Common use of Umladung Clause in Contracts

Umladung. Die Garantie gilt auch während Standzeiten der Fahrzeuge in Erwartung des Weiterversands der Waren infolge eines transportinhärenten Ereignisses, das sich jedoch der Einflussnahme durch den Versicherungsnehmer entzieht. Falls infolge eines Unfalls oder einer Panne während des Transports eins der dem Versicherungsnehmer gehörenden Fahrzeuge durch ein anderes ersetzt werden muss, das einem Dritten gehört, so gilt die Garantie weiterhin für die auf oder in das Ersatzfahrzeug geladenen Waren bis an das Ziel der Fahrt, ohne dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, dies der Gesellschaft im Voraus zu melden. Jede sonstige Umladung, die vor Erreichen des endgültigen Zielorts der Fahrt erfolgt, zieht die automatische Aussetzung der Garantie nach sich, wobei es dem Versicherungsnehmer obliegt, im Schadensfall den förmlichen Nachweis zu erbringen, dass die Sachschäden einzig auf den Transport zurückzuführen sind.

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