Unterricht. Esgibtkeinen Grund, während des Unterrichtes den Unterrichtsraumzu verlassen. Die Pausen werden angesagt. Die Mit der Zeit von 13:00 Uhr bis 13:30 Uhr. Das Rauchen ist nur auf der Dachterrasse gestattet. Das Essen und Trinken ist inde Unterrcihtsräumen untersagt. AusgenommsinednWasserflaschen und der Verzehr von Speisen innerhalb der Pausen. Die Benutzung von Mobilfunktelefonen ist während der gesamten Unterrichtszeit verboten. Sollten Mobilfunktelefone wä Unterrichts benutzt wenrd, kelingeln o.ä., ist das Lehrpersonal beauftragt, diese bis Unterrichtsende einzuziehen.
Unterricht. In den für den Unterricht bestimmten Verzeichnissen ist es zulässig, die personenbezogenen Daten von Schülerinnen und Schülern zu verarbeiten, soweit dieses zur Durchführung des Unterrichts erforderlich ist. Die Vorgaben der VO-DV I sind dabei zu beachten und es gilt der Grundsatz der Datensparsamkeit. Zugriff auf die NextCloud von einem privaten Endgerät Bei Vorliegen einer Genehmigung der Schulleitung für die Nutzung eines privaten Gerätes zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten aus der Schule kann die nutzende Person mit diesem Gerät zur Erledigung von Verwaltungsaufgaben auf die schulische NextCloud zugreifen. Die zur Verarbeitung zugelassenen Daten ergeben sich aus der VO-DV I Anlage 3. Der Zugriff auf den Gruppen-Tresor ist mit privaten Endgeräten nicht zulässig, auch wenn für deren Nutzung eine Genehmigung der Schulleitung vorliegt! Ohne vorliegende Genehmigung darf die nutzende Person keine personenbezogenen Daten aus der Schule von einem privaten Endgerät aus in der NextCloud verarbeiten. Die Nutzung der schulischen NextCloud zur Teamarbeit und zur Vorbereitung von Unterricht ist, soweit dazu keine personenbezogenen Daten von Lernenden oder deren Erziehungsberechtigten erforderlich sind, auch ohne Genehmigung mit einem privaten Endgerät zulässig. Zugriff auf die NextCloud von einem schulischen Gerät/ Dienstgerät aus Von einem schulischen Gerät bzw. Dienstgerät aus können, wenn dieses Gerät über eine für Verwaltungstätigkeiten geeignete Sicherheit verfügt, sämtliche personenbezogenen Daten aus der Schule entsprechend VO-DV I in der schulischen NextCloud verarbeitet werden, sofern diese zur Aufgabenerfüllung der nutzenden Person erforderlich sind. Nicht für die elektronische Verarbeitung zugelassene personenbezogene Daten sind von einer Verarbeitung in der NextCloud ausgenommen. Besonders schützenswerte personenbezogene Daten dürfen nur im vom normalen Verwaltungsbereich der NextCloud durch zusätzliche Schutzmaßnahmen abgetrennten “Daten-Tresor” verarbeitet werden.
Unterricht. Der Unterricht wird kalenderjährlich zu 36 doppelten Unterrichtseinheiten â 45 Min. erteilt. Die Entgelte richten sich nach den jeweils geltenden Entgelttarifen der Malschule. Wird die Regelzahl der Kursteilnehmer im Gruppenunterricht über- oder unterschritten, so kann die Malschule die Kurse oder Klassen neu Zusammenstellen.
Unterricht. Der Unterricht der Preschool startet in der zweiten Woche nach Schul- jahresbeginn und endet in der vorletzten Schulwoche vor den Xxxxxx- ferien. Die Ferien sind analog den Ferienterminen des Hessischen Kul- tusministeriums. Die Direktion|Schulleitung setzt die Unterrichtszeiten fest und behält sich Änderungen der Ausbildungsrichtlinien sowie die Zusammenlegung von Klassen vor. Ein Wechsel der Lehrer|Dozenten stellt keine Änderung des Vertrages dar.
