UNZUREICHENDE MANDANTENTRENNUNG IN CLOUD-PLATTFORMEN Musterklauseln

UNZUREICHENDE MANDANTENTRENNUNG IN CLOUD-PLATTFORMEN. Industrieunternehmen können Teile ihrer für die Verwaltung oder (wenn auch seltener) für die Produktion benötigten IT-Komponenten auf Cloud-PlaNormen von IT-Dienstleis- tern auslagern. Der IT-Dienstleister betreibt in diesem Fall die Systeme mehrerer Kunden gemeinsam auf derselben technologischen virtualisierten Cloud-PlaNorm. Bei nicht-ordnungsgemäßer Trennung der Kunden (Man- danten) innerhalb dieser Cloud-PlaNorm durch den IT-Dienstleister sind unter Umständen Übergriffe zwischen den Netzen, Daten und Systemen verschiedener Mandan- ten möglich. Die Ursache dieser Übergriffs-Möglichkeit kann entweder eine Fehlplanung oder -konfiguration des IT-Dienstleisters sein, oder auch eine kritische Schwachstel- le in der Virtualisierungstechnologie des Cloudanbieters. Solche Systemschwächen können einerseits zur Spionage genutzt werden, z.B. von konkurrierenden Industrieunter- nehmen, welche denselben IT-Dienstleister nutzen. Ande- rerseits besteht die Möglichkeit, dass ein gezielter externer Angreifer zunächst einen anderen Kunden des IT-Dienstleis- ters (z.B. über den Onlineshop des Kunden) ins Visier nimmt, und nach erfolgreicher Kompromittierung des ersten Kun- den über die Übergriffsmöglichkeit auf sein Hauptziel, das Industrieunternehmen, zugreift. Um dieser Bedrohung zu begegnen, müssen IT-Dienstleister darauf achten, dass ihre Cloud-PlaNormen sicher und robust geplant und betrieben werden, um die Mandantentrennung zu gewährleisten. Die eingesetzten technischen Kompo- nenten zur PlaNorm-Virtualisierung müssen auf aktuellem Stand gehalten werden, sowie kritische Sicherheitslücken rasch durch Updates geschlossen werden. Dabei muss der IT-Dienstleister auf die Wartbarkeit seiner Umgebung ach- ten, sowie das Industrieunternehmen als Kunde bedenken, dass im Falle kritischer Sicherheitslücken der IT-Dienstleister in der Lage sein muss, seine Systeme zu patchen. Ein gut zwischen Dienstleister und Kunde abgestimmter Betriebs- und Patch-Plan inkl. Vereinbarung für Notfallpläne bei Si- cherheitsvorfällen ist essentiell für die rasche Reaktion auf Sicherheitsbedrohungen im Extranet- und Cloud-Umfeld. Um diesem Problembereich zu begegnen ist es wichtig, dass ein produzierendes Unternehmen einerseits Vertrauen in die Dienstleistung des Cloudanbieters hat – dies kann z.B. durch den Nachweis von Zertifizierungen oder durchgeführ- ten Audits erfolgen. VERLETZUNG DES DATENSCHUTZES DURCH IT­SICHERHEITS­ LÜCKEN VERLETZUNG DES DATENSCHUTZES DURCH IT-SICHERHEITSLÜCKEN

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  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.

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  • Wechselkurs Die Bestimmung des Wechselkurses bei Fremdwährungsgeschäften ergibt sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Bei Zahlungsdiensten gilt ergänzend der Zahlungsdiensterahmenvertrag.

  • Sehhilfen sind, abweichend von § 4 Nr. 2 d) Satz 6 Teil II AVB/KK 2013, unabhängig von der Anzahl erstattungsfähig zu 100 %, maximal 900 EUR innerhalb von jeweils drei Kalenderjahren ab Versicherungsbeginn.