Unterricht Musterklauseln

Unterricht. Esgibtkeinen Grund, während des Unterrichtes den Unterrichtsraumzu verlassen. Die Pausen werden angesagt. Die Mit der Zeit von 13:00 Uhr bis 13:30 Uhr. Das Rauchen ist nur auf der Dachterrasse gestattet. Das Essen und Trinken ist inde Unterrcihtsräumen untersagt. AusgenommsinednWasserflaschen und der Verzehr von Speisen innerhalb der Pausen. Die Benutzung von Mobilfunktelefonen ist während der gesamten Unterrichtszeit verboten. Sollten Mobilfunktelefone wä Unterrichts benutzt wenrd, kelingeln o.ä., ist das Lehrpersonal beauftragt, diese bis Unterrichtsende einzuziehen.
Unterricht. Regelschullehrkraft und Sonderschullehrkraft tragen als Team die Verantwortung für die gesamte Klasse sowie für die Planung, Durchführung und Reflexion des gemeinsamen Unterrichts. Die Lehrkräfte beraten und unterstützen sich gegenseitig. Die Sonderschullehrkraft sollte die Möglichkeit bekommen, Fächer oder Fachbereiche ei-­‐ genverantwortlich zu unterrichten. Sonderschullehrkräfte i.V. müssen eigenverantwortlichen Unterricht erteilen können. Möglichkeiten gemeinsamer Fortbildung sind zu entwickeln und zu nutzen. Die inhaltliche und methodische Ausgestaltung des gemeinsamen Unterrichts folgt dem Schulprogramm und dem Lehrplan Sonderpädagogische Förderung. Temporäre fachgebundene Fördermaßnahmen sind möglich, sofern sie nötig erscheinen.
Unterricht. In der Gesamtschule Jüchen haben alle Beteiligten die Aufgabe, ein ungestörtes Lernen zu ermöglichen. Dies betrifft sowohl den Unterricht als auch die Vor- und Nachbereitungszeiten. Die Handynutzung ist in der „Mediennutzungsvereinbarung für private digitale Endgeräte“ geregelt. - für einen geregelten Ablauf des Unterrichtes und eine gute Unterrichtsatmosphäre sorgen. - Absprachen mit der Lehrkraft einhalten. Hierzu zählen auch Gesprächsregeln. - Formulare, Unterschriften und Materialien fristgerecht dabei haben und zum Unterrichtsbeginn alles Erforderliche bereithalten. - pünktlich zum Unterricht erscheinen und diesen angemessen vor- und nachbereiten. - die 5-Minuten-Pausen nur zum Wechsel des Raumes oder zur Vorbereitung des nächsten Unterrichtes verwenden. - einen Toilettenbesuch möglichst auf die Pausen verlegen. - eigenständig Mitschriften des Unterrichts anfertigen und Tafelbilder in unsere Unterlagen übertragen. - Unterlagen so aufbewahren und anfertigen, dass sie zur Vorbereitungen von Prüfungen bzw. Klassenarbeiten dienen können. - gegebenenfalls eigenständig arbeiten. - die in der „Mediennutzungsvereinbarung für private digitale Endgeräte“ genannten Regeln einhalten. - bei Verstoß gegen die Vereinbarungen den Anweisungen der Lehrkraft Folge leisten und bei Aufforderung den Trainingsraum aufsuchen. Die Konsequenzen sind entsprechend und individuell.
Unterricht. Es gibt zwei Unterrichts-Modi für Einzelschüler oder Zweiergruppen (Preise siehe Tabelle am Ende): STUNDENWEISE: jede Unterrichtseinheit wird einzeln bezahlt.
Unterricht. Der Unterricht wird kalenderjährlich zu 36 doppelten Unterrichtseinheiten â 45 Min. erteilt. Die Entgelte richten sich nach den jeweils geltenden Entgelttarifen der Malschule. Wird die Regelzahl der Kursteilnehmer im Gruppenunterricht über- oder unterschritten, so kann die Malschule die Kurse oder Klassen neu Zusammenstellen.
