Common use of Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung Clause in Contracts

Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung. Anstelle einer Kündigung nach Nr. 1 können Sie zum dort genannten Termin auch in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) verlangen, ganz oder teilweise von der Beitrags- zahlungspflicht befreit zu werden. In diesem Fall setzen wir die Versicherungssumme ganz oder teilweise auf eine beitragsfreie Summe herab, die nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik für den Schluss der laufen- den Versicherungsperiode errechnet wird. Der aus Ihrer Versicherung für die Bildung der beitrags- freien Summe zur Verfügung stehende Betrag mindert sich um einen Abzug gemäß § 165 Abs. 2 in Verbindung mit § 169 Abs. 5 VVG sowie um rückständige Beiträge. Der Abzug beträgt 80 % des Deckungskapitals. Mit diesem Abzug wird die Veränderung der Risikolage des verblei- benden Versichertenbestandes ausgeglichen; zudem wird damit ein Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital vorgenommen. Weitere Erläuterungen sowie versiche- rungsmathematische Hinweise zum Abzug finden Sie im Anhang zu den Versicherungsbedingungen. Ist in Ihre Versicherung eine Berufsunfähigkeits-Zusatzver- sicherung mit Berufsunfähigkeitsrente eingeschlossen, wird nach diesem Verfahren eine beitragsfreie Leistung aus der Hauptversicherung und eine beitragsfreie Berufs- unfähigkeitsrente finanziert. Dabei bleibt das Verhältnis zwischen der Leistung aus der Hauptversicherung und Berufsunfähigkeitsrente unverändert.

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Samples: Risikolebensversicherung, Risikolebensversicherung

Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung. Anstelle einer Kündigung nach Nr. Absatz 1 können Sie zum unter Beachtung der dort genannten Termin auch in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) Termine und Fristen verlangen, ganz oder teilweise von der Beitrags- zahlungspflicht Beitragszahlungspflicht befreit zu werdenwer- den. In diesem Fall setzen wir die Versicherungssumme ganz oder teilweise auf eine beitragsfreie Summe herab, die nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik für den Schluss der laufen- den Versicherungsperiode errechnet wird. Der Sofern aus Ihrer Versicherung für die Bildung der beitrags- freien Summe Leistung Kapital zur Verfügung stehende Betrag mindert sich steht, ziehen wir davon evtl. rückständige Beiträge ab und vermindern es um einen Abzug Stornoabzug in Höhe von 8 % der vereinbarten, jährlichen Rente. Verbleibt ein Restbetrag, bilden wir daraus nach den aner- kannten Regeln der Versicherungsmathematik eine bei- tragsfreie Rente, sofern der Mindestbetrag gemäß Absatz 5 erreicht wird. Abweichend von § 1 Abs. 3 Buchst. a bleibt die beitragsfreie Rente beim Tarif SBUJ konstant; entspre- chend entfallen die Anpassungen gemäß § 165 1 Abs. 2 in Verbindung mit § 169 Abs3 Buchst. 5 VVG sowie um rückständige Beiträge. Der Abzug beträgt 80 % des Deckungskapitals. b. Mit diesem dem Abzug wird die Veränderung der Risikolage des verblei- benden Versichertenbestandes verbleibenden Versicherungsbestandes ausgeglichen; zudem wird damit ein Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital vorgenommen. Weitere Erläuterungen sowie versiche- rungsmathematische Hinweise zum Sofern Sie uns nachweisen, dass die dem Abzug finden Sie im Anhang zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem Fall entweder dem Grunde nach nicht zutreffen oder der Abzug wesentlich niedriger zu den Versicherungsbedingungenbeziffern ist, entfällt bzw. Ist in Ihre Versicherung eine Berufsunfähigkeits-Zusatzver- sicherung mit Berufsunfähigkeitsrente eingeschlossen, wird nach diesem Verfahren eine beitragsfreie Leistung aus vermindert sich der Hauptversicherung und eine beitragsfreie Berufs- unfähigkeitsrente finanziert. Dabei bleibt das Verhältnis zwischen der Leistung aus der Hauptversicherung und Berufsunfähigkeitsrente unverändertAbzug.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Selbstständige Berufsunfähigkeits Versicherung

Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung. Anstelle einer Kündigung nach Nr. 1 können Sie zum dort genannten Termin auch in Textform (z. z.B. Papierform, E-Mail) verlangen, ganz oder teilweise von der Beitrags- zahlungspflicht befreit zu werden. In diesem Fall setzen wir die Versicherungssumme Berufsunfähigkeitsrente ganz oder teilweise auf eine beitragsfreie Summe Rente herab, die nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik für den Schluss der laufen- den laufenden Versicherungsperiode errechnet wird. Der aus Ihrer Versicherung für die Bildung der beitrags- freien Summe beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente zur Verfügung stehende Betrag mindert sich um einen Abzug gemäß § 165 Abs. 2 in Verbindung mit § 169 Abs. 5 VVG sowie um rückständige Beiträge. Der Abzug beträgt 80 70 % des Deckungskapitals. Mit diesem Abzug wird die Veränderung der Risikolage des verblei- benden Versichertenbestandes verbleibenden Versicherungsbestandes ausgeglichen; zudem wird damit ein Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital vorgenommen. Weitere Erläuterungen sowie versiche- rungsmathematische versicherungsmathematische Hinweise zum Abzug finden Sie im Anhang zu den Versicherungsbedingungen. Ist in Ihre Versicherung eine Berufsunfähigkeits-Zusatzver- sicherung mit Berufsunfähigkeitsrente eingeschlossendie versicherte Person zum Zeitpunkt der Beitrags- freistellung berufsunfähig, wird nach diesem Verfahren eine beitragsfreie Leistung aus der Hauptversicherung und eine beitragsfreie Berufs- unfähigkeitsrente finanziert. Dabei bleibt das Verhältnis zwischen der Leistung aus der Hauptversicherung und Berufsunfähigkeitsrente unverändertbleiben Ansprüche auf Grund bereits vor Beitragsfreistellung eingetretener Berufsun- fähigkeit unberührt.

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Samples: Berufsunfähigkeitsversicherung

Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung. Anstelle einer Kündigung nach Nr. 1 können Sie zum dort genannten Termin auch in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) verlangen, ganz oder teilweise von der Beitrags- zahlungspflicht befreit zu werden. In diesem Fall setzen wir die Versicherungssumme Berufsunfähigkeitsrente ganz oder teilweise auf eine beitragsfreie Summe Rente herab, die nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik für den Schluss der laufen- den laufenden Versicherungsperiode errechnet wird. Der aus Ihrer Versicherung für die Bildung der beitrags- freien Summe beitragsfrei- en Berufsunfähigkeitsrente zur Verfügung stehende Betrag mindert sich um einen Abzug gemäß § 165 Abs. 2 in Verbindung mit § 169 Abs. 5 VVG sowie um rückständige Beiträge. Der Abzug beträgt 80 70 % des Deckungskapitals. Mit diesem Abzug wird die Veränderung der Risikolage des verblei- benden Versichertenbestandes verbleibenden Versicherungsbestandes ausgeglichen; zudem wird damit ein Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital vorgenommen. Weitere Erläuterungen sowie versiche- rungsmathematische versicherungsmathematische Hinweise zum Abzug finden Sie im Anhang zu den Versicherungsbedingungen. Ist in Ihre Versicherung eine Berufsunfähigkeits-Zusatzver- sicherung mit Berufsunfähigkeitsrente eingeschlossendie versicherte Person zum Zeitpunkt der Beitrags- freistellung berufsunfähig, wird nach diesem Verfahren eine beitragsfreie Leistung aus der Hauptversicherung und eine beitragsfreie Berufs- unfähigkeitsrente finanziert. Dabei bleibt das Verhältnis zwischen der Leistung aus der Hauptversicherung und Berufsunfähigkeitsrente unverändertbleiben Ansprüche auf Grund bereits vor Beitragsfreistellung eingetretener Berufsun- fähigkeit unberührt.

