Unterrichtung Musterklauseln

Unterrichtung. Über die Ausführung des Auftrags wird die Bank den Kunden unverzüglich unterrichten. Wurde der Auftrag des Kunden im elektronischen Handel an einer Börse gegen die Bank oder den Zwischenkommissionär unmittelbar ausgeführt, bedarf es keiner gesonderten Benachrichtigung. Die Bank rechnet gegenüber dem Kunden den Preis des Ausführungsgeschäfts ab. Sie ist berechtigt, ihr Entgelt in Rechnung zu stellen. Die Aufwen- dungsersatzansprüche der Bank richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Unterrichtung. Die Bank unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich über die Ausführung von Lastschriftinkassoaufträgen und Lastschriftrückgaben auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Un- terrichtung gesondert vereinbart werden. Bei Kunden, die keine Verbraucher sind, werden bei Sammelgutschriften von Lastschrifteinzügen nicht die einzelnen Zahlungsvorgänge ausgewiesen, sondern nur der Gesamtbetrag.
Unterrichtung. (1) Der Bund und die Länder unterrichten einander über Entscheidungen oder Umstände aus ihren Aufgabenbereichen, die für die Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Gesamtmaßnahmen des Bundesprogramms von grundsätzlicher Bedeutung sind.
Unterrichtung. Über die Ausführung des Auftrags wird Trade Republic den Kunden unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) unterrichten. Wurde der Auftrag des Kunden im elektronischen Handel an einer Börse gegen Trade Republic oder den Zwischenkommissionär unmittelbar ausgeführt, bedarf es keiner gesonderten Benachrichtigung. Der Kunde verzichtet auf den Zugang einer Erklärung über Ausübung des Rechts von Trade Republic, teilweise oder vollständig für die Lieferung oder Übernahme von Wertpapieren einzutreten (Ziffer 1.2. dieser Anlage 2.2.).
Unterrichtung. Über die Ausführung des Auftrags wird die Bank den Kunden unver- züglich unterrichten. Wurde der Auftrag des Kunden im elektronischen Handel an einer Börse gegen die Bank oder den Zwischenkommissionär unmittelbar ausgeführt, bedarf es keiner gesonderten Benachrichtigung. Die Bank rechnet gegenüber dem Kunden den Preis des Ausführungs- geschäfts ab. Sie ist berechtigt, ihr Entgelt in Rechnung zu stellen. Ein möglicher Anspruch der Bank auf Ersatz von Aufwendungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Bank ist zur Ausführung von Aufträgen oder zur Ausübung von Bezugsrechten nur insoweit verpflichtet, als das Guthaben des Kunden, ein für Wertpapiergeschäfte nutzbarer Kredit oder der Depotbestand des Kunden zur Ausführung ausreichen. Führt die Bank den Auftrag ganz oder teilweise nicht aus, so wird sie den Kunden unverzüglich unterrichten. Der Kunde kann der Bank bei der Erteilung von Aufträgen Preisgrenzen für das Ausführungsgeschäft vorgeben (preislich limitierte Aufträge). Ein preislich unlimitierter Auftrag gilt entsprechend den Ausführungs- grundsätzen (Nr. 2) nur für einen Handelstag; ist der Auftrag für eine gleichtägige Ausführung nicht so rechtzeitig eingegangen, dass seine Berücksichtigung im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs möglich ist, so wird er für den nächsten Handelstag vorgemerkt. Wird der Auftrag nicht ausgeführt, so wird die Bank den Kunden hiervon unver- züglich benachrichtigen. Ein preislich limitierter Auftrag ist bis zum letzten Handelstag des laufenden Monats gültig (Monats-Ultimo). Ein am letzten Handelstag eines Monats eingehender Auftrag wird, sofern er nicht am selben Tag ausgeführt wird, entsprechend den Ausführungsgrundsätzen (Nr. 2) für den nächsten Monat vorgemerkt. Die Bank wird den Kunden über die Gültigkeitsdauer seines Auftrags unverzüglich unterrichten. Preislich unlimitierte Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Bezugsrechten sind für die Dauer des Bezugsrechtshandels gültig. Preislich limitierte Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Bezugsrechten erlöschen mit Ablauf des vorletzten Tages des Bezugsrechtshandels. Die Gültigkeitsdauer von Aufträgen zum Kauf oder Verkauf ausländischer Bezugsrechte bestimmt sich nach den maßgeblichen ausländischen Usancen. Für die Behandlung von Bezugsrechten, die am letzten Tag des Bezugsrechtshandels zum Depotbestand des Kunden gehören, gilt Nr. 15 Abs. 1. Preislich limitierte Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Aktien an inlän- dischen Ausführungsplätzen erlöschen bei Divi...
Unterrichtung. Die ebase unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich über die Aus- führung von Lastschriftinkassoaufträgen und Lastschriftrückgaben auf dem (Online-)Kontoauszug, der im Online-Postkorb zum Abruf, d. h. zur Ansicht, zum Herunterladen, zum Ausdruck und zur Speicherung zur Verfügung gestellt wird. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, können die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden. Bei Kunden, die keine Verbraucher sind, werden bei Sammelgutschriften von Lastschriftein- zügen nicht die einzelnen Zahlungsvorgänge ausgewiesen, sondern nur der Gesamtbetrag.
Unterrichtung. Die Bank wird den Auftraggeber unverzüglich durch eine Auftragsbestätigung unter Angabe der Gültigkeitsdauer seines Auftrages unterrichten, wenn ein Auftrag am erstmöglichen Börsentag nicht ausgeführt oder nicht abgerechnet werden konnte.
Unterrichtung ebase unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich über die Ausfüh- rung von Lastschriftinkassoaufträgen und Lastschriftrückgaben auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, können die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden. Bei Kunden, die keine Verbraucher sind, werden bei Sam- melgutschriften von Lastschrifteinzügen nicht die einzelnen Zahlungsvorgänge ausgewiesen, sondern nur der Gesamtbetrag.
Unterrichtung. Über die Ausführung des Auftrags wird Trade Republic den Kunden unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) unterrichten.Der Kunde verzichtet auf den Zugang einer Erklärung über die Ausübung des Rechts von Trade Republic, teilweise oder vollständig für die Lieferung oder Übernahme von Cryptowerten einzutreten (Ziffer 1.2. dieser Anlage 2.5.).
Unterrichtung. Über die Ausführung, den Ausführungsplatz und die Ausführungsart wird die Bank den Kunden unverzüglich unterrichten.