Unterkunft und Verpflegung / Reise. Der ORGANISATOR hat in dieser Hinsicht jene Anforderungen zu erfül- len, die in Art. 13 des WCR geregelt sind. Der ORGANISATOR hat dem- gemäss - den Athleten und den Betreuern im Rahmen der in Art. 13 des WCR näher ausgeführten anwendbaren Quoten und vorgegebe- nen Höchstpreise über den angegebenen Zeitraum angemesse- ne Unterkunft und Verpflegung bereitzustellen, - gemäss Art. 10/10.3 des WCR einen Beitrag zu den Reisekosten der 15 besten + Saison Quota Athleten zu leisten. - entweder innerhalb des Hotels oder in separaten Einrichtungen (Containern) kostenlos die zur Lagerung und Präparierung der Skier erforderlichen Servicebereiche zur Verfügung zu stellen, - den Teams, den Serviceleuten und den Mitarbeitern der Ausrüs- terfirmen in der Nähe des Wettkampfgeländes kostenlos genü- gend Parkplätze zur Verfügung zu stellen, wobei die Anzahl der Parkplätze aufgrund der örtlichen Gegebenheiten beschränkt sein kann. 9.2.1 Reise, Unterkunft und Verpflegung für FIS Offizielle Vom OK wird erwartet, dass kostenlose Unterkunft und Vollpen- sion für folgende FIS Offizielle zur Verfügung gestellt wird, welche die VERANSTALTUNG zusätzlich zu den FIS Technischen Dele- gierten unterstützen. Die Disziplinen Assistentin wird dem OK rechtzeitig vor der VERANSTALTUNG die An- und Abreiseliste zusenden: - FIS Renndirektor (1) Einzelzimmer (1) Einzelzimmer - FIS Event Koordinator (1) Einzelzimmer - FIS Medien Koordinator (WCR, Art. 14.2.3) (1) Einzelzimmer
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Samples: Event & Venue Rental, Event & Venue Rental
Unterkunft und Verpflegung / Reise. Der ORGANISATOR hat in dieser Hinsicht jene Anforderungen zu erfül- len, die in Art. 13 6 des WCR geregelt sind. Der ORGANISATOR hat dem- gemäss gemäss: - den Athleten und den Betreuern Funktionären im Rahmen der in Art. 13 6 des WCR näher ausgeführten anwendbaren Quoten und vorgegebe- nen Höchstpreise über den angegebenen Zeitraum angemesse- ne Unterkunft und Verpflegung bereitzustellen, - gemäss Art. 10/10.3 6 des WCR (vorbehaltlich gewisser Ausnahmen wie x.X. Xxxxxxxxxxxxxxxxxx in Anwendung von Art. 6.2.3.2 des WCR) einen Beitrag zu den Reisekosten der 15 besten + Saison Quota Athleten gemäss Nationenquote zu leisten. , - entweder innerhalb des der Hotels oder in separaten Einrichtungen (Containern) kostenlos die zur Lagerung und Präparierung der Skier erforderlichen Servicebereiche zur Verfügung zu stellen, - den Teams, den Serviceleuten und den Mitarbeitern der Ausrüs- terfirmen in der Nähe des Wettkampfgeländes kostenlos genü- gend Parkplätze zur Verfügung zu stellen, wobei die Anzahl der Parkplätze aufgrund der örtlichen Gegebenheiten beschränkt sein kann.
9.2.1 Reise, Unterkunft und Verpflegung für FIS Offizielle Vom OK wird erwartet, dass kostenlose Unterkunft und Vollpen- sion für folgende FIS Offizielle zur Verfügung gestellt wird, welche die VERANSTALTUNG zusätzlich zu den FIS Technischen Dele- gierten und Sprungrichtern unterstützen. Die Disziplinen Assistentin Assisten- tin wird dem OK rechtzeitig vor der VERANSTALTUNG die An- und Abreiseliste zusenden: ektor» ektor_Assistant» - FIS Renndirektor (1) Einzelzimmer
(1) Einzelzimmer - FIS Event Koordinator (1) Einzelzimmer Ausrüstungskontrolleur «Zimmer_Ausrüst ungskontrolleur» - FIS Medien Koordinator (WCR, Art. 14.2.37.3) (1) Einzelzimmer«Zimmer_Media_ Koordinator»
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Samples: Organizing Agreement
Unterkunft und Verpflegung / Reise. Der ORGANISATOR hat in dieser Hinsicht jene Anforderungen zu erfül- len, die in Art. 13 6 des WCR geregelt sind. Der ORGANISATOR hat dem- gemäss demge- mäss - den Athleten und den Betreuern im Rahmen der in Art. 13 6 des WCR näher ausgeführten anwendbaren Quoten und vorgegebe- nen vorgegebenen Höchstpreise über den angegebenen Zeitraum angemesse- ne Unterkunft angemessene Un- terkunft und Verpflegung bereitzustellen, - gemäss Art. 10/10.3 6 des WCR (vorbehaltlich gewisser Ausnahmen wie z.B. durch den FIS Vorstand in Anwendung von Art. 6.2.2.2 des WCR genehmigte Chartersonderflüge) einen Beitrag zu den Reisekosten Rei- sekosten der 15 besten + Saison Quota Athleten gemäss Nationenquote zu leisten. , - entweder innerhalb des Hotels oder in separaten Einrichtungen (Containern) kostenlos die zur Lagerung Lage- rung und Präparierung der Skier erforderlichen Servicebereiche zur Verfügung zu stellen, - den Teams, den Serviceleuten und den Mitarbeitern der Ausrüs- terfirmen in der Nähe des Wettkampfgeländes kostenlos genü- gend genügend Parkplätze zur Verfügung zu stellen, wobei die Anzahl der Parkplätze Park- plätze aufgrund der örtlichen Gegebenheiten beschränkt sein kann.