Unterricht. Der Unterricht an den Musikschulen der Stadt Wien erfolgt auf Basis der „Lehrpläne der Musikschulen der Stadt Wien“ in der aktuellen Fassung und findet an Musikschulstand- orten sowie in Schulen und anderen geeigneten Räumen statt. Sollte zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Beispiel in Zusammenhang mit krisenbedingten Maßnahmen die Abhaltung des Unterrichts in Form von Distance Learning erforderlich sein, so ist der Fernunterricht dem Regelunterricht gleichzuhalten. Veranstaltungen, Exkursionen, öffentliche Auftritte und die Durchführung von Projekten (inklusive Proben) bilden einen unverzichtbaren Bestandteil des Unterrichts an den Musikschulen der Stadt Wien. Wenn die Durchführung von Projekten oder Proben für Auftritte/Veranstaltungen dies erfordert, können sich die grundsätzlichen Unterrichts- einheiten verändern, geblockt werden oder punktuell ohne Ersatz entfallen. Die entfallenen Unterrichtseinheiten gelten in diesem Fall als erbracht. Der Unterricht findet in einem schuljahresbezogenen Zyklus statt und unterteilt sich in zwei Semester (Winter-und Sommersemester). Die Ferien an den Wiener Schulen sowie die gesetzlichen Feiertage sind unterrichtsfreie Zeit. Es gelten die diesbezüglichen allgemeinen gesetzlichen Regelungen sowie jene für das Land Wien.
Unterricht. Die Kurse, Privatstunden, Workshops und Clubs finden ganzjährig statt. In den Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen findet regulär kein Unterricht statt. Kurse finden 1 Mal wöchentlich statt. Privatstunden nach Vereinbarung mit dem jeweiligen Trainer. Workshops finden nur zu den von der Tanzschule SK-Danceworld vorgegebenen Daten und Zeiten statt. Clubs finden wöchentlich an mindestens 44 Terminen im Jahr statt.
Unterricht. Es gibt zwei Unterrichts-Modi für Einzelschüler oder Zweiergruppen (Preise siehe Tabelle am Ende): STUNDENWEISE: jede Unterrichtseinheit wird einzeln bezahlt.
Unterricht. Die Schülerinnen und Xxxxxxx bringen sich aktiv in den Unterricht ein und fertigen regelmäßig und sorgfältig ihre Hausaufgaben an. Sie beachten den Regel- und Maßnahmenkatalog:
Unterricht. 3.8.1 Dienstordnung für Religionspädagogen, Religionspädagoginnen und sonstige kirchliche Religionslehrkräfte, die nicht in das Amt der Diakonin/des Diakons berufen sind
3.8.2 Arbeitsrechtliche Regelung über die Vergütung von einzelnen Unterrichtsstunden von Religionspädagogen und Religionspädagoginnen sowie sonstigen Religions- lehrkräften
3.8.3 Arbeitsrechtliche Regelung über die Vergütung von Lehrern/Lehrerinnen an kirch- lichen Schulen, deren Übernahme in ein Kirchenbeamtenverhältnis vorgesehen ist
3.8.4 Arbeitsrechtliche Regelung über den Umfang der Lehrverpflichtungen für die Lehrkräfte an der Hochschule für Kirchenmusik der Evang. Landeskirche in Württemberg (Lehrverpflichtungsordnung - LVO)
Unterricht. In der Gesamtschule Jüchen haben alle Beteiligten die Aufgabe, ein ungestörtes Lernen zu ermöglichen. Dies betrifft sowohl den Unterricht als auch die Vor- und Nachbereitungszeiten. Die Handynutzung ist in der „Mediennutzungsvereinbarung für private digitale Endgeräte“ geregelt. - für einen geregelten Ablauf des Unterrichtes und eine gute Unterrichtsatmosphäre sorgen. - Absprachen mit der Lehrkraft einhalten. Hierzu zählen auch Gesprächsregeln. - Formulare, Unterschriften und Materialien fristgerecht dabei haben und zum Unterrichtsbeginn alles Erforderliche bereithalten. - pünktlich zum Unterricht erscheinen und diesen angemessen vor- und nachbereiten. - die 5-Minuten-Pausen nur zum Wechsel des Raumes oder zur Vorbereitung des nächsten Unterrichtes verwenden. - einen Toilettenbesuch möglichst auf die Pausen verlegen. - eigenständig Mitschriften des Unterrichts anfertigen und Tafelbilder in unsere Unterlagen übertragen. - Unterlagen so aufbewahren und anfertigen, dass sie zur Vorbereitungen von Prüfungen bzw. Klassenarbeiten dienen können. - gegebenenfalls eigenständig arbeiten. - die in der „Mediennutzungsvereinbarung für private digitale Endgeräte“ genannten Regeln einhalten. - bei Verstoß gegen die Vereinbarungen den Anweisungen der Lehrkraft Folge leisten und bei Aufforderung den Trainingsraum aufsuchen. Die Konsequenzen sind entsprechend und individuell.