Common use of Unfälle, Diebstahl und Anzeigepflicht Clause in Contracts

Unfälle, Diebstahl und Anzeigepflicht. Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigen Schäden ist der Kunde immer dann ver- pflichtet, die Polizei zu rufen, wenn an dem Ereignis ein Dritter als Geschädigter oder möglicher (Mit- )Xxxxxxxxxxx beteiligt ist oder fremdes Eigentum, außer dem Carsharing-Fahrzeug, zu Schaden kam. Bei Schadensereignissen mit Drittbeteiligung darf der Kunde kein Schuldbekenntnis, keine Haftungsüber- nahme oder vergleichbare Erklärung abgeben, welche „tim“ bindet. Der Kunde ist verpflichtet, unverzüg- lich „tim“ telefonisch über Schadensereignisse zu informieren „tim“ nachfolgend über alle Einzelheiten schriftlich in allen Punkten sorgfältig und vollständig zu unterrichten. Ein Schaden, ohne dass der Kunde bzw. die fahrberechtigte Person hierbei verletzt wurde, ist innerhalb von sieben Tagen nach Schadenser- eignis schriftlich (Unfall / Versicherung Protokoll) zu melden. Geht innerhalb dieser Frist keine schriftliche Meldung beim Anbieter des Mietwagens bzw. bei „tim“ ein, so kann „tim“ dem Kunden den daraus entstan- denen Mehraufwand in Rechnung stellen. Kann ein Unfall von der Versicherung nicht reguliert werden, weil der Kunde die Auskunft verweigert, so behält sich der Anbieter des Mietwagens bzw. „tim“ vor, dem Kunden alle unfallbedingten Kosten für Schäden an Personen, Gegenständen und Fahrzeugen zu verrech- nen. Der Kunde darf sich nach dem Unfall (unabhängig von seinem Verschulden) erst vom Unfallort ent- fernen, wenn die polizeiliche Aufnahme abgeschlossen ist und die Sicherstellung des Fahrzeuges nach Rücksprache mit dem Kundenservice gewährleistet ist. Verantwortlicher für die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung ist „tim“.

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Samples: www.premstaetten.gv.at, www.tim-oesterreich.at

Unfälle, Diebstahl und Anzeigepflicht. Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigen Schäden ist der Kunde immer dann ver- pflichtet, KUNDE verpflichtet die Polizei zu rufen, wenn an dem am Ereignis ein Dritter als Geschädigter oder möglicher (Mit- )Xxxxxxxxxxx Mit-)Verursacher beteiligt ist oder fremdes Eigentum, außer Eigentum (ausser dem Carsharing-Fahrzeug, Mietwagen) zu Schaden kam. Bei Schadensereignissen Schadenereignissen mit Drittbeteiligung darf der Kunde kein SchuldbekenntnisKUNDE keine Schuldanerkennung, keine Haftungsüber- nahme Haftungsübernahme oder vergleichbare Erklärung abgeben, welche „tim“ bindet. Der Kunde Er ist verpflichtet, unverzüg- lich „tim“ den Anbieter unverzüglich telefonisch über Schadensereignisse zu informieren „tim“ und nachfolgend schriftlich über alle Einzelheiten schriftlich in allen Punkten sorgfältig und vollständig zu unterrichteninformieren. Ein SchadenEreignet sich der Schaden im Inland, ohne dass der Kunde KUNDE bzw. die fahrberechtigte Person hierbei verletzt wurde, ist hat die Mitteilung spätestens sieben Tage, ansonsten innerhalb von sieben 14 Tagen nach Schadenser- eignis schriftlich (Unfall / Versicherung Protokoll) dem Schadenereignis zu meldenerfolgen. Geht innerhalb dieser Frist keine schriftliche Meldung Schadenmeldung beim Anbieter des Mietwagens bzw. bei „tim“ ein, so kann „tim“ dem Kunden den er die daraus entstan- denen Mehraufwand entstehenden Mehraufwände in Rechnung stellen. Kann ein Unfall von der Versicherung vom Versicherer nicht reguliert werden, weil der Kunde KUNDE die Auskunft verweigert, so behält sich der Anbieter des Mietwagens bzw. „tim“ vor, dem Kunden ihm alle unfallbedingten Kosten für Schäden an Personen, Gegenständen und Fahrzeugen zu verrech- nenbelasten. Der Kunde Anbieter kann zudem für den mit der Schadensabwicklung verbundenen Aufwand bei einem vom KUNDEN teilweise oder gänzlich verschuldeten Unfall eine Aufwandspauschale gemäss aktueller Gebührenliste berechnen, soweit der KUNDE nicht nachweist, dass ihm kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der KUNDE darf sich nach dem einem Unfall (unabhängig von seinem vom Verschulden) erst vom Unfallort ent- fernenentfernen, wenn die polizeiliche Aufnahme abgeschlossen ist und die Sicherstellung des Fahrzeuges nach Rücksprache mit dem Kundenservice gewährleistet ist. Verantwortlicher für die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung ist „tim“werden konnte.

