Unterhaltung ausreichender Vermögenswerte als Sicherheit. Die Sparkasse kann verlangen, dass der Kunde bei ihr Vermögenswerte unterhält, die ihr im Rahmen des AGB-Pfandrechtes und sonstiger Sicherheiten zugleich als Sicherheit für alle Ansprüche aus den Geschäften dienen. Sicherheiten müssen jeweils in der Höhe bestellt werden, die die Sparkasse nach ihrer Einschätzung der Zins-, Kurs- und Preisänderungsrisiken (Verlustrisiken) aus den Geschäften mit dem Kunden für erforderlich hält. Ändert sich die Risikoeinschätzung oder der Wert der vorhandenen Vermögenswerte, so kann die Sparkasse jederzeit innerhalb angemessener Frist, die im Hinblick auf die Besonderheiten der Geschäfte sehr kurz, gegebenenfalls auch nach Stunden, bemessen sein kann, verlangen, dass der Kunde weitere Vermögenswerte als Sicherheit stellt bzw. für bislang unbesicherte Risiken erstmals Sicherheiten stellt.
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Unterhaltung ausreichender Vermögenswerte als Sicherheit. Die Sparkasse Bank kann verlangen, dass der Kunde bei ihr Vermögenswerte unterhältunter- hält, die ihr im Rahmen des AGB-Pfandrechtes und sonstiger Sicherheiten zugleich als Sicherheit für alle Ansprüche aus den Geschäften dienen. Sicherheiten Si- cherheiten müssen jeweils in der Höhe bestellt werden, die die Sparkasse Bank nach ihrer Einschätzung der Zins-, Kurs- und Preisänderungsrisiken (VerlustrisikenVerlustrisi- ken) aus den Geschäften mit dem Kunden für erforderlich hält. Ändert sich die Risikoeinschätzung oder der Wert der vorhandenen Vermögenswerte, so kann die Sparkasse Bank jederzeit innerhalb angemessener Frist, die im Hinblick auf die Besonderheiten der Geschäfte sehr kurz, gegebenenfalls auch nach Stunden, bemessen sein kann, verlangen, dass der Kunde weitere Vermögenswerte Vermö- genswerte als Sicherheit stellt bzw. für bislang unbesicherte Risiken erstmals erst- mals Sicherheiten stellt.
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