Untervermietung Musterklauseln

Untervermietung. 6.1. Die Untervermietung oder sonstige ganze oder teilweise Überlassung der Mietsache bedarf der vor- herigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Die Zustimmung des Vermieters kann von der Zah- lung einer Bearbeitungspauschale für die Serviceleistungen auf Seiten des Vermieters (insbesondere für die Erstellung eines Untermietvertrages, neuen Mietvertrages, zusätzliche Reinigung etc.) abhän- gig gemacht werden.
Untervermietung. 1. Eine Untervermietung ist dem Mieter nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.
Untervermietung. Eine Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte ist dem Mieter ohne Erlaubnis des Vermieters nicht gestattet. Im Übrigen gelten die Regelungen des § 540 BGB.
Untervermietung. 8.1. Der Nutzer darf nur mit voriger schriftlicher Zustimmung von CAI und im Falle der Zustimmung nur zu den von CAI dabei bekannt gegebenen oder von ihr mit der Zustimmung aus gebilligten Bedingungen eine Untervermietung der Software an Dritte vornehmen. Eine solche Untervermietung ist nur dann anzunehmen, wenn der Dritte ein selbstständiges Gebrauchsrecht der Software erhält, was jedenfalls dann nicht der Fall ist, wenn der Dritte Arbeitnehmer des Nutzers ist oder der Dritte die Nutzungsberechtigung nur erhält, um Leistungen des Nutzers in Anspruch zu nehmen, bei denen sich die Nutzungsmöglichkeit der Software als reine Nebenleistung darstellt. Die Zustimmung durch CAI ist im Übrigen zu erteilen, wenn berechtigte Belange von CAI durch die Untervermietung/Gebrauchsüberlassung oder deren Konditionen nicht beeinträchtigt werden.
Untervermietung. Soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, ist der Mieter zur Untervermietung nicht berechtigt.
Untervermietung. Die Ü berlassung des Grundstü cks oder Teile desselben an Dritte durch den Mieter, insbesondere die Un- tervermietung, ist nicht zulässig.
Untervermietung. 7.1. Die Untervermietung oder sonstige ganze oder teilweise Überlassung der Mietsache bedarf der vor- herigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
Untervermietung. (1) Der Mieter darf das Mietobjekt ganz oder teilweise nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Vermieterin Dritten zum Gebrauch überlassen, insbesondere untervermieten.
Untervermietung. Die Untervermietung ist ausgeschlossen.
Untervermietung. 8.1 Eine Untervermietung oder sonstige entgeltliche oder unentgeltliche Gebrauchsüberlassung des ganzen oder eines Teiles des Mietgegenstandes an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig.