Unterbrechungen der Energielieferung. 6.1 Wir sind berechtigt, die Energielieferung ohne vorherige Androhung durch den Netzbetrei- ber unterbrechen zu lassen, wenn Sie einer vertraglichen Verpflichtung in nicht unerheb- lichem Maße schuldhaft zuwiderhandeln und die Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von elektrischer Arbeit oder Erdgas unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern. 6.2 Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsver- pflichtung trotz Mahnung, sind wir berechtigt, die Energielieferung vier Wochen nach An- drohung unterbrechen zu lassen und den zuständigen Netzbetreiber mit der Unterbre- chung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhält- nis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder Sie darlegen, dass hinreichende Aus- sicht besteht, dass Sie Ihren Verpflichtungen nachkommen. Wir können mit der Mahnung zugleich die Unterbrechung der Energielieferung androhen, sofern dies nicht außer Ver- hältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht. Wegen Zahlungsverzugs dürfen wir eine Unterbrechung unter den in den Sätzen 1 bis 3 genannten Voraussetzungen nur durchfüh- ren lassen, wenn Sie nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100 Euro in Verzug sind. Bei der Berechnung der Höhe des Betrags nach Satz 4 bleiben diejenigen nicht titulierten Forderungen außer Betracht, die Sie form- und frist- gerecht sowie schlüssig begründet beanstandet haben. Ferner bleiben diejenigen Rück- stände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwischen uns und Ihnen noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preis- erhöhung von uns resultieren. Der Beginn der Unterbrechung wird Ihnen drei Werktage im Voraus angekündigt. 6.3 Wir haben die Energielieferung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre Unterbrechung entfallen sind und Sie die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belieferung beglichen haben. Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnet werden; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Ihr Verlangen ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen. Der Nachweis geringerer Kosten wird Ihnen gestattet.
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Samples: Energieliefervertrag, Energieliefervertrag
Unterbrechungen der Energielieferung. 6.1 Wir sind Die evm ist berechtigt, die Energielieferung ohne vorherige Androhung durch den Netzbetrei- ber Netzbe- treiber unterbrechen zu lassen, wenn Sie der Kunde einer vertraglichen Verpflichtung in nicht unerheb- lichem unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandeln zuwiderhandelt und die Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von elektrischer Arbeit oder Erdgas unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.
6.2 Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsver- pflichtung trotz Mahnung, sind wir ist die evm berechtigt, die Energielieferung vier Wochen nach An- drohung Androhung unterbrechen zu lassen und den zuständigen Netzbetreiber mit der Unterbre- chung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhält- nis Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder Sie darlegender Kunde darlegt, dass hinreichende Aus- sicht besteht, dass Sie Ihren er seinen Verpflichtungen nachkommennachkommt. Wir können Die evm kann mit der Mahnung zugleich die Unterbrechung der Energielieferung androhen, sofern dies nicht außer Ver- hältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht. Wegen Zahlungsverzugs dürfen wir darf die evm eine Unterbrechung unter den in den Sätzen 1 bis 3 genannten Voraussetzungen nur durchfüh- ren lassen, wenn Sie der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen Zahlungsverpflichtun- gen von mindestens 100 Euro in Verzug sindist. Bei der Berechnung der Höhe des Betrags nach Satz 4 bleiben diejenigen nicht titulierten Forderungen außer Betracht, die Sie der Kunde form- und frist- gerecht fristgerecht sowie schlüssig begründet beanstandet habenhat. Ferner bleiben diejenigen Rück- stände diejeni- gen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwischen uns der evm und Ihnen dem Kunden noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preis- erhöhung von uns ent- schiedenen Preiserhöhung der evm resultieren. Der Beginn der Unterbrechung wird Ihnen dem Kunden drei Werktage im Voraus angekündigt.
6.3 Wir haben Die evm hat die Energielieferung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe Grün- de für ihre Unterbrechung entfallen sind und Sie der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belieferung beglichen habenersetzt hat. Die Kosten können für strukturell vergleichbare vergleich- bare Fälle pauschal berechnet werden; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar nachvoll- ziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden erwarten- den Kosten nicht übersteigen. Auf Ihr Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen. Der Nachweis geringerer Kosten wird Ihnen gestattetist dem Kunden zu gestatten.
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Samples: Stromliefervertrag, Gas Supply Agreement