Umstellung auf elektronische Netznutzungsabrechnung. Zur Sicherstellung der Echtheit der Herkunft sowie der Unversehrtheit des Inhalts bei elektronisch übermittelten Rechnungen wird der Abschluss einer EDI-Vereinbarung als Grundlage unverzichtbar. Bei Umstellung auf die elektronische Netznutzungsabrechnung wird eine Schlussrechnung für die vom Lieferanten versorgten Entnahmestellen notwendig. Korrekturen, die den Zeitpunkt vor der Umstellung betreffen, erfolgen ausschließlich in Papierform. Eine Auszahlung von Guthaben erfolgt ausschließlich für den Zeitraum vor der Umstellung auf die elektronische Netznutzungsabrechnung. Im Falle von Guthaben, die den Zeitpunkt nach der Umstellung betreffen, wird eine Verrechnung vorgenommen.
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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas, Netznutzungsvertrag, Netznutzungsvertrag
Umstellung auf elektronische Netznutzungsabrechnung. Zur Sicherstellung der Echtheit der Herkunft sowie der Unversehrtheit des Inhalts bei elektronisch übermittelten Rechnungen wird der Abschluss einer EDI-Vereinbarung als Grundlage unverzichtbarunverzicht- bar. Bei Umstellung auf die elektronische Netznutzungsabrechnung wird eine Schlussrechnung für die vom Lieferanten versorgten Entnahmestellen notwendig. Korrekturen, die den Zeitpunkt vor der Umstellung betreffen, erfolgen ausschließlich in Papierform. Eine Auszahlung von Guthaben erfolgt er- folgt ausschließlich für den Zeitraum vor der Umstellung auf die elektronische NetznutzungsabrechnungNetznutzungsab- rechnung. Im Falle von Guthaben, die den Zeitpunkt nach der Umstellung betreffen, wird eine Verrechnung vorgenommen.
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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas, Lieferantenrahmenvertrag Gas, Lieferantenrahmenvertrag Gas