Unterhalt und Erneuerung der Anlagen Musterklauseln

Unterhalt und Erneuerung der Anlagen. Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten an den Anschlussleitungen werden durch die EW Höfe AG bzw. deren Beauftragte durchgeführt.
Unterhalt und Erneuerung der Anlagen. Jede Erweiterung oder Änderung der Installation ist der EW Höfe AG zu melden. Es dürfen nur fachkundige Installateure Gasinstallationen ausführen. Die Abnahmekontrolle erfolgt durch den Installateur, subsidiär durch die EW Höfe AG oder durch zertifizierte Fachpersonen. Sämtliche Installationen müssen gemäss den gültigen SVGW-Richtlinien erstellt werden. Die Hausinstallationen und Gasverbrauchseinrichtungen sind periodisch, jedoch mindestens alle 14 Jahre auf ihre Betriebssicherheit hin zu überprüfen. Die Verantwortung der Durch- führung liegt beim Eigentümer der Anlage. Der Eigentümer muss die Hausinstallation und die Gasverbrauchseinrichtung durch die EW Höfe AG oder durch eine zertifizierte Person regel- mässig kontrollieren lassen. Der Aufwand für die Kontrollen wird dem Eigentümer in Rechnung gestellt. Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten an den Anschlussleitungen im Eigentum der EW Höfe AG werden durch die EW Höfe AG bzw. deren Beauftragte durchgeführt.
Unterhalt und Erneuerung der Anlagen. Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten an den Anschlussleitungen bis zum Signalübergabe- punkt werden durch die EW Höfe AG bzw. deren Beauftragte durchgeführt. Erstellung, Änderung oder Erweiterung sowie Unterhalt der Hausverteilinstallation ab dem Signalübergabepunkt innerhalb des Objekts (Gebäudes) sind, sofern nichts anderes verein- bart, Sache des Kunden. Die Ausführung hat den «Richtlinien zur Planung und Installation hausinterner Verteilanlagen für Breitbandkommunikation in Kabelfernsehnetzen» des Ver- bands für Kommunikationsnetze (Quelle: xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx) zu entsprechen. Bei Glas- faseranschlüssen gelten die Empfehlungen des Bundesamts für Kommunikation (BAKOM). Festgestellte Mängel an den Anlagen der EW Höfe AG sowie Änderungen und Erweiterungen an den Installationen des Kunden sind der EW Höfe AG unverzüglich schriftlich zu melden. Es ist dem Kunden untersagt, selbst Reparaturen, Erweiterungen oder Änderungen an den Anlagen der EW Höfe AG vorzunehmen. Die EW Höfe AG behält sich das Recht vor, sämtliche Aufwände, Kosten und/oder Schäden, die aus solchen Handlungen entstehen, dem Kunden in Rechnung zu stellen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.