Unterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten in der Energieversorgung. Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Energieversorgung ist, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzan- schlusses und einschließlich des Messstellenbetriebs handelt, die evm von der Leis- tungspflicht befreit. Satz 1 gilt nicht, soweit die Unterbrechung auf nicht berechtigten Maßnahmen von der evm gemäß Ziff. 6 beruht. Die evm wird dem Kunden auf Verlan- gen unverzüglich über die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber zu- sammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft geben, als sie ihr bekannt sind oder von ihr in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können.
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Samples: Stromliefervertrag, Gas Supply Agreement
Unterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten in der Energieversorgung. Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Energieversorgung Ener- gieversorgung ist, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzan- schlusses und einschließlich des Messstellenbetriebs Netzanschlusses handelt, die evm innogy von der Leis- tungspflicht Leistungspflicht befreit. Satz 1 gilt nicht, soweit die Unterbrechung Unter- brechung auf nicht berechtigten Maßnahmen von der evm innogy gemäß Ziff. 6 Ziffer 11 beruht. Die evm innogy wird dem Kunden auf Verlan- gen Verlangen unverzüglich über die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber zu- sammenhängenden zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft geben, als sie ihr innogy bekannt sind oder von ihr innogy in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können.
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Samples: Energieliefervertrag, Energieliefervertrag
Unterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten in der Energieversorgung. Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Energieversorgung Energieversor- gung ist, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich einschließ- lich des Netzan- schlusses und einschließlich des Messstellenbetriebs Netzanschlusses handelt, die evm innogy von der Leis- tungspflicht Leistungspflicht befreit. Satz 1 gilt nicht, soweit die Unterbrechung auf nicht berechtigten Maßnahmen von der evm innogy gemäß Ziff. 6 Ziffer 10 beruht. Die evm innogy wird dem Kunden auf Verlan- gen Verlangen unverzüglich über die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber zu- sammenhängenden Netzbetrei- ber zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft geben, als sie ihr innogy bekannt sind oder von ihr innogy in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können.
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Samples: Energieliefervertrag
Unterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten in der Energieversorgung. Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Energieversorgung ist, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs Netzbetriebes einschließlich des Netzan- schlusses und einschließlich Netzanschlusses oder einer Störung des Messstellenbetriebs Messstellenbetriebes handelt, die evm ELE von der Leis- tungspflicht Leistungspflicht befreit. Satz 1 gilt nicht, soweit die Unterbrechung auf nicht berechtigten Maßnahmen von der evm ELE gemäß Ziff. 6 Ziffer 9 beruht. Die evm ELE wird dem Kunden auf Verlan- gen Verlangen unverzüglich über die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber zu- sammenhängenden oder den Messstellenbetreiber zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft geben, als sie ihr ELE bekannt sind oder von ihr ELE in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können.
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Samples: Energieliefervertrag
Unterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten in der Energieversorgung. Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Energieversorgung Energieversor- gung ist, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich Netzbetriebes ein- schließlich des Netzan- schlusses und einschließlich Netzanschlusses oder einer Störung des Messstellenbetriebs Messstellenbetriebes handelt, die evm ELE von der Leis- tungspflicht Leistungspflicht befreit. Satz 1 gilt nicht, soweit die Unterbrechung Un- terbrechung auf nicht berechtigten Maßnahmen von der evm ELE gemäß ZiffZiffer 9 be- ruht. 6 beruht. Die evm ELE wird dem Kunden auf Verlan- gen Verlangen unverzüglich über die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber zu- sammenhängenden oder den Messstellenbetrei- ber zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft geben, als sie ihr ELE bekannt sind oder von ihr ELE in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können.
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Samples: Stromlieferungsvertrag
Unterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten in der Energieversorgung. Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Energieversorgung ist, soweit so- weit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzan- schlusses und einschließlich Netzanschlus- ses handelt, LEW von der Leistungspflicht befreit. Das Gleiche gilt, falls es sich um eine Störung des Messstellenbetriebs handelt, die evm von der Leis- tungspflicht befreit. Satz Die Sätze 1 gilt und 2 gelten nicht, soweit die Unterbrechung Un- terbrechung auf nicht berechtigten Maßnahmen von der evm LEW gemäß Ziff. 6 Ziffer 11 beruht. Die evm LEW wird dem Kunden auf Verlan- gen Verlangen unverzüglich über die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber zu- sammenhängenden Tatsachen oder den Messstellenbetreiber zusammenhängenden Tatsa- chen insoweit Auskunft geben, als sie ihr LEW bekannt sind oder von ihr LEW in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können.
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Samples: Wärmesondervertrag