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Samples: Berufsunfähigkeitsversicherung

Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung. Anstelle einer Kündigung nach Nr. 1 können Sie zum dort genannten Termin auch in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) verlangen, ganz oder teilweise von der Beitrags- zahlungspflicht Beitragszahlungspflicht befreit zu werden. In diesem Fall setzen wir die Versicherungssumme ganz oder teilweise auf eine beitragsfreie Summe herab, die nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik für den Schluss der laufen- den laufenden Versicherungsperiode errechnet wird. Der aus Ihrer Versicherung für die Bildung der beitrags- freien beitragsfrei- en Summe zur Verfügung stehende Betrag mindert sich um einen Abzug gemäß § 165 173 Abs. 2 VersVG in Verbindung Verbin- dung mit § 169 176 Abs. 5 VVG VersVG sowie um rückständige Beiträge. Der Abzug beträgt 80 % des Deckungskapitals. Mit diesem Abzug wird die Veränderung der Risikolage des verblei- benden verbleibenden Versichertenbestandes ausgeglichen; zudem wird damit ein Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital vorgenommen. Weitere Erläuterungen sowie versiche- rungsmathematische versicherungsmathematische Hinweise zum Abzug finden Sie im Anhang zu den Versicherungsbedingungen. Ist in Ihre Versicherung eine Berufsunfähigkeits-Zusatzver- sicherung mit Berufsunfähigkeitsrente eingeschlossen, wird nach diesem Verfahren eine beitragsfreie Leistung aus der Hauptversicherung und eine beitragsfreie Berufs- unfähigkeitsrente finanziert. Dabei bleibt das Verhältnis zwischen der Leistung aus der Hauptversicherung und Berufsunfähigkeitsrente unverändert.

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Samples: Risikolebensversicherung

Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung. Anstelle einer Kündigung nach Nr. 1 können Sie zum dort genannten Termin auch in Textform (z. B. Papierform, E-Mail) verlangen, ganz oder teilweise von der Beitrags- zahlungspflicht Beitragszahlungspflicht befreit zu werden. In diesem Fall setzen wir die Versicherungssumme ganz oder teilweise auf eine beitragsfreie Summe herab, die nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik für den Schluss der laufen- den laufenden Versicherungsperiode errechnet wird. Der aus Ihrer Versicherung für die Bildung der beitrags- freien beitragsfreien Summe zur Verfügung stehende Betrag mindert sich um einen ei- nen Abzug gemäß § 165 173 Abs. 2 VersVG in Verbindung mit § 169 176 Abs. 5 VVG VersVG sowie um rückständige Beiträge. Der Abzug beträgt 80 % des Deckungskapitals. Mit diesem Abzug wird die Veränderung der Risikolage des verblei- benden Versichertenbestandes verbleibenden Versi- chertenbestandes ausgeglichen; zudem wird damit ein Ausgleich Aus- gleich für kollektiv gestelltes Risikokapital vorgenommen. Weitere Erläuterungen sowie versiche- rungsmathematische versicherungsmathematische Hinweise zum Abzug finden Sie im Anhang zu den VersicherungsbedingungenVersiche- rungsbedingungen. Ist in Ihre Versicherung eine Berufsunfähigkeits-Zusatzver- sicherung Zusatzversi- cherung mit Berufsunfähigkeitsrente eingeschlossen, wird nach diesem Verfahren eine beitragsfreie Leistung aus der Hauptversicherung und eine beitragsfreie Berufs- unfähigkeitsrente Berufsunfähig- keitsrente finanziert. Dabei bleibt das Verhältnis zwischen der Leistung aus der Hauptversicherung und Berufsunfähigkeitsrente Berufsunfähigkeits- rente unverändert.

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Samples: Risikolebensversicherung