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Samples: www.share-birrer.ch

Unfälle, Diebstahl und Anzeigepflicht. Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigen Schäden ist sind die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und der Kunde ist insbesondere immer dann ver- pflichtetverpflichtet, die Polizei zu rufen, wenn an dem Ereignis ein Dritter als Geschädigter oder möglicher (Mit- )Xxxxxxxxxxx Mit-)Verursacher beteiligt ist oder fremdes Eigentum, außer dem Carsharing-Fahrzeug, Eigentum zu Schaden kam. Bei Schadensereignissen mit Drittbeteiligung darf der Kunde kein Schuldbekenntnis, keine Haftungsüber- nahme oder vergleichbare Erklärung abgeben, welche „tim“ tim bindet. Der Kunde ist verpflichtet, unverzüg- lich „tim“ tim unverzüglich telefonisch über Schadensereignisse zu informieren „tim“ und nachfolgend über alle Einzelheiten schriftlich in allen Punkten sorgfältig und vollständig zu unterrichten. Ein Schaden, ohne dass der Kunde bzw. die fahrberechtigte Person hierbei verletzt wurde, ist innerhalb von sieben Tagen nach Schadenser- eignis Schadensereignis schriftlich (Unfall / Versicherung ProtokollUnfall-/Versi- cherungsprotokoll) zu melden. Geht innerhalb dieser Frist keine schriftliche Meldung beim Anbieter des Mietwagens bzw. bei „tim“ tim ein, so kann „tim“ dem Kunden den der daraus entstan- denen entstandene Mehraufwand in Rechnung stellengestellt werden. Kann ein Unfall von der Versicherung Versiche- rung nicht reguliert werden, weil der Kunde die Auskunft verweigert, so behält sich der Anbieter des Mietwagens bzw. „tim“ tim vor, dem Kunden alle unfallbedingten Kosten für Schäden an Personen, Gegenständen und Fahrzeugen zu verrech- nenverrechnen. Der Kunde darf sich nach dem Unfall (unabhängig von seinem Verschulden) erst vom Unfallort ent- fernenentfernen, wenn die polizeiliche poli- zeiliche Aufnahme abgeschlossen ist und die Sicherstellung des Fahrzeuges nach Rücksprache mit dem Kundenservice tim- Servicecenter gewährleistet ist. Verantwortlicher für Des Weiteren ist der Teilnehmer in jedem Schadensfall verpflichtet, tim um- gehend einen schriftlichen Unfallbericht zu übermitteln und das polizeiliche Aktenzeichen zu nennen. Die Bu- chung wird auch im Falle eines Unfalls erst nach ordnungsgemäßer Rückgabe beendet und die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung ist „tim“Nutzungsent- gelte werden entsprechend berechnet. Ist das Fahrzeug aufgrund des Unfalls nicht mehr fahrbereit oder ver- kehrstüchtig, endet die Buchung nach Absprache mit tim mit Übergabe des Fahrzeugs an das Abschleppun- ternehmen.

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Samples: www.tim-oesterreich.at

