Common use of Unterbrechung der Versorgung, § 19 StromGVV Clause in Contracts

Unterbrechung der Versorgung, § 19 StromGVV. 8.1 Die Kosten aufgrund der berechtigten Unterbrechung der Grundversorgung sowie der Wiederherstellung der Grundversorgung sind vom Kunden zu ersetzen. Die entstehen- den Kosten werden dem Kunden pauschal gemäß Preisblatt (Anlage 1) in Rechnung gestellt. Der Kunde hat das Recht, nachzuweisen, dass die Kosten überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger sind, als es die Pauschale ausweist.

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Unterbrechung der Versorgung, § 19 StromGVV. 8.1 7.1 Die Kosten aufgrund der berechtigten Unterbrechung der Grundversorgung sowie der Wiederherstellung Wiederher- stellung der Grundversorgung sind vom Kunden zu ersetzen. Die entstehen- den entstehenden Kosten werden dem Kunden pauschal gemäß Preisblatt (Anlage 1) in Rechnung gestellt. Der Kunde hat das Recht, Recht nachzuweisen, dass die Kosten überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger sind, als es die Pauschale ausweistaus- weist.

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Samples: www.stadtwerke-marburg.de

Unterbrechung der Versorgung, § 19 StromGVV. 8.1 a. Die Kosten aufgrund der berechtigten Unterbrechung der Grundversorgung sowie der Wiederherstellung der Grundversorgung sind vom Kunden zu ersetzen. Die entstehen- den entstehenden Kosten werden dem Kunden pauschal gemäß Preisblatt (Anlage 1) in Rechnung gestellt. Der Kunde hat das Recht, nachzuweisen, dass die Kosten überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger sind, als es die Pauschale ausweist.

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Unterbrechung der Versorgung, § 19 StromGVV. 8.1 7.1 Die Kosten aufgrund der berechtigten Unterbrechung der Grundversorgung sowie der Wiederherstellung der Grundversorgung sind vom Kunden zu ersetzen. Die entstehen- den entstehenden Kosten werden dem Kunden pauschal gemäß Preisblatt (Anlage 1) in Rechnung gestellt. Der Kunde hat das RechtDies gilt nicht für Außensperrungen, nachzuweisen, dass die Kosten überhaupt einer solchen Sperrung werden nach tatsächlichen Aufwand in Rechnung gestellt. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein und darf den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigen. Dem Kunden ist zudem der Nachweis gestattet, solche Kosten seien nicht entstanden oder wesentlich niedriger sind, geringer als es die Pauschale ausweistHöhe der Pauschale.

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