Unterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten in der Energieversorgung. Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Energieversorgung ist, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses oder einer Störung des Messstellenbetriebes handelt, SWD von der Leistungspflicht befreit. Satz 1 gilt nicht, soweit die Unterbrechung auf nicht berechtigten Maßnahmen von SWD gemäß Ziffer 12 beruht. SWD wird dem Kunden auf Verlangen unverzüglich über die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber bzw. den Messstellenbetreiber zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft geben, als sie SWD bekannt sind oder von SWD in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können.
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Samples: Energieliefervertrag, Energieliefervertrag, Energieliefervertrag
Unterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten in der Energieversorgung. Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Energieversorgung istEnergiever- sorgung sind, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich ein- schließlich des Netzanschlusses oder einer Störung des Messstellenbetriebes handelt, die SWD von der Leistungspflicht befreit. Satz 1 gilt nicht, soweit die Unterbrechung auf nicht berechtigten Maßnahmen von den SWD gemäß Ziffer 12 12. beruht. Die SWD wird werden dem Kunden auf Verlangen unverzüglich über die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber bzw. den Messstellenbetreiber Mess- stellenbetreiber zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft geben, als sie den SWD bekannt sind oder von den SWD in zumutbarer Weise aufgeklärt auf- geklärt werden können.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Strom Gewerbekunden
Unterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten in der Energieversorgung. Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Energieversorgung ist, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses oder einer Störung sowie des Messstellenbetriebes handelt, SWD von der Leistungspflicht befreit. Satz 1 gilt nicht, soweit die Unterbrechung auf nicht berechtigten Maßnahmen von SWD gemäß Ziffer 12 11 beruht. SWD wird dem Kunden auf Verlangen unverzüglich über die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber bzw. den Messstellenbetreiber zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft geben, als sie SWD bekannt sind oder von SWD in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können.
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Samples: Stromsondervertrag, Stromsondervertrag
Unterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten in der Energieversorgung. Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Energieversorgung ist, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses oder einer Störung des Messstellenbetriebes Messstellenbetriebs handelt, SWD von der Leistungspflicht befreit. Satz 1 gilt nicht, soweit die Unterbrechung auf nicht berechtigten Maßnahmen von SWD gemäß Ziffer 12 beruht. SWD wird dem Kunden auf Verlangen unverzüglich über die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber bzw. oder den Messstellenbetreiber zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft geben, als sie SWD bekannt sind oder von SWD in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können.
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Samples: Energieliefervertrag, Energieliefervertrag
Unterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten in der Energieversorgung. Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Energieversorgung ist, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses oder einer Störung des Messstellenbetriebes handelt, SWD von der Leistungspflicht befreit. Satz 1 gilt nicht, soweit die Unterbrechung auf nicht berechtigten Maßnahmen von SWD gemäß Ziffer 12 9 beruht. SWD wird dem Kunden auf Verlangen unverzüglich über die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber bzw. den Messstellenbetreiber zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft geben, als sie SWD bekannt sind oder von SWD in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können.
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Samples: Energieliefervertrag