nicht umfasst ist, darf diese Software nur aufgrund einer gesonderten Lizenz genutzt werden, die vom Kunden zu beschaffen ist. Die Software kann technische Mittel zur Verhinderung der Nutzung nicht lizenzierter Software aufweisen. 11.7 Der Kunde wird auf allen vollständigen und auf teilweisen Kopien der Software unsere Urheberrechtsvermerke und alle sonstigen Hinweise für gewerbliche Schutzrechte auf uns in der Weise anbringen bzw. belassen, wie sie in der Originalversion der Software festgelegt sind. 11.8 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellcodes. 11.9 Wir liefern die vertragsgegenständlichen Programme durch Übergabe des Programmdatenträgers. Wünscht der Kunde die Installation durch uns, ist dies eine Zusatzleistung, die durch Zusatzauftrag als Dienstleistung in Auftrag gegeben werden kann. Das gilt auch für die Einweisung in das Programm. Eine solche wird durch uns gegen gesonderten Auftrag und gesonderte Vergütung nach Aufwand entsprechend dem jeweils gültigen Stundensatz gemäß unseren jeweils gültigen Preislisten zuzüglich Reisekosten und Spesen erbracht. 11.10 ist Gegenstand unserer Leistung die Lieferung von fremder Software, ist der Kunde verpflichtet, sich über die Lizenzbestimmungen des Herstellers zu informieren und diese zu beachten. 11.11 Dokumentationen, insbesondere von Fremdanbietern, werden in der Weise ausgeliefert, wie sie vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden. Das kann auch eine Auslieferung in einer Fremdsprache bedeuten. Wir sind nicht verpflichtet, Dokumentationen über Programme von Fremdherstellern in die deutsche Sprache zu übersetzen.

  • Softwarenutzung Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Lieferers zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.

  • Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

  • Frist und Form für die Ausübung der Rechte des Versicherers Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Dabei hat er die Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt. Zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

  • Elektronische Kommunikation Durch die Nutzung dieser Website oder die Kommunikation mit uns auf elektronischem Wege erklärst du dich damit einverstanden und erkennst an, dass wir auf unserer Website elektronisch mit dir kommunizieren oder dir eine E-Mail senden können, und stimmst zu, dass alle Vereinbarungen, Mitteilungen, Offenlegungen und sonstigen Mitteilungen, die wir dir elektronisch zusenden, alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Beinhaltet zudem, aber nicht auf die Anforderung beschränkt, dass solche Mitteilungen schriftlich erfolgen sollten.

  • Service Level Agreement Das folgende Verfügbarkeits-Service-Level-Agreement („SLA“) wird von IBM, so wie im Berechtigungsnachweis angegeben, für den Cloud-Service bereitgestellt. Das SLA stellt keine Gewährleistung dar. Es wird nur Kunden zur Verfügung gestellt und gilt ausschließlich für Produktionsumgebungen.

  • Wie lange speichern wir Ihre Daten? Wir bewahren Ihre Daten für die Zeit auf, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen gemacht werden können (gesetzliche Ver- jährungsfrist von drei bis zu 30 Jahren). Zudem speichern wir Ihre Daten, soweit wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, z. B. nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, der Abgabenordnung oder des Geldwäschegesetzes. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahre.

  • Hardware Der Anbieter wird im Rahmen einer Überwachung und Untersuchung auf Abruf die im Leistungsschein aufgeführten Leistungen erbringen, die die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft der Hardware des Kunden unterstützen. Er unterstützt diesen ferner bei der Beseitigung gemeldeter Störungen oder Ausfälle sowie allgemeinen Instandhaltungsarbeiten; Ziffer 5.1.1 und 5.1.2 gelten entsprechend.

  • Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • Konzentrationsrisiko Erfolgt eine Konzentration der Anlage in bestimmte Vermögensgegenstände oder Märkte, dann ist der Fonds von der Entwicklung dieser Vermögensgegenstände oder Märkte besonders stark abhängig.