UMFELDPRÜFUNG ABWÄRMEQUELLEN Musterklauseln

UMFELDPRÜFUNG ABWÄRMEQUELLEN. Im Vorfeld wurde das Umfeld des Gesamtquartiers auf mögliche Wärmequellen geprüft. Dazu gehören industrielle Abwärme, Wärme aus Abwasser oder auch Oberflächengewässern. Im unmittelbaren Umfeld (bis 200 m Entfernung) sind lediglich einzelne Gewerbebetriebe ansässig, welche aufgrund fehlender Hochtemperatur-Prozesse keine signifikanten Abwärmepotentiale aufweisen. Gleiches gilt auch für das nahe Umfeld im Radius von 1.000 m. Größere Betriebe im Stadtgebiet von Rodgau gehören vornehmlich zur Logistikbranche ohne energieintensive Produktionsprozesse. In geringen Umfang ist niedergrädige Abwärme bei einem Temperaturniveau unter 60 °C zu erwarten, jedoch nicht in relevanten Größenordnungen. Damit kann letztendlich festgestellt werden, dass es im Umfeld des Quartiers aktuell keine nutzbaren industriellen Abwärmequellen gibt. Für die wirtschaftliche Nutzung von Abwasserwärme wird eine dauerhafte Durchflussmenge von ca. 8 l/s als grober Richtwert angenommen. Für die konkrete Nutzung im kleineren Umfang wurden insgesamt 3 potentielle Entnahmestellen identifiziert. Zum einen ist dies der Schmutzwasserkanal Xxxxxx-Xxxxxx- Straße, DN 300 mit einer erwarteten Durchflussmenge von ca. 10 l/s. Ebenso kann der Mischwasserkanal Xxxxxx-Xxxxxx-Straße, DN 1300 in Betracht gezogen werden, insbesondere da über diese Achse das Baugebiet Rodgau-West voraussichtlich erschlossen wird. Ein weiteres Potential bietet der Mischwasserkanal Eisenbahnstraße, DN 1300 für den Südbereich des Quartiers. In Summe ist das Abwärmepotential jedoch auf ca. 300 kW begrenzt und kann damit nur als Ergänzung fungieren. Die Rodau als fließendes Oberflächengewässer in unmittelbarer Nähe zum Quartier bietet ein zu geringes Mengenpotential aufgrund der geringen transportierten Wassermengen für die Energieerzeugung. In weiterer Umgebung bietet jedoch der Rodgauer See eine Möglichkeit zur Wärmeerzeugung für ein Neubauquartier. Die konkreten Mengen sind in einer Variante für eine zentrale Wärmeversorgung zu betrachten und zu bemessen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

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  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.