9.2.1 Reise, Unterkunft und Verpflegung für FIS Offizielle Vom OK wird erwartet, dass kostenlose Unterkunft und Vollpen- sion für folgende FIS Offizielle zur Verfügung gestellt wird, welche die VERANSTALTUNG zusätzlich zu den FIS Technischen Dele- gierten und Sprungrichtern unterstützen. Die Disziplinen Assistentin Assisten- tin wird dem OK rechtzeitig vor der VERANSTALTUNG die An- und Abreiseliste zusenden: - FIS Renndirektor (1) Einzelzimmer
(1) Einzelzimmer - FIS Event Koordinator Einzelzimmer
(1) Einzelzimmer - FIS Medien Koordinator (WCR, Art. 14.2.37.3) (1) Einzelzimmer
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Samples: Weltcup Veranstaltervertrag
Unterkunft und Verpflegung / Reise. Der ORGANISATOR hat in dieser Hinsicht jene Anforderungen zu erfül- len, die in Art. 13 6 des WCR geregelt sind. Der ORGANISATOR hat dem- gemäss - den Athleten und den Betreuern Funktionären im Rahmen der in Art. 13 6 des WCR näher ausgeführten anwendbaren Quoten und vorgegebe- nen Höchstpreise über den angegebenen Zeitraum angemesse- ne Unterkunft und Verpflegung bereitzustellen, - gemäss Art. 10/10.3 6 des WCR (vorbehaltlich gewisser Ausnahmen wie x.X. Xxxxxxxxxxxxxxxxxx in Anwendung von Art. 6.2.3.2 des WCR) einen Beitrag zu den Reisekosten der 15 besten + Saison Quota Athleten gemäss Nationenquote zu leisten. , - entweder innerhalb des der Hotels oder in separaten Einrichtungen (Containern) kostenlos die zur Lagerung und Präparierung der Skier erforderlichen Servicebereiche zur Verfügung zu stellen, - den Teams, den Serviceleuten und den Mitarbeitern der Ausrüs- terfirmen in der Nähe des Wettkampfgeländes kostenlos genü- gend Parkplätze zur Verfügung zu stellen, wobei die Anzahl der Parkplätze aufgrund der örtlichen Gegebenheiten beschränkt sein kann.
9.2.1 Reise, Unterkunft und Verpflegung für FIS Offizielle Vom OK wird erwartet, dass kostenlose Unterkunft und Vollpen- sion für folgende FIS Offizielle zur Verfügung gestellt wird, welche die VERANSTALTUNG zusätzlich zu den FIS Technischen Dele- gierten und Sprungrichtern unterstützen. Die Disziplinen Assistentin Assisten- tin wird dem OK rechtzeitig vor der VERANSTALTUNG die An- und Abreiseliste zusenden: - FIS Renndirektor (1) Einzelzimmer
(1) Einzelzimmer «DISCIPLINES» Skispringen «Zi. RD» - FIS Event Koordinator Assistent Xxxxxxxxxxxx (1IWO Art.405.3/4) Einzelzimmer «Zi. RDA» - FIS Ausrüstungskontrolleur «Zi. Equi» - FIS Medien Koordinator (WCR, Art. 14.2.37.3) (1) Einzelzimmer«Zi. MC»
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Samples: Event Organization Agreement
Unterkunft und Verpflegung / Reise. Der ORGANISATOR hat in dieser Hinsicht jene Anforderungen zu erfül- len, die in Art. 13 6 des WCR geregelt sind. Der ORGANISATOR hat dem- gemäss - den Athleten und den Betreuern im Rahmen der in Art. 13 6 des WCR näher ausgeführten anwendbaren Quoten und vorgegebe- nen Höchstpreise über den angegebenen Zeitraum angemesse- ne Unterkunft und Verpflegung bereitzustellen, - gemäss Art. 10/10.3 6 des WCR (vorbehaltlich gewisser Ausnahmen wie z.B. durch den FIS Vorstand in Anwendung von Art. 6.2.2.2 des WCR genehmigte Chartersonderflüge) einen Beitrag zu den Reisekosten Rei- sekosten der 15 besten + Saison Quota Athleten gemäss Nationenquote zu leisten. , - entweder innerhalb des Hotels oder in separaten Einrichtungen (Containern) kostenlos die zur Lagerung Lage- rung und Präparierung der Skier erforderlichen Servicebereiche zur Verfügung zu stellen, - den Teams, den Serviceleuten und den Mitarbeitern der Ausrüs- terfirmen in der Nähe des Wettkampfgeländes kostenlos genü- gend Parkplätze zur Verfügung zu stellen, wobei die Anzahl der Parkplätze aufgrund der örtlichen Gegebenheiten beschränkt sein kann.
9.2.1 Reise, Unterkunft und Verpflegung für FIS Offizielle Vom OK wird erwartet, dass kostenlose Unterkunft und Vollpen- sion für folgende FIS Offizielle zur Verfügung gestellt wird, welche die VERANSTALTUNG zusätzlich zu den FIS Technischen Dele- gierten und Sprungrichtern unterstützen. Die Disziplinen Assistentin Assisten- tin wird dem OK rechtzeitig vor der VERANSTALTUNG die An- und Abreiseliste zusenden: - FIS Renndirektor (1) Einzelzimmer
(1) Einzelzimmer - FIS Event Koordinator Einzelzimmer
(1) Einzelzimmer - FIS Medien Koordinator (WCR, Art. 14.2.37.3) (1) Einzelzimmer
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Samples: Event Organization Agreement