Unterlagen über die vermittelte Pauschalreise. 6.1. Sowohl den Kunden, wie auch den Reisevermittler trifft die Pflicht, Vertrags- und sonstige Unterla- gen des vermittelten Pauschalreiseveranstalters über die Pauschalreise, die dem Kunden durch den Reisevermittler ausgehändigt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgut- scheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Unterlagen über die vermittelte Pauschalreise auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Ver- mittlungsauftrag zu überprüfen. 6.2. Soweit Unterlagen über die vermittelte Pauschalreise dem Kunden nicht direkt vom vermittelten Pauschalreiseveranstalter übermittelt werden, erfolgt die Aushändigung durch den Reisevermittler durch Übergabe im Geschäftslokal des Reisevermittlers oder nach dessen Xxxx durch postalischen oder elektronischen Versand, soweit der Kunde keinen Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papier- form gemäß Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat.
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Samples: Geschäftsbedingungen Für Die Vermittlung Von Reiseleistungen, Allgemeine Reisebedingungen, Allgemeine Reisebedingungen
Unterlagen über die vermittelte Pauschalreise. 6.1. Sowohl den Kunden, wie auch den Reisevermittler trifft die Pflicht, Vertrags- und sonstige Unterla- gen Unterlagen des vermittelten Pauschalreiseveranstalters über die Pauschalreise, die dem Kunden durch den Reisevermittler ausgehändigt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgut- scheineHotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Unterlagen über die vermittelte Pauschalreise auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Ver- mittlungsauftrag Vermittlungsauftrag zu überprüfen.
6.2. Soweit Unterlagen über die vermittelte Pauschalreise dem Kunden nicht direkt vom vermittelten Pauschalreiseveranstalter übermittelt werden, erfolgt die Aushändigung durch den Reisevermittler durch Übergabe im Geschäftslokal des Reisevermittlers oder nach dessen Xxxx durch postalischen oder elektronischen Versand, soweit der Kunde keinen Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papier- form Papierform gemäß Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unterlagen über die vermittelte Pauschalreise. 6.17.1. Sowohl den Kunden, Kunden wie auch den Reisevermittler trifft die Pflicht, Vertrags- und sonstige Unterla- gen Unterlagen des vermittelten Pauschalreiseveranstalters über die Pauschalreise, die dem Kunden durch den Reisevermittler ausgehändigt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgut- scheineHotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Unterlagen über die vermittelte Pauschalreise auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Ver- mittlungsauftrag Vermittlungsauftrag zu überprüfen.
6.27.2. Soweit Unterlagen über die vermittelte Pauschalreise dem Kunden nicht direkt vom vermittelten Pauschalreiseveranstalter übermittelt werden, erfolgt die Aushändigung durch den Reisevermittler durch Übergabe im Geschäftslokal des Reisevermittlers oder nach dessen Xxxx durch postalischen oder elektronischen Versand, soweit der Kunde keinen Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papier- form Papierform gemäß Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat.
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Unterlagen über die vermittelte Pauschalreise. 6.17.1. Sowohl den Kunden, wie auch den Reisevermittler trifft die Pflicht, Vertrags- und sonstige Unterla- gen Unterlagen des vermittelten Pauschalreiseveranstalters über die Pauschalreise, die dem Kunden Kun- den durch den Reisevermittler ausgehändigt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgut- scheineHotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Unterlagen über die vermittelte Pauschalreise auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung Übereinstim- mung mit der Buchung und dem Ver- mittlungsauftrag Vermittlungsauftrag zu überprüfen.
6.27.2. Soweit Unterlagen über die vermittelte Pauschalreise dem Kunden nicht direkt vom vermittelten vermit- telten Pauschalreiseveranstalter übermittelt werden, erfolgt die Aushändigung durch den Reisevermittler Rei- severmittler durch Übergabe im Geschäftslokal des Reisevermittlers oder nach dessen Xxxx durch postalischen oder elektronischen Versand, soweit der Kunde keinen Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papier- form Papierform gemäß Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat.
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Unterlagen über die vermittelte Pauschalreise. 6.1. Sowohl den Kunden, wie auch den Reisevermittler trifft die Pflicht, Vertrags- und sonstige Unterla- gen Unterlagen des vermittelten Pauschalreiseveranstalters über die Pauschalreise, die dem Kunden durch den Reisevermittler ausgehändigt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, FlugscheineFlug- scheine, Hotelgut- scheineHotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Unterlagen über die vermittelte vermit- telte Pauschalreise auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Ver- mittlungsauftrag Vermittlungsauftrag zu überprüfen.
6.2. Soweit Unterlagen über die vermittelte Pauschalreise dem Kunden nicht direkt vom vermittelten vermittel- ten Pauschalreiseveranstalter übermittelt werden, erfolgt die Aushändigung durch den Reisevermittler Reisever- mittler durch Übergabe im Geschäftslokal des Reisevermittlers oder nach dessen Xxxx durch postalischen oder elektronischen Versand, soweit der Kunde keinen Anspruch auf eine Reisebestätigung Reisebe- stätigung in Papier- form Papierform gemäß Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat.
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Samples: Reisevermittlungsbedingungen
Unterlagen über die vermittelte Pauschalreise. 6.17.1. Sowohl den Kunden, wie auch den Reisevermittler trifft die Pflicht, Vertrags- und sonstige Unterla- gen sonsti- ge Unterlagen des vermittelten Pauschalreiseveranstalters über die Pauschalreise, die dem Kunden durch den Reisevermittler ausgehändigt wurden, insbesondere BuchungsbestätigungenBuchungsbestäti- gungen, Flugscheine, Hotelgut- scheineHotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Unterlagen über die vermittelte Pauschalreise auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Ver- mittlungsauftrag Vermittlungsauftrag zu überprüfen.
6.27.2. Soweit Unterlagen über die vermittelte Pauschalreise dem Kunden nicht direkt vom vermittelten Pauschalreiseveranstalter übermittelt werden, erfolgt die Aushändigung durch den Reisevermittler durch Übergabe im Geschäftslokal des Reisevermittlers oder nach dessen Xxxx durch postalischen oder elektronischen Versand, soweit der Kunde keinen Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papier- form Papierform gemäß Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Die Vermittlung Von Schiffsreisen
Unterlagen über die vermittelte Pauschalreise. 6.17.1. Sowohl den Kunden, Kunden wie auch den Reisevermittler trifft die Pflicht, Vertrags- und sonstige Unterla- gen Unterlagen des vermittelten Pauschalreiseveranstalters über die Pauschalreise, die dem Kunden durch den Reisevermittler ausgehändigt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgut- scheineHotelgutschei- ne, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Unterlagen über die vermittelte Pauschalreise auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung Über- einstimmung mit der Buchung und dem Ver- mittlungsauftrag Vermittlungsauftrag zu überprüfen.
6.27.2. Soweit Unterlagen über die vermittelte Pauschalreise dem Kunden nicht direkt vom vermittelten Pauschalreiseveranstalter übermittelt werden, erfolgt die Aushändigung durch den Reisevermittler durch Übergabe im Geschäftslokal Ge- schäftslokal des Reisevermittlers oder nach dessen Xxxx durch postalischen oder elektronischen Versand, soweit der Kunde keinen Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papier- form Papierform gemäß Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat.
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