Unterbrechung des Netzanschlusses und der Anschlussnutzung aufgrund verhaltensbedingter Um- stände. 11.1. Der Netzbetreiber ist berechtigt, den Netzanschluss und die Anschlussnutzung ohne vorherige Androhung zu unterbrechen und, soweit dazu erforderlich, die Gasanlage vom Netz zu trennen, wenn der Anschlussnehmer oder der Anschlussnutzer diesen Be- dingungen einschließlich der zugrunde liegenden Verträge oder einer sonstigen gegenüber dem Netzbetreiber bestehenden Ver- pflichtung zuwiderhandelt und die Unterbrechung und ggf. Trennung erforderlich ist,
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Samples: netze.stadtwerke-schwedt.de, www.enwg-veroeffentlichungen.de, www.stadtwerke-schwentinental.de
Unterbrechung des Netzanschlusses und der Anschlussnutzung aufgrund verhaltensbedingter Um- stände. 11.110.1. Der Netzbetreiber ist berechtigt, den Netzanschluss und die Anschlussnutzung ohne vorherige Androhung zu unterbrechen und, soweit dazu erforderlich, die Gasanlage vom Netz zu trennen, wenn der Anschlussnehmer Anschluss- nehmer oder der Anschlussnutzer diesen Be- dingungen Bedingungen einschließlich der zugrunde liegenden zugrundeliegenden Verträge oder einer sonstigen gegenüber dem Netzbetreiber bestehenden Ver- pflichtung Verpflichtung zuwiderhandelt und die Unterbrechung und ggf. Trennung erforderlich ist,
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Samples: Netzanschlussvertrag Gas, www.ulm-netze.de
Unterbrechung des Netzanschlusses und der Anschlussnutzung aufgrund verhaltensbedingter Um- stände. 11.1. Der Netzbetreiber ist berechtigt, den Netzanschluss und die Anschlussnutzung ohne vorherige Androhung zu unterbrechen und, soweit dazu erforderlich, die Gasanlage vom Netz zu trennen, wenn der Anschlussnehmer Anschluss- nehmer oder der Anschlussnutzer diesen Be- dingungen Bedingungen einschließlich der zugrunde liegenden Verträge oder einer sonstigen gegenüber dem Netzbetreiber bestehenden Ver- pflichtung Verpflichtung zuwiderhandelt und die Unterbrechung und ggf. Trennung erforderlich ist,
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Samples: www.eilenburger-stadtwerke.de
Unterbrechung des Netzanschlusses und der Anschlussnutzung aufgrund verhaltensbedingter Um- stände. 11.1. Der Netzbetreiber ist berechtigt, den Netzanschluss und die Anschlussnutzung ohne vorherige Androhung zu unterbrechen und, soweit dazu erforderlich, die Gasanlage vom Netz zu trennen, wenn der Anschlussnehmer oder der Anschlussnutzer diesen Be- dingungen einschließlich der zugrunde liegenden zugrundeliegenden Verträge oder einer sonstigen gegenüber dem Netzbetreiber bestehenden Ver- pflichtung zuwiderhandelt und die Unterbrechung und ggf. Trennung erforderlich ist,
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Samples: www.alliander-netz.de
Unterbrechung des Netzanschlusses und der Anschlussnutzung aufgrund verhaltensbedingter Um- stände. 11.1. Der Netzbetreiber ist berechtigt, den Netzanschluss und die Anschlussnutzung ohne vorherige Androhung zu unterbrechen und, soweit dazu erforderlich, die Gasanlage vom Netz zu trennen, wenn der Anschlussnehmer oder bzw. der Anschlussnutzer diesen Be- dingungen einschließlich der zugrunde liegenden Verträge oder einer sonstigen gegenüber dem Netzbetreiber bestehenden Ver- pflichtung zuwiderhandelt und die Unterbrechung und ggf. Trennung erforderlich ist,
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Samples: www.new-netz.de