Unterrichtung über Nichtausführung von Zahlungen. Über die Nichtausführung von Zahlungen oder die Rückgängigmachung von Belastungsbu- chungen (Nummer 4 Absatz 4) wird die Bank den Kontoinhaber unverzüglich unterrichten.
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Unterrichtung über Nichtausführung von Zahlungen. Über die Nichtausführung von Zahlungen oder die Rückgängigmachung von Belastungsbu- chungen Belastungsbuchungen (Nummer 4 Absatz 4) wird die Bank den Kontoinhaber unverzüglich unterrichten.
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