Unfälle, Diebstahl und Anzeigepflicht. Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigen Schäden ist der Kunde immer dann ver- pflichtet, die Polizei zu rufen, wenn an dem Ereignis ein Dritter als Geschädigter oder möglicher (Mit- )Xxxxxxxxxxx beteiligt ist oder fremdes Eigentum, außer dem Carsharing-Fahrzeug, zu Schaden kam. Bei Schadensereignissen mit Drittbeteiligung darf der Kunde kein Schuldbekenntnis, keine Haftungsüber- nahme oder vergleichbare Erklärung abgeben, welche „tim“ bindet. Der Kunde ist verpflichtet, unverzüg- lich „tim“ telefonisch über Schadensereignisse zu informieren „tim“ nachfolgend über alle Einzelheiten schriftlich in allen Punkten sorgfältig und vollständig zu unterrichten. Ein Schaden, ohne dass der Kunde bzw. die fahrberechtigte Person hierbei verletzt wurde, ist innerhalb von sieben Tagen nach Schadenser- eignis schriftlich (Unfall / Versicherung Protokoll) zu melden. Geht innerhalb dieser Frist keine schriftliche Meldung beim Anbieter des Mietwagens bzw. bei „tim“ ein, so kann „tim“ dem Kunden den daraus entstan- denen entstandenen Mehraufwand in Rechnung stellen. Kann ein Unfall von der Versicherung nicht reguliert werden, weil der Kunde die Auskunft verweigertverwei- gert, so behält sich der Anbieter des Mietwagens bzw. „tim“ vor, dem Kunden alle unfallbedingten Kosten für Schäden an Personen, Gegenständen Gegen- ständen und Fahrzeugen zu verrech- nenverrechnen. Der Kunde darf sich nach dem Unfall (unabhängig von seinem Verschulden) erst vom Unfallort ent- fernenentfernen, wenn die polizeiliche Aufnahme abgeschlossen ist und die Sicherstellung Si- cherstellung des Fahrzeuges nach Rücksprache mit dem Kundenservice gewährleistet ist. Verantwortlicher für die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung ist „tim“.

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Samples: www.stattegg.eu

Unfälle, Diebstahl und Anzeigepflicht. Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigen Schäden ist der Kunde der/die Kund:in immer dann ver- pflichtetverpflichtet, die Polizei zu rufen, wenn an dem Ereignis ein Dritter als Geschädigter oder möglicher (Mit- )Xxxxxxxxxxx Mit-)Verursacher beteiligt ist oder fremdes Eigentum, außer dem CarsharingSharing-Fahrzeug, zu Schaden kam. Bei Schadensereignissen mit Drittbeteiligung darf der Kunde der/die Kund:in kein Schuldbekenntnis, keine Haftungsüber- nahme Haftungs- übernahme oder vergleichbare Erklärung abgeben, welche „tim“ bindet. Der Kunde Der/die Kund:in ist verpflichtet, unverzüg- lich unverzüglich „tim“ telefonisch über Schadensereignisse zu informieren „tim“ nachfolgend über alle Einzelheiten Einzel- heiten schriftlich in allen Punkten sorgfältig und vollständig zu unterrichten. Ein Schaden, ohne dass der Kunde der/die Kund:in bzw. die fahrberechtigte Person hierbei verletzt wurde, ist innerhalb von sieben Tagen nach Schadenser- eignis Scha- densereignis schriftlich (Unfall / Versicherung Protokoll) zu melden. Geht innerhalb dieser Frist keine schriftliche Meldung beim Anbieter des Mietwagens bzw. bei „tim“ ein, so kann „tim“ dem Kunden dem/der Kund:in den daraus entstan- denen entstandenen Mehraufwand in Rechnung stellen. Kann ein KFZ-Unfall im Rahmen von Carsharing von der Versicherung nicht reguliert werden, weil der Kunde der/die Kund:in die Auskunft verweigert, so behält sich der Anbieter des Mietwagens bzw. „tim“ vor, dem Kunden dem/der Kund:in alle unfallbedingten un- fallbedingten Kosten für Schäden an Personen, Gegenständen und Fahrzeugen zu verrech- nenverrechnen. Der Kunde Der/die Kund:in darf sich nach dem Unfall (unabhängig von seinem Verschulden) erst vom Unfallort ent- fernenentfernen, wenn die polizeiliche Aufnahme abgeschlossen ist und die Sicherstellung des Fahrzeuges nach Rücksprache mit dem Kundenservice Kund:innenservice gewährleistet ist. Verantwortlicher für die Einhaltung der DatenschutzWeiters sind alle Mängel (z.B. auch kleine Mängel wie Reifen- schaden, Felgenschaden, Lackschäden oder Gangschaltungsdefekte bei Rädern) dem tim-Grundverordnung ist „tim“Serviceteam un- verzüglich, spätestens jedoch bei Rückgabe des Fahrzeugs zu melden.

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Samples: www.hartbeigraz.at