Darstellung der Ergebnisse Musterklauseln

Darstellung der Ergebnisse. Die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen werden auf zwei Ebenen dargestellt. Die 1. Ebene der Darstellung erfolgt nach der Anlage 4. Auf der 2. Darstellungsebene werden die Einzelergebnisse der Kriterien, wie in der Anlage 4 aufgeführt, dargestellt. Bezeichnung der Note Note Skalenwert sehr gut 1,0 9,87 – 10,00 1,4 9,31 – 9,44 gut 1,5 9,17 – 9,30 2,4 7,91 – 8,04 befriedigend 2,5 7,77 – 7,90 Bezeichnung der Note Note Skalenwert ausreichend 3,5 6,37 – 6,50 3,6 6,23 – 6,36 3,7 6,09 – 6,22 3,8 5,95 – 6,08 3,9 5,81 – 5,94 4,0 5,67 – 5,80 4,1 5,53 – 5,66 4,2 5,39 – 5,52 4,3 5,25 – 5,38 4,4 5,11 – 5,24 mangelhaft 4,5 4,97 – 5,10 4,6 4,83 – 4,96 4,7 4,69 – 4,82 4,8 4,55 – 4,68 4,9 4,41 – 4,54 5,0 < 0,00 – 4,40 PTVS ANLAGE 3 Ausfüllanleitungen für die Prüfer Vorwort Die vorliegende Ausfüllanleitung soll beschreiben, wann ein Kriterium durch den Prüfer als erfüllt oder nicht erfüllt zu bewerten ist. Sie zielt darauf ab, die Bewertungen der Prüfer zu standardisieren. Zu prüfen und zu bewerten sind die systematische und regelhafte Erfüllung der Kriterien. Pflegeplanung und Dokumentation sichern dabei handlungsleitend die professionelle Tätigkeit der Mitarbeiter in der Pflege. Die internationale und nationale Forschungslage weist darauf hin, dass die Pflegedokumentation alleine keine geeignete Datengrundlage für die umfassende Bewertung der Qualität pflegerischer Leistungen darstellt, weil Pflegende ggf. mehr Aktivitäten durchführen als sie dokumentieren. Dies gilt insbesondere für die Darstellung der Unterstützung des Alltagslebens der Bewohner in der stationären Pflegeinrichtung (z.B. Kommunikation). In den Ausfüllanleitungen werden kri- teriumsbezogen alle für die Bewertung infrage kommenden Informationsquellen/Nachweise aufgeführt und in die Prüfung der Qualität einbezogen. Offensichtliche Ausnahmefehler in der Planung oder Dokumentation (z. B. fehlendes Handzeichen) führen nicht zu einer negativen Beurteilung des Kriteriums oder der Gesamtbeurteilung der stationären Pflegeeinrichtung, da sie beim pflegebedürftigen Menschen keine Auswirkungen haben. Auf bestimmte Bewohnergruppen bzw. einzelne Bewohner treffen möglicherweise einzelne Kri- terien nicht zu. Den Besonderheiten der stationären Pflegeeinrichtung und dieser Bewohner- gruppen bzw. Bewohner22 sind bei der Bewertung durch „trifft nicht zu“ der Kriterien Rechnung zu tragen. Exemplarische Beispiele oder nähere Ausführungen hierzu befinden sich in der Aus- füllanleitung. Die Prüfung der bewohnerbezogenen Kriterien...
Darstellung der Ergebnisse. Die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen werden auf zwei Ebenen (Anlage 4) dargestellt. Auf der 2. Darstellungsebene werden die Einzelergebnisse der Kriterien sowie die Anzahl der zu jedem Einzelkriterium in die Prüfung einbezogenen pflegebedürftigen Menschen dargestellt. Bezeichnung der Note Note Skalenwert sehr gut 1,0 9,87 - 10,00 1,1 9,73 - 9,86 1,2 9,59 - 9,72 1,3 9,45 - 9,58 1,4 9,31 - 9,44 gut 1,5 9,17 - 9,30 1,6 9,03 - 9,16 1,7 8,89 - 9,02 1,8 8,75 - 8,88 1,9 8,61 - 8,74 2,0 8,47 - 8,60 2,1 8,33 - 8,46 2,2 8,19 - 8,32 2,3 8,05 - 8,18 2,4 7,91- 8,04 befriedigend 2,5 7,77 - 7,90 2,6 7,63 - 7,76 2,7 7,49 - 7,62 2,8 7,35 - 7,48 2,9 7,21 - 7,34 3,0 7,07 - 7,20 3,1 6,93 - 7,06 3,2 6,79 - 6,92 3,3 6,65 - 6,78 3,4 6,51 - 6,64 3,5 6,37 - 6,50 3,6 6,23 - 6,36 3,7 6,09 - 6,22 3,8 5,95 - 6,08 3,9 5,81 - 5,94 ausreichend 4,0 5,67 - 5,80 4,4 5,11 - 5,24 mangelhaft 4,5 4,97 - 5,10 Die vorliegende Ausfüllanleitung soll beschreiben, wann ein Kriterium durch den Prüfer als erfüllt oder nicht erfüllt zu bewerten ist. Sie zielt darauf ab, die Bewertungen der Prüfer zu standardisieren. Zu prüfen und zu bewerten sind die systematische und regelhafte Erfüllung der Kriterien. Pflegeplanung und Dokumentation sichern dabei handlungsleitend die professionelle Tätigkeit der Mitarbeiter in der Pflege. Die internationale und nationale Forschungslage weist darauf hin, dass die Pflegedokumentation alleine keine geeignete Datengrundlage für die umfassende Bewertung der Qualität pflegerischer Leistungen darstellt, weil Pflegende ggf. mehr Aktivitäten durchführen als sie dokumentieren. In den Ausfüllanleitungen werden kriteriumsbezogen alle für die Bewertung infrage kommenden Informationsquellen/Nachweise aufgeführt und in die Prüfung der Qualität einbezogen. Offensichtliche Ausnahmefehler in der Planung oder Dokumentation (z. B. fehlendes Handzeichen, Rechtschreibfehler) führen nicht zu einer negativen Beurteilung des Kriteriums oder der Gesamtbeurteilung des Pflegedienstes, da sie beim pflegebedürftigen Menschen keine Auswirkungen haben. Die Erfassung und Prüfung der Kriterien erfolgt ausschließlich anhand der Ausfüllanleitungen immer nur dann, wenn der pflegebedürftige Mensch hierzu die entsprechenden Leistungen nach dem SGB XI vertraglich mit dem ambulanten Pflegedienst vereinbart hat oder anhand der ärztlich verordneten Leistungen nach dem SGB V. Die Kriterien 15, 16, und 17 werden bei der Grund- bzw. Behandlungspflege unabhängig von einer konkret vereinbarten oder verordneten Lei...
