Unterricht Musterklauseln

Unterricht. Esgibtkeinen Grund, während des Unterrichtes den Unterrichtsraumzu verlassen. Die Pausen werden angesagt. Die Mit der Zeit von 13:00 Uhr bis 13:30 Uhr. Das Rauchen ist nur auf der Dachterrasse gestattet. Das Essen und Trinken ist inde Unterrcihtsräumen untersagt. AusgenommsinednWasserflaschen und der Verzehr von Speisen innerhalb der Pausen. Die Benutzung von Mobilfunktelefonen ist während der gesamten Unterrichtszeit verboten. Sollten Mobilfunktelefone wä Unterrichts benutzt wenrd, kelingeln o.ä., ist das Lehrpersonal beauftragt, diese bis Unterrichtsende einzuziehen.
Unterricht. Die Schülerinnen und ▇▇▇▇▇▇▇ bringen sich aktiv in den Unterricht ein und fertigen regelmäßig und sorgfältig ihre Hausaufgaben an. Sie beachten den Regel- und Maßnahmenkatalog:
Unterricht. Es gibt zwei Unterrichts-Modi für Einzelschüler oder Zweiergruppen (Preise siehe Tabelle am Ende): STUNDENWEISE: jede Unterrichtseinheit wird einzeln bezahlt.
Unterricht. Eine Unterrichtseinheit dauert 90 Minute (2x45 Minuten) Eine Gruppe besteht aus mindestens 4 und maximal 8 Teilnehmern. Wenn bis zu drei Tage vor Beginn eines Gruppenkurses die nötige Teilnehmerzahl von mindestens 4 Personen nicht erreicht wird, hat Dena Sprachschule das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Den Teilnehmern wird jedoch die Möglichkeit gegeben zu warten bis genügend Teilnehmer sich angemeldet haben. Der Ausfall von Kursen wegen zu geringer Teilnehmerzahl bleibt vorbehalten. Bereits eingezahlte Beträge für nicht geleistete Stunden werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Unterricht, der vom Kunden wegen Krankheit, Arbeit, Urlaub oder aus sonstigen Gründen nicht wahrgenommen wird, entfällt ersatzlos. Ein Anspruch auf Rückvergütung besteht nicht. Nur im Voraus existiert die Möglichkeit eine andere Gruppe in der selben Woche zu besuchen, wenn es in dieser Gruppe einen freien Platz gibt. An offiziellen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Der ▇▇▇▇▇▇▇ kann in der selben Woche eine andere Gruppe besuchen, wenn es in dieser einen freien Platz gibt. In den Monatsbeiträgen sind Urlaubstage wie Feiertage inklusive, und 2 Wochen Betriebsurlaub über Weihnachten, d.h. schon berücksichtigt. Ein fester Platz wird nur reserviert bei rechtzeitigem Zahlungseingang. Spätere Zulassungen sind nur möglich wenn freie Plätze vorhanden sind.
Unterricht. Die Unterrichtsverpflichtung errechnet sich aus der rechnerischen Restjahresarbeitszeit. Jede Unterrichtsstunde wird in der Regel mit dem Faktor 1,5 multipliziert. Bei Prüfungsfächern in der Fachschule für Heilerziehung wird mit dem Faktor 1,7 multipliziert. §6: Regelungen für die SozialpädagogInnen/ErzieherInnen an den Bugenhagen-Schulen 1. Die Arbeitszeit der SozialpädagogInnen in Vollzeit liegt in den Zeiten des Unterrichts, der Mittagessenbetreuung und Pausenaufsicht sowie: - 30 Zeitstunden (Poolstunden) im Jahr für Vertretungen über den Stundenplan hinaus - Teilnahme an Fortbildungen Innerhalb von zwei Jahren müssen insgesamt 60 Stunden Fortbildung durch Zertifikate nachgewiesen werden. Bei neuen Mitarbeitern ist das Schuljahr des Beschäftigungsbeginns von der Verpflichtung zur Teilnahme an Fortbildungen ausgenommen. Die Zwei-Jahres-Frist beginnt somit erst im darauffolgenden Schuljahr. Abweichende Regelungen erfolgen in Absprache mit der Schulleitung. - Teilnahme an Teamsitzungen (in der Regel 1,5h / Woche, 57h / Schuljahr), Konferenzen und Konferenztagen außerhalb der Unterrichtszeit (45 Stunden jährlich), sowie die Teilnahme am Schulfest / Tag der offenen Tür. Die konkrete Verteilung der Konferenzen, Teamzeiten, Konferenztage und der Schulfeste unterliegt dem Direktionsrecht der Schulleitung.
Unterricht. 1. Teilnahme am Unterricht und an Schulveranstaltungen Die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht beinhaltet, dass die Schülerinnen und ▇▇▇▇▇▇▇ sich auf den Unterricht vorbereiten, in ihm mitarbeiten, die ihnen gestellten Aufgaben ausführen, sowie die erforderlichen Lern- und Arbeitsmittel bereithalten. Die Meldung einer Schülerin/eines Schülers zur Teilnahme an einem Wahlfach oder einer Arbeitsgemeinschaft verpflichtet sie/ihn zur regelmäßigen Teilnahme für den von der Schule festgelegten Zeitraum. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.