Unterricht. Eine Unterrichtseinheit dauert 90 Minute (2x45 Minuten) Eine Gruppe besteht aus mindestens 4 und maximal 8 Teilnehmern. Wenn bis zu drei Tage vor Beginn eines Gruppenkurses die nötige Teilnehmerzahl von mindestens 4 Personen nicht erreicht wird, hat Dena Sprachschule das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Den Teilnehmern wird jedoch die Möglichkeit gegeben zu warten bis genügend Teilnehmer sich angemeldet haben. Der Ausfall von Kursen wegen zu geringer Teilnehmerzahl bleibt vorbehalten. Bereits eingezahlte Beträge für nicht geleistete Stunden werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Unterricht, der vom Kunden wegen Krankheit, Arbeit, Urlaub oder aus sonstigen Gründen nicht wahrgenommen wird, entfällt ersatzlos. Ein Anspruch auf Rückvergütung besteht nicht. Nur im Voraus existiert die Möglichkeit eine andere Gruppe in der selben Woche zu besuchen, wenn es in dieser Gruppe einen freien Platz gibt. An offiziellen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Der Xxxxxxx kann in der selben Woche eine andere Gruppe besuchen, wenn es in dieser einen freien Platz gibt. In den Monatsbeiträgen sind Urlaubstage wie Feiertage inklusive, und 2 Wochen Betriebsurlaub über Weihnachten, d.h. schon berücksichtigt. Ein fester Platz wird nur reserviert bei rechtzeitigem Zahlungseingang. Spätere Zulassungen sind nur möglich wenn freie Plätze vorhanden sind.
Unterricht. Der Unterricht an den Musikschulen der Stadt Wien erfolgt auf Basis der „Lehrpläne der Musikschulen der Stadt Wien“ in der aktuellen Fassung und findet an Musikschulstand- orten sowie in Schulen und anderen geeigneten Räumen statt. Sollte zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Beispiel in Zusammenhang mit krisenbedingten Maßnahmen die Abhaltung des Unterrichts in Form von Distance Learning erforderlich sein, so ist der Fernunterricht dem Regelunterricht gleichzuhalten. Veranstaltungen, Exkursionen, öffentliche Auftritte und die Durchführung von Projekten (inklusive Proben) bilden einen unverzichtbaren Bestandteil des Unterrichts an den Musikschulen der Stadt Wien. Wenn die Durchführung von Projekten oder Proben für Auftritte/Veranstaltungen dies erfordert, können sich die grundsätzlichen Unterrichts- einheiten verändern, geblockt werden oder punktuell ohne Ersatz entfallen. Die entfallenen Unterrichtseinheiten gelten in diesem Fall als erbracht. Der Unterricht findet in einem schuljahresbezogenen Zyklus statt und unterteilt sich in zwei Semester (Winter-und Sommersemester). Die Ferien an den Wiener Schulen sowie die gesetzlichen Feiertage sind unterrichtsfreie Zeit. Es gelten die diesbezüglichen allgemeinen gesetzlichen Regelungen sowie jene für das Land Wien.
Unterricht. 1. Die Lernenden besuchen während der vorgesehenen Zeit den obligatorischen Un- terricht an einer Berufsfachschule. Dispensationsgesuche von Lernenden sind vor- gängig mit den zuständigen regionalen Berufsbildungsverantwortlichen abzu- sprechen. 2. Die Arbeitszeit gilt gemäss der in Ziff. 5.3 Abs. 4 erörterten Regelung (8.24h ab einem Kurstag von sieben Lektionen, ansonsten individuelle Einigung) als er- bracht.
Unterricht. 1. Teilnahme am Unterricht und an Schulveranstaltungen Die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht beinhaltet, dass die Schülerinnen und Xxxxxxx sich auf den Unterricht vorbereiten, in ihm mitarbeiten, die ihnen gestellten Aufgaben ausführen, sowie die erforderlichen Lern- und Arbeitsmittel bereithalten. Die Meldung einer Schülerin/eines Schülers zur Teilnahme an einem Wahlfach oder einer Arbeitsgemeinschaft verpflichtet sie/ihn zur regelmäßigen Teilnahme für den von der Schule festgelegten Zeitraum. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.
Unterricht. Das Schuljahr beginnt rechtlich am 1. August und endet am 31. Juli des fol- genden Jahres (12 Monate). Das erste Halbjahr eines Schuljahres endet am 31.01., das zweite Halbjahr eines Schuljahres beginnt folglich am 01.02. Die Ferien sind analog den Ferienterminen des Hessischen Kultusministeriums. Die Direktion|Schulleitung setzt die Unterrichtszeiten fest und behält sich Än- derungen der Ausbildungsrichtlinien sowie die Zusammenlegung von Klas- sen vor. Ein Wechsel der Lehrer|Dozenten stellt keine Änderung des Vertra- ges dar.