Darstellung der Ergebnisse. Teilergebnisse einzelner Module wurden dem Goethe-Institut in Form von Arbeitsberichten und Tabellen bereitgestellt. Vorliegender Gesamtbericht integriert die Befunde aus verschiedenen Modulen in thematischer Reihenfolge. In Kapitel 3 werden grundlegende Ergebnisse zur Rolle der deutschen Sprache in Italien dargestellt. Diese beruhen sowohl auf der Rahmendatenanalyse als auf den Einschätzungen von Expertinnen und Experten. In Kapitel 4 folgt im Sinne einer Marktstudie die Darstellung von Angebot und Nachfrage, bevor in Kapitel 5 die Bewertung des Angebots beleuchtet wird. Dabei werden die Erkenntnisse aus den Gesprächen mit Expertinnen und Experten um die Ergebnisse der Online-Befragung für verschiedene Zielgruppen ergänzt. Dies gilt auch für die Untersuchung von Motiven und Zielgruppen in Kapitel 6 sowie der Einschätzung der künftigen Entwicklung in Kapitel 7. Abschließend folgen Zusammenfassung und Fazit in Kapitel 8.
Darstellung der Ergebnisse. Die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen werden auf zwei Ebenen dargestellt. Die
Darstellung der Ergebnisse. Der Blick in die didaktische Theorie hat gezeigt, dass der fremdsprachliche Sprechprozess durch Defizite im deklarativen Wissen gekennzeichnet ist, welche durch die Veränderung des strategischen Verhaltens seitens des Fremdsprachenlerners überwunden werden kann. Daher wurde die Notwendigkeit der intensiven Übung bzw. der Übung in authentischen Kommunikationssituationen betont. Zentral bei der Sprechförderung sind demnach Simulationen und echte Kommunikationsübungen. Nur dadurch können die Lernenden die gebrauchten Kommunikationsstrategien entwickeln, prüfen, erweitern, und sich die pragmatischen Regeln aneignen (vgl. Kap 4.2.2). Überdies spielen bei der Sprechförderung die Lernerzentrierung, die Inhaltsorientierung, die dynamische Gestaltung der Lernumgebung, die Umsetzung des Lerners zu einem Autor bzw. des Lehrers zu einem Facilitator, sowie die Lernerautonomie usw. eine wichtige Rolle. Aus der Analyse des Stellenwerts von Neuen Medien für das Fremdsprachenlernen ergibt sich, dass diese die Förderung der Sprechfertigkeit stark anheben können (vgl. Kap 4.1.2 und 4.2.2). Auf der didaktischen Ebene ermöglichen sie einen leichteren Einsatz von unterschiedlichen Sozialformen und tragen mit verschiedenen Aktionsformen zur Anreicherung des Lehr- und Lernprozesses bei. Darüber hinaus sind sie für die Förderung der Lernerautonomie, der Lernerzentrierung, der Binnendifferenzierung, des entdeckenden und des kooperativen Lernens geeignet. Hinzu kommt die Tatsache, dass sie einen leichten und effektiveren Umgang mit mündlicher Fehlerkorrektur ermöglichen. Die Neuen Medien ermöglichen mithin eine große Varietät im Übungsangebot, sowie eine ständige Übung, welche die Ausübung der unterschiedlichen Etappen vom Produktionsprozess ermöglichen. Erwähnenswert bleibt der Umstand, dass sie zur Steigerung der Motivation beitragen und die Aufmerksamkeitslenkung beeinflussen. Die durch Fragebögen an Deutschlehrer in Kamerun durchgeführte Lehrwerkanalyse hat meine These von der Unzulänglichkeit von kommunikativen Übungen im vorhandenen Lehrwerk bestätigt (vgl. Kap 3.2.2). Aus der Analyse ergibt sich genauer, dass dieses Lehrwerk zu wenige Übungen zur mündlichen Formulierung in echten Kommunikationssituationen enthält. Die angebotenen Übungen zum Wortschatz und zur Aussprache werden ebenfalls als unzureichend bewertet. Was die Intensität der Teilnahme von Schülern an Sprechaktivitäten anbelangt, hat die Befragung ergeben, dass sie ausgesprochen nur sehr begrenzte Sprechgelegenheit...

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.