Unterricht. Tabelle 8 zeigt die Integration von Fremdsprachen im regulären italienischen Schulsystem. Englisch, dem eine vorrangige Rolle zukommt, ist demnach die gesamte Schulzeit obligatorisch. In der Primar- stufe ist der Unterricht weiterer Fremdsprachen möglich. Anders als in der Sekundarstufe II ist in der Sekundarstufe I der Unterricht einer weiteren Fremdsprache verpflichtend. In der Sekundarstufe II hängt die Rolle weiterer Fremdsprachen vom Schultyp ab. Insbesondere an Sprachgymnasien können bis zu drei weitere Fremdsprachen gelernt werden. Primarstufe I Englisch obligatorisch weitere Sprachen möglich Sekundarstufe I Englisch obligatorisch Pflichtwahl einer weiteren Sprache Sekundarstufe II Englisch obligatorisch je nach Schultyp ▇▇▇▇ von bis zu drei weiteren Sprachen Quelle: Europäische Kommission/EACEA/Eurydice 2017 Neben dem regulären Schulsystem bestehen gewisse Ausnahmen. Diese sind zum einen in der Region Aostatal und der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol zu finden. Hier besteht ein zweisprachiges (französisch/italienisch) bzw. dreisprachiges Schulsystem (deutsch/italienisch/ladinisch).10 Zum anderen spielt Deutsch auch im Schulsystem der Autonomen Provinz Trient eine besondere Rolle. An der Primarschule ist Deutsch neben Englisch obligatorisch, allerdings nicht über die kompletten fünf Jahre (Tabelle 9). Eine der beiden Sprachen beginnt jedoch mit der ersten Klasse, die zweite spätes- tens mit der dritten Klasse. Darüber hinaus ist Deutsch neben Englisch auch in der Sekundarstufe I und II obligatorisch. In Letzterer jedoch nur in den ersten zwei Jahren.11 Quelle: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇ ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇/▇▇▇▇▇ Neben den beschriebenen Besonderheiten der autonomen Regionen Trentino-Südtirol und Aostatal gibt es auch bestimmte Schulen, an denen ein besonderer Bezug zur deutschen Sprache besteht. Dazu zählen die Schulen des PASCH-Netzwerkes,12 in dem sich sieben Partnerschulen des Goethe-Instituts (FIT-Schulen), die drei deutschen Auslandsschulen sowie weitere 30 von der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) betreute Schulen befinden. Die Partnerschulen des Goethe-Instituts verfügen über ein breiteres Angebot zur deutschen Sprache als reguläre Schulen mit Deutschunterricht und bieten beispielsweise auch die Prüfungen des Goethe-Instituts an. Die drei Auslandsschulen gestalten ihren Unterricht anhand des deutschen Curriculums, wobei auf jenes aus Baden-Württemberg zurückge- griffen wird. Das Deutsche ist Unterrichtssprache und damit für die Schülerinnen u...
Unterricht a. Die Unterrichtsstunden müssen pünktlich und regelmäßig besucht werden. Von den/der SchülerIn wird erwartet, dass er/sie sich korrekt verhält und die Anordnungen der Lehrerin befolgt. b. Da der Unterricht in Privaträumen ohne Aufenthaltsmöglichkeit stattfindet, ist der/die SchülerIn angehalten, nicht zu früh vor dem Unterricht zu erscheinen, um den Unterricht des vorhergehenden Schülers nicht zu stören. Drei Minuten gelten als adäquat. c. Außerhalb der Unterrichtseinheiten ist der/die SchülerIn angehalten, die Übungen, die in den Unterrichtseinheiten vorgestellt wurden, regelmäßig, wenn möglich täglich, zu üben bzw. die besprochene Literatur zu erarbeiten.
Unterricht. 4.1 Unterricht wird wöchentlich zu abgesprochenen Terminen gehalten. In den Schulferien findet kein Unterricht statt. Gleiches gilt für die Proben des Vororchesters. 4.2 Am Anfang der Ausbildung wird in der Regel ½-stündiger Unterricht erteilt. Dieser wird dann im weiteren Verlauf der Ausbildung (je nach Ausbildungsstand) auf ¾- stündigen Unterricht verlängert. Die Entscheidung hierüber trifft der Lehrer in Absprache mit dem ▇▇▇▇▇▇▇ oder ggf. den Erziehungsberechtigten. 4.3 Unterrichtet wird im Proberaum des mvkappel in der Schauinslandschule in Freiburg- Kappel. Ausweichräume stehen im Bedarfsfall zur Verfügung. Gleiches gilt für die Proben des Vororchesters. 4.4 Kann ein ▇▇▇▇▇▇▇ den abgesprochenen Unterricht nicht wahrnehmen, so muss er dies dem Lehrer frühzeitig mitteilen. Für Unterricht, der vom ▇▇▇▇▇▇▇ erst am Unterrichts- tag abgesagt wird, gibt es keinen Ersatztermin. 4.5 Wird der Unterricht vom Lehrer abgesagt, wird dieser zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.
Unterricht. Regelschullehrkraft und Sonderschullehrkraft tragen als Team die Verantwortung für die gesamte Klasse sowie für die Planung, Durchführung und Reflexion des gemeinsamen Unterrichts. Die Lehrkräfte beraten und unterstützen sich gegenseitig. Die Sonderschullehrkraft sollte die Möglichkeit bekommen, Fächer oder Fachbereiche ei-­‐ genverantwortlich zu unterrichten. Sonderschullehrkräfte i.V. müssen eigenverantwortlichen Unterricht erteilen können. Möglichkeiten gemeinsamer Fortbildung sind zu entwickeln und zu nutzen. Die inhaltliche und methodische Ausgestaltung des gemeinsamen Unterrichts folgt dem Schulprogramm und dem Lehrplan Sonderpädagogische Förderung. Temporäre fachgebundene Fördermaßnahmen sind möglich, sofern sie nötig erscheinen.